K684»»r>ei,bi»ud. Dischn. Bi-chh-nd-1^ Fertige und Künftig erscheinende Bücher. — PreidLnderungcn. 219, 19. September 1823. T Nsben Sie den Slmpütlffimus secftniscH-ftistoiisclien Preiserhöhungen ^breißkslencler und neue Bezugsbedingungen 1^0^ oerr z Der Stinplicisstnms kastei: HOttNIK1924 bestellt Die Nummer 2S M. ÜOV0VO das Monatsabonnement M. 2 4VVVV0 die Nummer 2b M. 2VVVVVV das Monatsabouuement M. 8VVV VVV ab Nummer 27 (1. Oltober 1923) die Einzelnummer SV Pf- das Monatsabonnement M. 1.2V d mal jeweils geltender Schlüsselzahl des B.-V. Zickerer in ckem nocti knutkrsitigen ungekcucr groben In1ere55entenkreis cker lecknik kr. Oiäenbourg,Verlag, ^lünclien ! Bezugsbedingungen ab ^ Oktober ^923 I. Monatsabonnemcnts: a) Bel Bezug als Postgbonnemcnt: M. 1.20 mal Schills- b) Bezug über Leipzig? direkt per Post oder durch Pofteinweisung: In der Zeit vom 16. bis zum letzten eines jeden Monats bestellte Exemplare für den folgenden Monat werden mit der Schlüsselzahl des Zeitungspostamtes ° und nach Beginn des Monats wird der Grundpreis mit der st jeweils geltenden Börsenvereins-Schlüsselzahl multipliziert. Z Rabatte wie bisher. Einzelberechnung: a) Alle mit Einzelberechnung direkt gelieferten Exemplare werden mit der am Erscheinungstag geltenden Schlüsselzahl j multipliziert, die bis zum Erscheinen der nächsten Nummer für die Abrechnung in Kraft bleibt. Für den Verkauf an das Publikum sind jedoch die jeweils geltenden Schlüssel zahlen des Börsenvereins maßgebend, d) Bei der Post eingewiesene Exemplare werden ebenfalls mit der am Erscheinungstag geltenden Schlüsselzahl multipliziert. Goethes Briese an Charlotte von Stein ftLVL, VOI.I.SI'LNOILL LNL6L8L Aus Grund der Handschriften im Goethe- und Schiller-Archiv herausgegeben von Julius Petersen vk.^1 L^I^IVL 3. Abrechnung: a) Die Zahlung der abonnierten Exemplare hat innerhalb 14 Tagen vor Beginn des Abonnements zu erfolgen, und zwar za der am 16. eines jeden Monats vom Börsenverein ^ belanntgegebenen Schlüsselzahl. Nach Beginn des Abonne ments kommt die Schlüsselzahl des Zahlungstages in An- z> rechnung. b) Mit Einzelberechnung bezogene Exemplare sind innerhalb j 8 Tagen zu bezahlen. Wöchentliche a Contozahlungen in der Hohe der etwa verkauften Exemplare sind gestattet. Die Abrechnung hat in diesem Falle am Schluß eines jeden Monats zu erfolgen. e) Nemittenden: Es werden nur mit Einzelberechnung be zogene Exemplare zurückgenommen, die mit der Schlüsselzahl I des Erscheinungstages, also zu der Schlüsselzahl, zu der sie geliefert wurden, gutgeschrieben werden. Bet Ueberschreiten i der Zahlungsfristen kommt in jedem Falle die Schlüsselzahl des Zahlungstages in Anrechnung. In Halbleinen Gj. 15.— In Halbleder G,. 22.- O 4. Bei direkter Lieferung berechnen wir Verpackung zum Selbstkostenpreis, sowie das garrzc Porto. Bei Postein weisung wird der entsprechende Anteil der Postgebühren auf die einzelnen Exemplare erhoben. Aenderungen der Preise, Bezugsbedingungen und Nach- crhebungen behalten wir uns vor. OLir II>l3LI.-VlL^I.^6 München, Mitte September 1923. bLI?LIQ Simplicissimus-Verlag