Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1893
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- 1893-07-20
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- 20.07.1893
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— Die im Art. 210 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches vorgeschriebene Barzahlung bei Einzahlung des Grundkapitals einer Aktiengesell schaft kann, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 20. Februar 1893, nicht durch eine Gutschrift in Handelsbücher, wo durch der Aktiengesellschaft die Einzahlung »zur Verfügung- gestellt ist, ersetzt werden, und die wissentlich falsche Angabe dieser Gutschrift als -Barzahlung- behufs Eintragung des Gesellschastsvertrags in das Handels register ist aus Art. 249 s Z. 1 zu bestrafen. gerichts, l. Strafsenats, vom 13./20.^ Februar 1893, ein Gebrauch der katholischen Kirche, und ihre öffentliche Beschimpfung ist aus H 166 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen. Bezieht sich die beschimpfende Aeuße- rung zwar unmittelbar auf einen einzelnen — mit Grund oder Ungrund — als Reliquie verehrten Gegenstand, so ist sie doch als die Beschimpfung der Reliquienverehrung überhaupt zu bestrafen, wenn die Verehrung jener besonderen Reliquien als Ausfluß des allgemeinen Gebrauchs der Reliquienverehrung in beschimpfender Weise kritisiert wird Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kataloge rc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. 120. XXIV, 220 8. UsipLix 1893, ö. 6. 'I'subnsr. 15.^^1893^ ^8° 125-140.^o o ^ 2- 4-r§. brsx. v. 8. Lsncks in ^Viso. 1893. 4. 8°. 318. 488 Nru. Nw^IIsnoa. No. 88 von Letioibls in 8tutt ^114'8.^3466 N^n"' Aenderung des Abonnementspreises von Zeitschriften im Laufe des Jahres. Rechtsstreit. — Dem Leipziger Tage- Rechtsstrett: Ein interessanter Rechtsstreit ist durch das königl. Oberlandesgericht in München entschieden worden. Herr Friedrich Schirmer in Berlin, Verleger der Zeitschrift: -Dies Blatt gehört der Hausfrau- fand es not wendig, den Preis dieser Zeitschrift im Laufe des Jahres abzuändern, bezw. zu erhöhen. Herr O. Th. Scholl in München hatte von dieser Zeitung eine Kontinuation von 750. später 760 Exemplaren, darunter die meisten mit Jahres-Abonnement. Eine Preiserhöhung den Abonnenten gegenüber war nicht thunlich, und so erhob Herr Scholl gegen diese mitten im Jahre erfolgte Preissteigerung Protest. Es kam zum Streit und Herr Schirmer verweigerte Herrn Scholl die weitere Lieferung der Fortsetzungen, wogegen Herr Scholl die Bezahlung des an Schirmer schuldigen Saldos von 175 ^ 85 ^ aus dem Grunde verweigerte, weil er sich genötigt sah, um seinen Verpflichtungen gegen seine Abonnenten Nachkommen zu können, die von ihm benötigten 760 Exemplare des Blattes durch eine Groffo- buchhandlung zu beziehen und dieser Firma einen bedeutend höheren Preis als den mit Schirmer vereinbarten zu bezahlen. Herr Schirmer klagte gegen Herrn Scholl den restlichen Saldo von 175 ^ 85 «ß ein, wogegen Herr Scholl eine Schadenersatz-Klage gegen Schirmer in der Höhe von 445 11 H einklagte. Schon das Landgericht München I für Handelssachen wies die Klage des Herrn Schirmer ab und verurteilte ihn, an den Beklagten, Herrn Scholl, den Betrag von 360 11 H nebst 6 Prozent Zinsen von 132 72 H seit 1. Mai 1891 und 6 Prozent Zinsen von 227 39 H seit 1. Oktober 1891 zu bezahlen. In der sehr ausführlichen Begründung dieses Urteils wird festgestellt, daß der Verleger einer Zeitung oder Zeit schrift nicht berechtigt ist, mitten im Jahre den Preis seiner Zeitung oder Zeitschrift beliebig abzuändern, sobald er bei der Ankündigung über das Erscheinen der Zeitung einen Jahres-Abonnementspreis angezeigt hat. Gegen dieses erstrichterliche Urteil ergriff Herr Schirmer die Berufung an das königliche Oberlandesgericht München; jedoch auch dieser Gerichtshof entschied zu gunsten des Herrn Scholl und hat das erstrichterliche Urteil vollinhaltlich bestätigt. