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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1926
- Strukturtyp
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- 1926-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1926
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- Deutsch
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16 87, 15. April 1928. Sprechsaal. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. hinauswirft unö bei periodischen Unternehmen sogar die alte Kund schaft verliert, weil er bei ihr in Mißkredit gebracht wird, dann hört eben alles auf, und es ist kein Wort der Verurteilung scharf genug, dieses Verfahren gebührend zu kennzeichnen. Jeder Verleger muß soviel Rückgrat haben, daß er die betreffenden Beamten darüber aufklärt, daß Unterbietungen des Sortiments den guten kaufmänni schen Sitten zuwiderlaufen, und wenn sie sich nicht belehren lassen wollen, auch mal die Verlagsübernahme zurückweist. Ich habe stets so verfahren. Diese Firmen entschuldigen sich meist damit, daß das Sortiment angeblich nicht rührig genug sei, und daß man daher zum direkten Vertrieb greisen mußte. Wenn cs zu gleichen Bedingungen geschähe wie beim Sortiment und erst nach dessen Versagen, so könnte kein vernünftiger Mensch etwas dagegen einwenden. Es will jeder ver kaufen, und das Risiko des Verlegers ist bei weitem großer! Die hier in Frage kommenden Verleger, die meist selbst eigenes Sortiment haben, denken aber gar nicht daran, zu gleichen Bedingungen wie das Sortiment anznbieten, sondern sie arbeiten eben mitPreis unterbietungen und rühmen sich dann noch, direkt mehr Erfolg erzielt zu haben als das »rückständige« Sortiment! Das ist natürlich kein Kunststück, ganz abgesehen davon, daß der Verleger schneller und rationeller mit seinen Büchern (besonders wenn er viel Fachzeit schriften verlegt) arbeiten kann als der Sortimenter, der mit wenig Exemplaren und oft geringem Vertricbsmaterial ausgerüstet ist, das liegt ja auf der Hand, wenn er sic auch in die feinen Kanäle, die dem Sortimenter zu Gebote stehen, vielfach nicht leiten kann. Aber wenn der Verlag sein Fett abgeschöpft hat, ist ja dann der Sortimenter immer noch gut genug, die Nachlese zu halten! Die durch das Sortiment allein nicht unterzubringende übermäßige Produktion zwingt viele Verleger zum direkten Angebot, ob aber die dabei begangenen Wege sowie die Ausschaltung des Sortiments durch Preisunterbietung mit der Tradition angesehener Firmen mit vor nehmer, kollegialer Gesinnung im Einklang stehen, will ich dem Urteil der Leser überlassen. Die Sentimentalitäten des alten Regimes sind ja von modern organisierten Firmen längst zum alten Eisen geworfen! Rücksichtsloser Existenzkampf ist auf der ganzen Linie entbrannt. Daß dadurch das Ansehen des Buchhandels leidet, daß seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herabgedrückt wird zum Schaden des deutschen Volkes, dessen Geisteskultur der Buchhandel gepflegt und verwaltet hat, das dürfte jedem Einsichtigen klar sein. Ist aber einmal das zart organisierte Gebilde von Grund auf zerstört, dann wird ein Aufbau kaum wieder möglich sein. Wenn das suggestiv wirkende Mittel der Preisunterbietung ausgeschaltet wird, dann wird naturgemäß auch der Erfolg bei direktem Angebot des Verlags seine Hauptwirkung ein- b tt ße n. Bisher war meist nur das Sortiment der Hauptleidtragende, jetzt greift es auch schon an den Lebensnerv des konkurrierenden Verlags und der wissenschaftlichen Autoren durch die immer mehr und mehr eintretende Monopolisierung ganzer Wissenschaftsgebiete in wenigen Händen. Will sich der konkurrierende wissenschaftliche Verlag am Leben erhalten, so sieht er sich vor die Entscheidung gestellt, entweder einen festen Damm gegen diese Zügellosigkeit kaufmännischer Be tätigung anfzurichten oder selbst den Weg zu beschretten, den einzu schlagen kollegiales Empfinden ihn bisher gehindert hat. Es widerspricht nun mal kaufmännischen Grundsätzen von Treu und Glauben, daß man bei direkten Lieferungen seine Geschäftsfreunde (in diesem Falle das Sortiment) unterbietet! Nur ganz zwingende Gründe dürften mal Ausnahmen gestatten, dann aber tunlichst unter Mitwirkung des Sorti ments! Für die Autoren droht die Entwicklung dieser geschilderten Zustände die Gefahr der Abhängigkeit und Fronarbeit für die wenigen Monopolfirmen herbeizufiihren, die schließlich noch übrigbleiben wer den, wenn durch Verfall der übrigen Firmen der freie Wettbewerb ausgcschaltet werden wird. Der einst blühende Verlags- und Sorti mentsbuchhandel Deutschlands, der bisher an der Spitze aller Kultur länder marschierte, muß zuriickgehen, wenn ihm durch solche rücksichts losen Elemente fortdauernd der Lebensnerv beschnitten wird. Es