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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^sr 33, 10. Februar 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlsch». Buchhandel. der Genossenschaft übertragen haben. Um dies zu ermitteln, hat die Genossenschaft einen Musikverständigen veranlaßt, längere Zeit hin durch täglich als Gast sich in dem genannten Lokale aufzuhalten und sich entsprechende Notizen zu machen. Die Genossenschaft ist ein wirt schaftlicher Verein, dem die Rechtsfähigkeit durch Erlaß des Staats- ministcriums im Jahre 1903 verliehen worden ist. Nach § 18 der Satzung wird die Gesellschaft vertreten durch einen Vorstand von 5 Mitgliedern, der aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stell vertretenden Vorsitzenden wählt. Erklärungen der Genossenschaft sind gültig, wenn sie durch einen der beiden Vorsitzenden namens der Ge nossenschaft abgegeben werden. Der Strafantrag ist in einer den ge setzlichen Bestimmungen entsprechenden Weise gestellt worden, jedoch nicht ohne weiteres. Die Genossenschaft hatte schon früher mit dem Angeklagten G. verhandelt, ob er gegen Zahlung der üblichen Tantieme das Recht der Aufführung an den Werken der Mitglieder der Genossen schaft erwerben wolle; diese Verhandlungen hatten sich aber zer schlagen. Die Korrespondenz mit dem Angeklagten erstreckte sich bis in den Oktober 1912. Von da ab haben dann die Angeklagten noch ohne Berechtigung die fraglichen Werke aufgeführt, wie der schon erwähnte musikalische Zeuge bestätigt hat. Der Angeklagte G. hat nun zwar in der Hauptverhandlung geltend gemacht, daß er durchaus unmusika lisch sei und tatsächlich nicht habe feststellen können, ob S. geschützte Stücke aufführte. Als die Beschwerde der Genossenschaft bei ihm ein gelaufen sei, habe er S. aufgeforöert, diese Stücke künftig wegzulassen und sich auf diejenigen zu beschränken, zu deren Aufführung er be rechtigt sei. S. habe gespielt, ohne jedesmal vorher ein Programm anfznstellcn. S. hat dies bestätigt, aber zugegeben, daß er im Zweifels- failc auch solche Stücke gespielt hat, von denen er nur vermutete, daß sie tantiemefrei seien. Es hat sich hier um Komponisten gehandelt, die aus der Genossenschaft ausgetreten sind. Die Mitglieder-Verzeichnisse der Genossenschaft wollen beide Angeklagte zwar erhalten, aber nicht durchgesehen oder nicht verstanden haben. Alle diese Einwendungen hat das Gericht für widerlegt oder nicht beachtlich angesehen. Dem Angeklagten G. ist zwar geglaubt, daß er sich um das Programm nicht bekümmert und keine Anordnungen getroffen hat, welche Stücke im einzelnen gespielt werden sollten. Es ist auch nicht für nachgewiesen erachtet worden, daß er Kenntnis davon gehabt hat, welches Stück gerade gespielt worden ist, dagegen wurde ihm nicht geglaubt, als er behauptete, er habe dem Angeklagten S. mehrmals Weisung erteilt, die Stücke der Genossenschaft wegzulassen. Wenn er, so sagt das Urteil, dem S. wirklich ernste Vorstellungen gemacht hätte, diese Stücke wegzulassen, so sei nicht einzusehen, warum S. sich nicht darnach hätte richten sollen. Das Gericht hat also angenommen, daß G. mit dem Eventual-Dolns gehandelt hat, daß S. geschützte Stücke spiele, und er hat nichts getan, dies zu verhindern. Einem Zeugen hat S. ganz offen gesagt, er habe die Noten einmal da, und er spiele sie auch. Das Ge richt hat deshalb angenommen, daß beide Angeklagten vorsätzlich ohne Einwilligung der Berechtigten Werke der Tonkunst anfgeführt haben. Nach § 27 des Gesetzes bedarf es allerdings der Einwilligung des Be rechtigten zu einer öffentlichen Aufführung nicht, wenn diese keinem gewerblichen Zwecke dient, und die Hörer ohne Entgelt zugelassen werden. Dieser Fall liegt hier aber nicht vor, wenn auch die Hörer ohne Entgelt zugelassen wurden, denn die Aufführungen er folgten zu gewerbliche» Zwecken, um die Gäste zu längeren. Verweilen zu veranlassen. Das Gericht hat ein gemein schaftliches fortgesetztes Vergehen beider Angeklagten ange nommen. Die von der Nebenklägerin beanspruchte Buße von 300 wurde für angemessen erachtet, nicht nur insoweit sie für die unbe rechtigte Aufführung, sondern auch für die Kosten durch die Entsendung des musikalischen Zeugen in das Lokal der Angeklagten zu rechnen ist. Die Revision des Angeklagten G. kam vor dem Reichsgericht zur Ver handlung. Er bemängelte die Gültigkeit des Strafantrages und be stritt, daß ihm positive Handlungen nachgewiesen seien. Da dem Urteile weder ein prozessualer, noch ein materieller Mangel nachzu- weisen war, erkannte das Reichsgericht nach dem Anträge des Reichs anwalts auf Verwerfung des Rechtsmittels, fl D. 1147/13.1 l,. Nus dem Handelsregister. — In das Handelsregister 8 des Amts gerichts Berlin ist am 28. Januar 1914 eingetragen worden: Nr. 13 029. Theater- und Verlags-Abteilung des Beamten- Wirtschafts-Bercins, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: 1. Ver schaffung eines billigen Kunstgenusses für die Mitglieder des Beamten- Wirtschafts-Vereins durch Pachtung von Theatern, Veranstaltung von