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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1911
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 75. 31. März 1911. sollen. Der Entwurf versagt also gerade in den Punkten, die bisher als die größten Vorzüge der Sonderkasse hingestellt wurden. Dazu kommen noch andere Mängel, wie namentlich die Unmöglichkeit einer genauen Abgrenzung des Personen, kreises. Das beweist, daß eine den Erwartungen der Ange- stellten entsprechende Lösung der Frage durch eine Sonderkasse nicht möglich ist. Demgegenüber zeigt die staatliche Invaliden- Versicherung, daß im Nahmen der allgemeinen Versicherung bei niedrigeren Beiträgen und anderen Berechnungsgrundsätzen die gleichen oder noch höhere Leistungen zu erzielen sind. — Da somit die Grundlagen des Entwurfs verfehlt sind, fordert die Versammlung die Erfüllung der Wünsche der Angestellten durch den Ausbau der Invalidenversicherung bei Gelegenheit der Reichsversicherungsordnung. Es wurde beschlossen, diese Resolution dem Bundesrat, sowie dem Reichsamt des Innern zugehen zu lassen. V. * Ausstellung deS Berliner Lkünstlerbundes. — Für die Ausstellung des Berliner Künstlerbundes sind gegen 900 Kunst, werke eingeliefert worden. Es konnten nur 260 Originale aus genommen werden. Die Ausstellung enthält hauptsächlich Werke bis zum Preise von 300 Versuchsweise wird ein Saal ge schaffen werden mit Porträts und Originalen, die den Preis von 300 ^ übersteigen. Die feierliche Eröffnung hat am 30. März (im Freiherrlich Lipperheideschen Palais, Berlin, Potsdamer Str. 38) stattgefunden. * Mertens-Tiefdruck in der ZeitungSpresse. (Vgl. Nr 44 d. Bl.) — Die »Kleine Presse« (Ende März 1911) in Frank gelungenes Bildnis des Frankfurter Oberbürgermeisters Franz Adickes und recht ansprechende klare Bilder der Ronneburg un weit Frankfurt. Vom Reichsgericht. — Kann der Bevollmächtigte einer Gesellschaft auf Zahlung des Reichs st empels in Anspruch genommen werden? (Nachdruck verboten.) — Eine sellschaft, die ihrem Geschäftsführer Auftrag gibt, einen Ver- trag beurkunden zu lassen, oder der Geschäftsführer, der diesen Antrag beim Notar vorbringt? Wenn man Zweck und Sinn des Vertrages zugrunde legt, dürfte es wohl stets die Gesell- schast sein, auf deren Veranlassung die Schriftstücke ausgenommen für die Erlangung des Stempels den persönlichen Auftraggeber an sich für haftpflichtig erklärt. Der Kläger hat als Bevollmächtigter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei einem Notar einen Gründungsvertrag beurkunden lassen. Den dafür gezahlten Stempelbetrag fordert er vom Fiskus zurück, weil die Gesellschaft, auf deren Wunsch der Vertrag zustande gekommen sei, zur Zahlung des Stempels verpflichtet sei. Das Landgericht Berlin hat seiner Klage auf Rückzahlung entsprochen. Dagegen hat das Kammergericht zu Berlin den Kläger abgewiesen. Das Kammergericht führt zur Be gründung aus, daß die vom Vertreter einer Gesellschaft abgegebene Erklärung immerhin die Erklärung des Ver treters bleibe, und daß dieser deshalb als Veranlasser des auf Grund der Erklärung aufgenommenen Schrift stücks anzusehen sei. Die Gleichstellung mit der privatrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wo stets der Auftraggeber des Bevollmächtigten der Verpflichtete ist, ver- wirft das Kammergericht. Die vom Kläger gegen das Urteil des Kammergerichts ein- gelegte Revision ist ohne Erfolg geblieben. Der VIl. Zivilsenat des Reichsgerichts hat die Revision zurückgewiesen. ^Akt.-Z. VIl. 325/10. — Urteil vom 24. März 1911.) L. >1.-1.. * Versteigerungen. (Vgl. Nr. 14, 41, 42, 43, 48, 58, 60, 61, 63, 66, 69, 72 d Bl.) — Durch Hugo Helbing in München werden im Frühjahr und Sommer 1911 die folgenden Ver- nischen Lack-, Bronze- und Elfenbeinarbeiten, Gemälden und Miniaturen der Wiener Schule aus bekanntem Adelsbesitz. Mitte April: Auktion in Bozen. Möbel, Einrichtungsgegenstände (dabei eine vorzügliche Skulptur »Madonna mit Kind« von Pacher), Keramik, Arbeiten in Eisen, Waffen (dabei antike Bronzen) usw. 29. April: Sammlung von Kupferstichen, Holzschnitten, Schabkunst blättern und Farbstichen des 15.—19. Jahrhunderts, dabei ganz vorzüglich schöne Abdrucke seltener Blätter. 18. Jahrh., Gobelins usw.). 22. u. 23. Mai: Privatsammlung I. Bossard, Luzern: 24. Mai: Sammlung erstklassiger Porzellane, vorwiegend deutscher Manufakturen, meist Meißen, aus ausländischem Adels besitz. 26. Mai: Sammlung hervorragender süddeutscher Porzellane (Höchst, Frankenthal, Fulda, Nymphenburg, Ludwigsburg) aus österreichischem Schloßbesitz. 7. Juni: Antiquitäten, Kunst- und Einrichtungsgegenstände aus dem Nachlaß eines bekannten norddeutschen Sammlers. 8. Juni: Collection Comm. Ethofer, Salzburg: Miniaturen des 17.—19. Jahrhunderts. 9. Juni: Sammlung Karl Adelmann f, Würzburg: Antiquitäten, Kunst- und Einrichtungsgegenstände, alte Kupferwerke. 17. Juni: Ölgemälde moderner Meister, dabei hervorragende Werke von H. Bürkel, E. Grützner, I. Wenzlein, H. Thoma, F. v. Uhde, C. Spitzweg, aus dem Nachlaß der Frau Marie Barlow, München. 26. Juni: Sammlung Excellenz Baron von Gasser f, langjähriger bayerischer Gesandter in St. Petersburg. Hervorragende Porzellane meist süddeutscher Manufakturen. 27. Juni: Ölgemälde bedeutender alter Meister aus Schweizer Besitz. Anfang Juli: Ölgemälde moderner Meister aus dem Nachlaß van Gelder f, Paris. Anfang Juli: Sammlung Professor Anton Heß f, München: Antiquitäten, Möbel und Einrichtungsgegenstände, sowie Holzskulpturen vorwiegend der Gotik und der Renaissance. Vorbereitung der erstmaligen Ausgabe von Tycho BrahcS Observationen. — Die Stern-Observationen Tycho Brahes, ein Quart- und acht Foliobände, in Pergament ge bunden, werden von der Königlichen Bibliothek in Kopenhagen als einer ihrer größten Schätze aufbewahrt. Sie sind von Brahe und seinen Gehilfen auf seiner Sternwarte Uraniborg auf Hveen und in Prag 1677 bis 1601 ausgeführt worden. Die Manuskripte gingen nach seinem Tode leihweise an den Astronomen Johannes Kepler Arzt Ludwig Kepler, für 600 Nigsdaler an König Frederik III. von Dänemark verkauft, der sie der von ihm gegründeten König lichen Bibliothek einverleibte.
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