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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1911
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- Deutsch
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^ 75, 31. März 1911. Nichtamtlicher Teil. BSrl-ntl-N k. d. Dtschn. Buchhandel. 4029 Systematische Übersicht der literarischen Erscheinungen des deutschen Buchhandels in den Jahren 1909 und 1910. Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in. Leipzig. (Vergl. Börsenblatt 19l0, Nr. 65.) Wissenschaft ! der Titel > ISVg ! 1910 1. Allgem. Bibliographie, Bibliothekswesen, Enzyklopädien, Gesamtwerte, Sammel- werke, Schriften gelehrter Gesellschaften, llnioersitätswesen 432 455 2. Theologie 2626 2510 3. Rechts- und Staatswissenschaft . . 3081 3125 4. Heilwissenschaft 1904 1981 5. Naturwissenschaft, Mathematik . . . 1700 1750 6. Philosophie, Theosophie 767 668 7. Erziehung und Unterricht, Jugendschr. 4486 4852 8. Sprach- und Literaturwissenschaft . . 1997 1884 9. Geschichte 1286 1254 10. Erdbeschreibung, Karten 1433 1480 11. Kriegswissenschaft 691 667 12. Handel, Gewerbe, Verkehrswesen . . 1992 2082 13. Bau» und Jngcnieurwissenschast . . 1101 1108 14. Haus-, Land- und Forstwirtschaft . . 978 1030 15. Schöne Literatur (Theaterstücke; Volks- erzählungen) 4297 4134 16. Kunst 1004 981 17. Adreßbücher, Kalender und Jahrbücher 621 639 18. Verschiedenes 655 681 Insgesamt 31051 31281 Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Vor- stehung der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler vom 17. März 1911, 5 Uhr nachmittags. (Nach: Osterr.-Ungar. Buchhändler-Correspondenz.) Vorsitzender: Herr Franz Dentilte. Anwesend die Herren: Th. Daberkow, I. Eisenstein, O. Friese, B. Herzmansky, O. Maaß, A. Schroll, H. Spielhagcn, C. Vetter. Entschuldigt die Herren: C. A. Artaria, S. Goldmann, R. Heck, L. Mayer, H. Dachauer. Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und berichtet sodann im Anschluß an seine Mitteilungen in der letzten am 6. Februar abgehaltenen Sitzung über den Stand der Frage der Pensionsoersicherung. Er teilt mit, daß nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes sich nunmehr fol gendes Bild ergebe. Nach diesen Entscheidungenslehe fest, »daß alle beim Verkaufe in den Läden und Magazinen beschäftigten Personen (Verkäufer, Verkäuferinnen, Sitzkassiererinnen usw.) nicht versicherungspflichtig erklärt wurden, daß ferner die beim Lager und in Magazinen beschäftigten Lageristen, Mani pulanten, Expedienten usw., die sich vorwiegend mit manuellen Arbeiten befassen (Zusammenftellen von Sendungen, Expe dieren usw.), nicht versicherungspflichtig sind. Dagegen hat der k. k. Verwaltungsgerichtshof die in den Kontoren, in der Buchhaltung und im Kassendienst verwendeten Personen, ferner die Reisenden und Platzagenten für versicherungs pflichtig erklärt«. Für die bisherige Auffassung der Korpo ration in dieser Frage ist insbesondere wichtig, daß nunmehr alle jene Buchhandlungsangestellten, die ausgesprochen Kontor- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. dienste verrichten, ebenfalls verstcherungspflichtig sind. Der Wiener Buchhandel habe die leitenden Gehilfen bereits ver sichert. Nun müssen auch noch jene versichert werden, die vornehmlich am Schreibtisch arbeiten, die Korrespondenz und die Konti führen. Aus verschiedenen Gründen ist es nun wichtig, daß diese Personen, sofern es noch nicht geschehen ist, bis spätestens 15. April, und zwar durch Vermittlung des Sekretariats der Korporation, angemeldet werden. Es wird beschlossen, ein bezügliches Zirkular an sämtliche Mitglieder der Korporation zu versenden. Der Konsulent verliest sodann den aus Grund der ihm gewordenen Informationen zusammengestellten Bericht für die Niederösterreichische Handels- und Gewerbe kammer über den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel im Jahre 1910. Der Bericht wird einstimmig angenommen. Von der Statthalterei ist eine Anfrage gestellt worden, wie sich die Korporation zu dem Ansuchen eines Wiener Buchhandlungsgehilsen um Verleihung einer Sortiments- buchhandelskonzession für einen Bezirk Wiens stelle. Nach einer längeren Debatte wird einstimmig beschlossen, das ein- gebrachte Konzesstonsgesuch zu befürworten. Auf Grund einer entsprechenden Zuschrift wird sodann prinzipiell beschlossen, daß die Korporation der vor kurzem gegründeten wirtschaftlichen Zentrale für Gewerbe, Handel und Industrie in Österreich beitrete. Von einem Mitglied der Korporation ist ein Schreiben eingelaufen, in welchem ersucht wird, gegen die übermäßige Verleihung von auf den Schulbücherhandel beschränkten Konzessionen, insbesondere au Papierhändlcr, Stellung zu nehmen. Nach einer längeren Debatte wird sestgestellt, daß die Konzessionierung von Schutbücherverschleißen in der Nähe bestehender Buchhandlungen einen schweren Schaden für diese bedeute, und es wird beschlossen,entsprechendeSchritte einzuleiten. Herr Herzmansky bringt sodann im Anschluß an den vom Konsulenten erstatteten Bericht die Frage des Anschlusses Österreichs an die Berner Konvention zum Schutze der Werke der Literatur und Kunst zur Sprache. Er führt aus. daß nunmehr auch die Niederlande und Rumänien der Berner Konvention beigetreten seien und daß die Möglichkeit bestehe, daß auch Rußland der Union beitreten werde. Die österreichisch-ungarische Monarchie sei daher beinahe der einzige wichtige Staat in Europa, der der Union nicht angehöre. Er schildert, wie sehr der mangelhafte Urheberrechtsschutz österreichischer Schriftsteller, Künstler und Komponisten die Verlagstätigkeit in Österreich beeinträchtige. Die Mustkalien- verleger hätten sich zum Teil bereits in Deutschland handels gerichtlich einiragen lassen müssen, um ihren Autoren und Komponisten den Schutz der Union zu sichern. Durch den Umstand, daß Österreich der Berner Union nicht angehöre, würden gerade aus dem Gebiete des Musikalienhandels enorme Summen Österreich entzogen, da gerade die Wiener Operette in den letzten Jahren ein äußerst erfolgreicher Exportartikel gewesen sei. Herr Herzmansky zitiert auch den Prioatbrief eines hervorragenden Fachmannes auf urheber rechtlichem Gebiet, welcher schreibt: »Österreich ist durch die Novelle vom 26. Februar 1907 weiter von der Union abgerückt und in der Eigeu- brödelei bestärkt worden. Nun, die Union stellt sich nach der Berliner Konferenz auf den Standpunkt, daß sie warten kann. Sie, nicht ein einzelner Staat, ist schließlich der Stärkere (viäo gewerbliche Union, der Österreich- Ungarn nun beigetreten ist). Aber bei solchen Austausch möglichkeiten, wie die österreichische Literatur, Musik und Kunst sie bietet, sollte man dort wirklich den Autoren einen kräftigeren, einheitlichen Schutz verschaffen, als diese jetzige Sondervertrags- und Gegenseitigkeitsära ihn zu bieten vermag.« S24
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