Vereinsvorstellnngcn, Konzerten usw. sowie Vertrieb von Theater-, Konzert usw. -Karten, unter Übernahme und Weiterführung der bis her von dem Beamtcn-Wirtschafts-Verein für eigene Rechnung betrie benen Theaterabteilung: 2. a) Jnverlagnahme von Büchern und Zeit schriften, insbesondere des Bereinsorgans des Beamtcn-Wirtschafts- Vereins, der Wirtschastsgenossenschaft, b) Abschluß von Vergünstigungs- unü Rabattverträgen mit inserierenden Firmen zugunsten der Mit glieder des Beamten-Wirtschafts-Vereins unter Übernahme und Weiter führung der bisher vom Veamten-Wirtschafts-Verein für eigene Rech nung betriebenen Verlagsabteilung; 3. Buch-, Papier- und Schreib warenhandel. Der Geschäftsbetrieb kann auch auf andere Kreise als die Mitglieder des Beamten-Wirtschafts-Vereins ausgedehnt werden. Stammkapital: 30 000 Geschäftsführer Fräulein Else Marggraff in Berlin-Steglitz. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 12. September und 4. No vember 1913 abgeschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Als Einlage auf das Stammkapital werden in die Gesellschaft ein gebracht vom Gesellschafter, dem Beamten-Wirtschafts-Verein zu Ber lin, Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, die Bilanzvermögen der bisher von ihm für eigene Rechnung betriebenen Abteilungen seines Geschäftsbetriebes, nämlich der Theater- und der Verlagsabteilung. Sämtliche Aktiven und Passiven der genannten bei den Abteilungen sowie sämtliche aus ihrem Betriebe bestehenden Rechte und Verpflichtungen gehen mit dem Tage der gerichtlichen Eintragung der Gesellschaft auf diese über. Die Bilanzvermögen sind festgcstellt für die Theaterabteilung nach den, Stande vom 15. und für die Ver lagstabteilung nach dem Stande vom 17. Januar 1913. Vom 15. bzw. 17. Januar 1913 ab gelten die beiden Abteilungen als für die Rechnung der Gesellschaft geführt. Der Beamten-Wirtschafts-Verein zu Berlin, Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, haftet der Ge sellschaft gegenüber für die Realisierbarkeit der eingebrachten Ver mögenswerte. Der Wert hierfür ist auf 25 000 .4/ festgesetzt und wird in dieser Höhe auf deren volle Stammeinlage in Anrechnung gebracht. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 30 vom 4./II. 1914.) Post. — Im Reichspostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckverkehr Ende Januar 1914 auf 87 632 gestiegen. (Zugang im Monat Januar 1232.) Auf diesen Postscheckkonten wurden im Januar gebucht 1649 Millionen Mark Gutschriften und 1648 Millionen Mark Lastschriften. Das Gesamtguthaben der Kontoinhaber betrug im Ja nuar durchschnittlich 194,1 Millionen Mark. Im Verkehr der Reichs postscheckämter mit dem Postsparkassenamt in Wien, der Postsparkasse in Budapest, der belgischen und luxemburgischen Postverwaltung sowie den schweizerischen Postscheckbureaus wurden 9,2 Millionen Mark um gesetzt, und zwar auf 3660 Übertragungen in der Richtung nach und auf 17920 Übertragungen in der Richtung aus dem Auslande. Der 29. Kongreß der Allgemeinen Radfahrer-Union wird voraus sichtlich, wie schon 1896 und 1907, in Aachen stattfinden. Die Chemnitzer Konferenz hält ihre diesjährige Tagung am 16. und 17. Februar im Carola-Hotel in Chemnitz ab. Pfarrer Helbig- Cröbern spricht über Weltseligkeit und Gottseligkeit, Pastor vr. Schrö der-Leipzig über Kirche und Kultur. Der Konferenz geht eine Ver sammlung des evangelisch-lutherischen Gotteskastens voraus, die in Werdau abgehalten wird; dabei hält Pastor Or. Ahner-Leipzig die Fest predigt am 15. Februar in der Weröaner Stadtkirche; in der dem Gottesdienst folgenden Nachversammlung sprechen Oberkirchenrat Or. Frotscher, Pastor Stolz ans Westanstralien und Pfarrer Große aus Sora. Eine deutsche Gesellschaft für Welthandel. — Unter dem Vorsitz des Generaldirektors Ballin-Hambnrg fand am 5. Februar im Hotel Esplanade in Berlin eine Besprechung v«i Vertretern der zentralen Organisationen der Industrie und des Handels statt, die die grund sätzliche Übereinstimmung zur Begründung einer deutschen Gesellschaft für Welthandel ergab, die sich die Aufgabe stellt, die Bestrebungen zur Förderung der deutschen ausländischen Interessen zusammenzn- fassen. Die Begründung der Gesellschaft ist für den 26. Februar in Berlin in Aussicht genommen. 2. österreichischer katholischer Frauentag. — Zur Vorbereitung des 2. österreichischen katholischen Frauentages, der vom 15. bis 19. April in Wien abgehalten werden wird, haben sich mehrere Komitees ge bildet, so ein Wohnungs-, ein Vergnügungs- und Besichtigungs- und ein Propaganda-Komitee. Zur gegenwärtigen Geschäftslage in Griechenland. Die Ge schäftslage in Griechenland hatte sich nach dem Friedensschluß nicht er heblich geändert; erst die Demobilisierung der Truppen beeinflußte das Geschäftsleben in günstiger Weise, indem Tanscnbe der aus dem Felde zurückkehrenden Soldaten sich neu einkleiden mußten; um Neu jahr erwacht auch sonst eine größere Kauflust. Diese augenblickliche Besserung dürfte indessen schwerlich von Dauer sein. Die politische 231
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