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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1893-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1893
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- Deutsch
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4292 Nichtamtlicher Teil. ^ 168, 20. Juli 18SS. Ansicht, daß es gar nicht anzuzweifeln ist, daß der Verleger zur Lieseruug Verhalten werden kann. Herr Müller: Ich bin der Anschauung, daß ein Ver leger absolut nicht gezwungen werden kann, zu liefern. Wo kommen wir denn hin, heut' zu Tage, wo die Konkurrenz aus dem Boden wächst, jeder Buchbinder sich Buchhändler nennt.... Herr Bornemann (ruft): Ich habe von konzessionierten Buchhändler» gesprochen! Herr Müller (sortsahrend): Das ist gar kein Unterschied. Die Konzession bekommt säst jeder Krämer. Wer an die Poli zei, nicht an die Statthalterei, herantritt, und die Teil-Konzession sür L fl. erhält, glaubt, er sei mein Kollege, und ich sollte ge zwungen sein, diesem meine sämtlichen approbierten Schulbücher zu liefern? Vorsitzender: Es wird das Richtigste sein, die Sorti ments-Firma möge sich an die Verlagshandlung wegen Aus gleichung dieser Affaire wenden. Damit ist die Sache erledigt. Wir haben aber noch etwas anderes. Herr Müller hat das Wort. Herr Müller: Wir haben einen Fall gehabt, in welchem eine mährische Firma den Vorstand zur Vermittlung zwischen einer hiesigen Verlags- und einer Sortimentsbuchhandlung angerufen hat. Die betreffende Verlagsbuchhandlung hat sehr drückende Bedingungen am Kopse ihrer Faktura, und je nach der Art der Geschäftsbeziehungen richtet sie sich nach diesen Bedingungen, entweder strenger oder nicht. Diese Geschäfts bedingungen stehen nun in direktem Widerspruche zur Ver kehrsordnung. Die Verkehrsordnung sollte aber sür jeden Verleger und Sortimenter als die Rechtsbasis des Verkehres betrachtet werden. Es wäre sehr interessant, irgend ein Votum hervorzurusen, da ich überzeugt bin, daß die Verleger, wenn sie die Stimmung der Hauptversammlung erfahren, sich dem accom- modicren werden. Es wurde auch diesbezüglich im Ausschüsse eine Resolution beantragt und mit Majorität genehmigt. Eben so giebt es Verleger, welche Prospekte verschicken, aus welchen steht: Bei Einsendung des Betrages werden die Bücher franko geliefert. Ich finde das nicht in der Ordnung. Der Sorti menter ist nicht in allen Fällen in der Lage franko zu liefern, und sollte das nach der Verkehrsordnung auch nicht thun dürfe». Die Verkehrsordnung bietet aber gar keinen Anhalt, gegen die Firma vorstellig zu werden, denn es ist dies nicht verboten und eine Frankosendung ist bis jetzt noch kein Radattangebot. Viel leicht wird der Verein bei einer neuen Verkehrsordnung den Paragraphen dahin ändern, daß es heißt: Die Frankolieferung involviert ein Rabattangebot und ist untersagt. Ich glaube, wir können uns nur iu Form einer Resolution, einer Bitte, an die verschiedenen Verleger wenden, die sich heute in dem guten Rechte fühlen, das thun zu dürfen, indem wir sagen, es werden die Sortimenter durch diese Franko-Licserungen sehr beeinträch tigt. Ich erlaube mir, Ihnen folgende Resolution vorzuschlagen: »Die Generalversammlung spricht den Wunsch aus, daß jene Verleger, deren Geschäftsbedingungen in direktem Wider spruche mit der Verkehrsordnung stehen, dieselben fallen lassen und die Verkehrsordnung allein als Grundlage ihres geschäft lichen Berkel, es betrachten mögen. — Ebenso spricht die Hauptversammlung den Wunsch aus, daß die Herren Verleger ihren Verlag an das Publikum nicht mehr sranko anbieten.