ist diese Gefahr gar nicht zu unterschätzen unö für unser ganzes Volk von größter Wichtigkeit! Will die Organisation des Buchhandels, die im Börscnverein ver körpert ist, noch länger solche Zustände mit ansehen? Es wird höchste Zeit, daß diese ungesunden Auswüchse gründlich beschnitten werden; ia, wenn cs nicht anders geht, müssen solche Firmen aus unseren Reihen entfernt werden, wenn sie sich dem allgemeinen Interesse nicht unterordnen wollen. Georg Schmidt, Hannover. Erwiderung auf den Artikel »Preisunterbietung und Subskriptionspreise«. Der vorstehende Angriff, der nach Form und Inhalt ein bezeich nender ist, enthält in allen sachlichen und rechtlichen Punkten ganz unzutreffende Ausführungen. — Wir erwidern kurz folgendes: a) Der Angriff enthält folgende Stelle: »Diese Firmen entschuldigen sich meist damit, daß das Sorti ment angeblich nicht rührig genug sei und daß man daher zum direkten Vertrieb greifen mußte. Wenn es zu gleichen Bedingungen geschähe wie beim Sortiment und erst uach dessen Versagen, so könnte kein vernünftiger Mensch etwas dagegen einwenden. Es will jeder verkaufen, und das Risiko des Verlegers ist bei weitem größer!« Eingangs des Angriffes hat Herr Schmidt durch Anführung unserer Korrespondenz nachgewiesen, daß das Sortiment im Vorjahr bei der auf unsere Veranlassung herbetgesührten Subskrip tion des »Staatshandbuches« durch den Buchhandel erheb lich versagte, sodaß das Staatsministerium zu der rein amt lichen Subskription, die seit ungezählten Jahrzehnten bestand, znrückkehren mußte. Herr Schmidt dürfte also gemäß seiner obigen Ausführungen hier nichts mehr einzuwenden haben! d) Von einem Verstoß gegen den 8 k3 der Vcrkaufsordnung kann keine Rede sein! — Wie aus dem § 13 Absatz 1 hervorgeht, handelt es sich bei den Bestimmungen der Verkaussorönung nur um Sub skriptionen, die dnrch den Buchhandel veranstaltet werden. Ab satz 1 § 13 verpflichtet den Sortimenter, Absatz 2 den Verleger. Herr Schmidt weiß genau oder muß es genau wissen (siehe an geführte Korrespondenz im Angriff), daß cs sich im obigen Fall um eine rein amtliche Subskription des Preußischen Staats- ministeriumS handelt, die sich an Behörden und Beamte richtet, nicht also etwa um eine Subskription durch den Buchhandel für das Publikum. e) Der Vorwurf der »Preisunterbietung« ist ein ganz hinfälliger. Das Staatsministerium nimmt für sich und für sein Werk seit vielen Jahrzehnten das Recht in Anspruch, selbst Behördenpretse für Behörden und Beamte sestzusctzen. Diese vom Ministerium angesetzten Behördenpreise bei einer rein amtlichen Subskription haben auch mit dem Buchhandel nichts zu tun! — DaS gleiche gilt von der amtlichen Subskription. Aber auch im Buchhandel sehen der § 13 und andere Paragraphen der Vcr- kaussordnung ermäßigte Subskriptionspreise vor. Bei diesem Sachverhalt spricht Herr Schmidt von »Preisunterbietungen- seitens der Verleger! ck) Herr Schmidt vergißt, daß als Interessenten auf das Staats handbuch, die für den Buchhandel in Betracht kommen, nicht Behörden und Beamte zunächst in Frage stehen, welche dienstlich Exemplare des Staatshandbuches jederzeit zur Verfügung haben, sondern Indu - strie- und Handelsfirmen, die das Staatshanöbuch für den Handgebrauch im Büro und oft als reiches Adressenmaterial für die Propaganda benötigen, ferner Rechtsanwälte und Notare, Steuer- und Rechtsberater, Politiker jeder Rich tung, Verbände unö deren Syndizi! Also ein gewaltiger Abnehmerkreis, der von den amtlichen Subskriptionen überhaupt nicht berührt wird, den das Sortiment aber erfahrungsgemäß infolge mangelhafter geschäftlicher Betätigung nicht heranzieht. e) Gegen die Jnvektivcn des Herrn Schmidt, die er gegen unsere Firma und gegen unsere hochgeehrten Herren Kollegen im Verlag zu Papier zu bringen sich für berechtigt hielt, verwahren wir uns energisch! Berlin, im April 1926. N. v. Deckcr's Verlag G. Schenck. Bücherdiebstahl, Bei mir wurde im Laben gestohlen: 1 Goethe, Faust, Halbpergament-Ausgabe. Askanischcr Verlag. Mk. 60.— ord. Bei etwaigen Angeboten dieses Buches aus Privatkrcisen bitte um gefl. Benachrichtigung. Halle a.S. Alb in Stein. Anfrage. Welche Firma Badens oder auch Württembergs, die eine den jetzigen Steuergesetzen entsprechende Buchs ü h r u n u hat, würde die Liebenswürdigkeit haben, den Besitzer einer mittleren Sortiments- Buchhandlung an Ort und Stelle einzuweihen. Adressen nimmt die Nedaktionö. Bbl. zur Weiterbeförderung an. * Verantwortl. Nedakteur: N i ch a r d « l b er t i. - Verlag Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches BuchhändlcrhauS. Druck: E. Hebrich Nachf. lAbt. Namm L Seemann). Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhaus). 476
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