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Unter den ausgestellten Kunstblättern machen wir ganz besonders auf eine Serie von Farben lichtdrucken aus der Kunstanstalt von Meißner L Buch in Leipzig auf merksam. In 6 Blättern giebt uns R. Stieler Ansichten aus Rothen burg an der Tauber. Th. Weber hat in einem außerordentlich stim mungsvollen Bilde die Niagara-Fälle geschildert. Haudy. von dem der Verlag schon eine Reihe wundervoller Seestücke veröffentlicht hat, hat in seinem neuesten, hier ausgestellten, in Stimmung und Farbe vortrefflich gelungenen Bilde die Mündung der Themse bei Gravensend zum Gegen stand gewählt Die Ausführung der Bilder in Lichtdruck legt beredtes Zeugnis von der außerordentlichen Leistungsfähigkeit der Kunstanstalt von Meißner L Buch ab. Die Centrumsanträge gegen den Kolportagebuchhandel. — Zu einer vertraulichen Besprechung werden auf persönlich erfolgte Einladung in diesen Tagen einige hervorragende Verleger und Kolportage grossisten in Leipzig zusammentreten, um über die notwendige und recht zeitig einzuleitende bezw. fortzusetzende Agitation gegen die im Reichstage er neut hervorgetretenen Anträge hegen die Kolportage und den Buchhandel zu beraten. Diese Agitation dürfte um so entschiedener in die Hand ge nommen werden müssen, als, wie in dem Einladungsschreiben verlautet, den Einladenden bekannt geworden ist, daß thatsächlich auch in Regierungskreisen eine Beschränkung des Kolportagebuchhandels geplant wird. Zu der Besprechung ist auch der nationalliberale Abgeordnete für Leipzig Herr Professor l)r. Hasse eingeladen worden. Die Umrechnung der deutschen Reichsmark in Wien. — In der Ausschußsitzung der Wiener Korporation vom 5. Juli wurde beschlossen, vom 10. Juli ab die deutsche Reichsmark in 62 Kreuzer österr. W. umzurechnen. Der bisherige Umrechnungskurs der deutschen Reichsmark war 1 .X --- 60 Kr. Die bisherige Umrechnung von 1 Frank in 60 Kr. und 1 Shilling in 72 Kreuzer bleibt einstweilen bestehen. Die erste englische Bücherauktion. Berichtigung. - Unter dieser Überschrift wurde in Nr. 127 des Börsenblattes gesagt, daß die erste Bücherauktion in England und damit vielleicht in der ganzen Welt, am 31. Oktober 1676 in London stattgefunden habe. Der zweite Teil dieser Behauptung beruht aber auf Irrtum; denn sowohl in Holland, als auch in Deutschland und zwar speziell in Leipzig wurden schon früher regelmäßige Bücherauktionen veranstaltet. Als Beweis dafür mag die in den Publikationen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 1. Bd. 1879, Seite 190 abgedruckte Bittschrift des Buchhändlers Christ. Kirchner in Leipzig an den Kurfürsten von Sachsen dienen. In derselben bittet er um Verleihung eines Bücher- auktions-Privilegiums und bemerkt dabei unter anderem: -daß er schon zweimal nach Holländischer Arth und weise auktionirt und in diesem aetu das Eiß gebrochen habe-. Dieses Schreiben trägt das Datum vom 14. April 1671 und beweist also klar, daß schon vor dieser Zeit haben. 11. b'r. Telephon. — Nachdem die Fernsprechverbindung Berlin-Nord hausen-Kassel—Frankfurt a. M. auf der (strecke Berlin—Nordhausen fertig gestellt ist, wird der Fernsprechverkehr zwischen den Städten Berlin und Nordhausen am 20. Juli eröffnet. Für Gespräche zwischen Berlin einschließlich der Vororte und Nordhausen werden bis zur Dauer von 3 Minuten je 1 Mark Gebühren erhoben. Ausstellungspreis. — Schwanebergers Briefmarkensammelbuch (Verlag von Ernst Heitmann in Leipzig), das als Zukunstsalbum in Zürich ausgestellt war, wurde auf der dortigen internationalen Postwert zeichen-Ausstellung mit einem Auszeichnungsdiplom bedacht. Es ist dies bereits die sechste Auszeichnung dieses Albums in den letzten vier Jahren. Honorar an deutsche Schriftsteller in Rußland. — Zwischen dem Direktor des Ersten Privattheaters in Petersburg. Herrn Korsch, und dem deutschen Schriftsteller Herrn vr. Oscar Blumenthal ist, wie dem Leipziger Tageblatt mitgeteilt wird, ein Vertrag zu stände ge kommen, wonach sich der erstere verpflichtet, an Blumenthal die Hälfte aller Tantiemen zu zahlen, die auf die Stücke dieses Autors entfallen. Die andere Hälfte fällt dem Uebersetzer zu. Da dem Uebersetzer aus der Uebertragung der -Großstadtluft- 10 000 Rubel erwachsen sind, so ist der Vertragsgegenstand nicht unerheblich. Deutschland hat bekanntlich mit Rußland keinen Litterarvertrag. Um so anerkennenswerter ist das Entgegenkommen des Petersburger Direktors. Möge das Beispiel Nach ahmung finden! Gothaische Verlagsanstalt vormals F. A. Perthes in Gotha. — In der letzten, von Herrn Emil Perthes auf Grund rich terlicher Ermächtigung einberufenen außerordentlichen Generalversamm lung der Gothaischen Verlagsanstalt vormals Friedrich Andreas Perthes in Gotha wurde die Verstärkung des Aussichtsrates um weitere vier Mitglieder beschlossen und deren Wahl vorgenommen. Ferner wurde beschlossen, den vom Vorstand und Aussichtsrat geplanten Bau zu unter lassen und alle zu dessen Ausführung getroffenen Maßregeln wieder rück gängig zu machen.
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