« Vorsitzender: Es sind uns in dieser Richtung Klagen zu gekommen, auch vom -mährisch-schlesischen Verein«. Nachdem wir aber gesehen haben, daß Z 1 der Verkehrs-Ordnung alles andere illusorisch macht, haben wir uns erlaubt, den Wunsch auszuspreck >, beziehungsweise diese Resolution vorzuschlagen, und ich glaube, wir können sie ganz gut annehmen. Herr Müller verliest den ersten Teil der Resolution. Vorsitzender: Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Herr Müller verliest den zweiten Teil. Vorsitzender: Wer für diesen Absatz stimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Vorsitzender: Damit ist der offizielle Teil erschöpft und ich erkläre die Sitzung sür geschlossen. Es hat sich noch Herr Deuticke zum Worte gemeldet, ich erteile es ihm. Herr Deuticke: Ich möchte mir erlauben, dem geehrten Herr» Vorstand meinen besten Dank auszusprechen. (Beifall.) Wir habe» gesehen, in welch ausopserungsvoller Weise Herr Schellbach sür unsere Interessen sorgt, und ich bitte Sie daher, durch Erheben von den Sitzen ihm de» wärmsten Dank zu sagen. (Die Versammlung erhebt sich unter lebhaften Beisalls- bezeugungen.) Vorsitzender Herr Schellbach: Ich danke den Herren bestens für ihre freundschastlichen Gefühle und kann Sie nur versichern, daß ich, so lange ich das Mandat bekleide, bestrebt sein werde, mit möglichstem Eifer alle Sache» zu erledigen. (Bei fall.) Gleichzeitig möchte ich Ihren Dank aus meine Mitarbeiter im Ausschüsse ausgedehnt wissen. (Beifall.) Herr Winkler: Ich kan» schließlich nur alle» Herren Kollegen bestens danken sür die Liebenswürdigkeit und Freund schaft, mit der Sie uns Gästen cntgegengekommen sind. (Beisall.) Schluß der Sitzung >/,2 Uhr. (gkz) Wilhelm Müller, Schriftführer. C. Aug. Artaria, Schatzmeister. C. F. .Hofsmann, Stenographen Julius Schellbach, Vorsitzender. A. Einsle, Sekretär. I. A. Breuer, Anläßlich der Hauptversammlung des Vereines der österreichisch-unga- rischen Buchhändler fand, gleich wie in den vorangegangenen Jahren, ein Banket im Prachtsaale des Kaiserhofes statt. Um nach den ernsten Be ratungen eine Ruhepause eintreten zu lassen, war der Beginn wieder auf 8 Uhr abends festgesetzt worden. Toaste und heitere Tafellieder würzten das Mahl. Den Reigen der ersteren eröffnete der Vorsitzende Herr Schellbach, der in warmempfundenem Worte unfern erhabenen Kaiser pries. Herr Wilhelm Müller begrüßte die erschienenen Gäste, mit Genugthuung betonend, daß auch ohne langvorhergehende Einladung und ohne jede Reklame eine so illustre Gesellschaft sich zusammengefunden habe. Herr Artaria ließ die anwesenden Damen hochleben. Herr Konegen gedachte in warmen Worten des wichtigen Werkes der beab sichtigten Gründung der »Provideuzia-, die in der heutigen Versammlung einstimmig im Prinzip beschlossen worden sei; Herr Winkler ließ den Vor stand, Herr Kirsch sen. Herrn Wilhelm Müller leben, der neben dem Ernsten auch sür das Vergnügen stets trefflich zu sorgen wisse. Herr Schellbach feierte schließlich den Gemeinsinn und die Kollegialität in einem Trinkspruche, der den Kollegen aus der Seele gesprochen erschien. Herr Oscar Kirsch jun. erinnerte an die Dürftigen in unserem Stande, worauf eine Sammlung eingeleitet wurde, deren Betrag durch Herrn He ick dem Berliner Unterstützungsverein zugeführt werden wird, der in so hervorragender Weise notleidende österreichisch-ungarische Kollegen sowie deren Witwen und Waisen bedenkt. — Die ausgezeichneten humoristischen Tasellieder, nach einschmeichelnden Melodieen, trugen ganz besonders zur Erhöhung der Stimmung bei, und da auch Küche und Keller Vortreff liches boten, hielt diese in gesteigertem Maße bis zum Schlüsse der Festlichkeit an, der erst in später Nachtstunde erfolgte. Vermischtes. Reichsgerichtsentscheidungen. — Bei einem Zwangsver gleich haftet, nach einem Urteil des Reichsgerichts, Hl. Civilsenats, vom 14. April d. I, regelmäßig der Vergleichsbürge in Höhe der Akkord rate nur für denjenigen Gesamtsorderungsbetrag, welcher bis zum Zwangs vergleich im Konkursverfahren an gemeldet worden ist. Dagegen kann ein Gläubiger, dessen Forderung im Konkursverfahren nicht angemeldet worden ist, zwar vom Gemeinschuldner, nicht aber vom Vergleichsbürgen die auf seine Forderung fallende Akkordrate verlangen. — Die fünfjährige Verjährung der Klagen gegen einen Gesell schafter aus Ansprüchen gegen die Gesellschaft (Art. 146 des Handels gesetzbuchs) findet, nach einem Urteil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 22. März 1893, auch auf Forderungen Anwendung, welche schon vor Einführung des Handelsgesetzbuchs entstanden sind und nach der damals geltenden Landesgesetzgebung unter anderen Modalitäten zur Verjährung gelangt sein würden.
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