Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1893
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- 1893-07-20
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- 20.07.1893
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IKS, 2«. Juli 1893. NichtamlUcher Teil. 4287 dieses im Interesse aller liegende Unternehmen. Nur in dem Falle, als von beiden Seiten mit Vertrauen und Wohlwollen die Sache in die Hand genommen wird, wird dos Ziel erreicht werden können. Das Komitee hat seinerseits soviel getha», als es zu thun im stände war, und deshalb sehen wir von unserem Standpunkte ruhig dem weiteren Schicksale der Vorlage entgegen und sagen: Werde es wie es wolle, wir haben das Unsrige gethan. Herr 0r. B r eit e n stein: Wir können im Prinzips die Gründung der geplanten Kasse beschließen, den Inhalt des Statutenentwurfes jedoch nur in einer aus Grund dieser Sta tuten einberufenen Versammlung beraten. Angesichts der Sym pathien, welche wir dieser Sache entgegenbringen, erlaube ich mir den Antrag vorzubringen: »Der österreichische Verein spricht seine prinzipielle Zustimmung zur Gründung dieses Vereines aus, erklärt, denselben nach Möglichkeit zu fördern und übelläßt alle weiteren Schritte dem Komitee zur Ausführung.- Ich bitte diesen Antrag anzunehmen, da die ganze Angelegen heit keine ist, die uns heute hier beschäftigen kann. Herr Artaria: Wir haben von Herrn Or. Breitenstein in aller Form eine Rechtsbelehrung erhalten; ich halte dieselbe jedoch für gänzlich überflüssig. Wenn hier eine Versammlung des österreichisch-ungarischen Buchhändlervereines stattfindet, so ist diese das Forum, vor welchem solche Fragen besprochen werden sollen und besprochen werden können. Ich glaube, wir sollten daher bald in die Beratung eintreten. Herr Müller: Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Artaria insofern nicht anschließen, als ich nicht der Meinung bin, daß Sie gleich in die Beratung der Statuten ein- trcten sollen. Wir stehen jetzt in der Generaldebatte und ich halte es für unbedingt notwendig, daß dieselbe vorerst zu Ende geführt werde; ich finde es zwecklos, hier paragraphenweise zu debattieren (Ruse: Sehr richtig!), ohne daß wir die Ansichten der Gehilfenschaft gehört haben. Ich möchte den Herrn Vor sitzenden bitten, an die Vertreter der Gehilfenschaft die Frage zu richten, wie sie sich zu dieser von uns beabsichtigten Sache stellen. Sie wissen, meine Herren, daß auch die Gehilfenschaft ein Statut ausgearbeitet hat und daß dasselbe Fiasko gemacht hat; nun, dieses Fiasko können auch wir erleiden, wenn wir heute, ohne die Ansichten der Vertreter der Gehilfenschaft gehört zu haben, dieses Statut anuehmen und die Gehilfen dann später sagen werden, »ja das können wir nicht acceptieren«. Für uns ist es also von großer Wichtigkeit, zu wissen, wie sich die Ge hilfenschaft zu dieser Frage stellt. Herr vr. Breitenstein: Ich möchte mir nochmals er laube», daraus hinzuweisen, daß wir entschieden nicht in der Lage sind, uns mit diesem Gegenstand eingehend zu befassen. Wir können, meine Herren, nur prinzipiell unsere Meinung, unsere Zustimmung kundgeben, aber in die Beratung selbst könne» wir nicht eingehen. Herr Deuticke: Was Herr vr. Breitenstein gesagt hat, ist insoweit ganz richtig, als die Kasse später auf eigenen Füßen flehen wird. Aber zu diesem Zwecke muß sie eben erst gegründet werden, und Aufgabe der heutigen Versammlung ist es, die Angelegenheit zu besprechen. Ich glaube daher, daß es nicht notwendig ist, über diese Anschauung eine Abstimmung zu pro vozieren, und bin der Meinung, daß wir ganz ruhig in die Beratung eintreten können. Ich möchte nur noch Herrn Müller zu erwidern mir erlauben, daß die Herren Gehilfen auch schon in der letzten Versammlung erklärten, nur als beratende Organe der Gehilfenschaft anwesend gewesen zu sein, und an diesem Zu stand hat sich nichts geändert. Die Herren werden weiter nur erklären können, daß sie vielleicht als Person für dieses Statut stimmen könnten, nach meiner Meinung dürsten sie aber kaum in der Lage sein, zu versichern, daß sie gegenüber den vielfach in der Gehilfenschaft sich geltend machenden Strömungen ihre Stimme werden zur Geltung bringen können, damit dieses Sta tut angenommen werde. Ich glaube, daß auch ein von unserer Seite erfolgter Beschluß, der eventuell gefaßt wird, nur inso- ferne Geltung haben kann, als wir uns mit den Grundlagen einverstanden erklären. Die jeweilige Vereinsleitung, die ja naturgemäß Verhandlungen mit der Gehilfenschaft in diesem Sinne Herstellen wird, wäre dann zu ermächtigen, unter Bei behaltung der maßgebenden Prinzipien eventuelle Abänderungen zu treffen. Es kann sich also, wie gesagt, nur um eine prin zipielle Beschlußfassung handeln. Herr Artaria: Meine Herren! Ich bin der Meinung, die früher Herr Müller geäußert hat; allein es sind einige Be merkungen bezüglich der Gehilsenschast gemacht worden, die nicht zutreffen. Die heutige Debatte ist nur als eine Information zu betrachten, damit die beteiligten Herren die Anschauungen der Vertreter der Gehilsenschast kennen lernen. Wir können davon unabhängig unsere Geneigtheit aussprechen, die ganze Angelegen heit in dieser oder jener Richtung weiter zu sördern, weil für den Fall, daß die ganze Sache scheitern sollte, das uns nichts angeht und wir für das, was geschieht, nicht verantwort lich gemacht werden können. So sehr uns die Mitteilungen der Gehilsenvertreter auch interessieren, so glaube ich, daß wir sie doch nur als informative Mitteilungen betrachten sollen. Herr Konegen: Ich möchte auf die Rede des Herrn Breiten st ein über die Kompetenz des Vereines meine Ansicht kundgeben, und die geht dahin: Wir sind in der heutigen Ver sammlung nicht zu dem Zwecke da, die Statuten zu beraten, son dern nur um den Entwurf zu besprechen, und wir haben dann die Ausgabe, diesen Entwurf einer Gehilfenversammlung vorzn- legen; die Gehilsenschast wird eventuell Abänderungen daran vornehmen oder einen anderen Entwurf vorlegen und diese beiden von uns und der Gehilsenschast erstatteten Vorschläge werden Gegenstand und Grundlage des neu zu gründenden Vereines sein. Herr Fey-Felber: Ich möchte vor allem aus einen Irr tum aufmerksam machen, der sich durch die Vorlesung der Prä senzliste eingeschlichen hat; wir sind hier nicht die Vertreter der Gehilfenschaft, sondern lediglich persönlich eingeladen worden und zwar von seiten des Herrn Vorsitzenden, wofür wir hiermit unfern verbindlichsten Dank aussprechcn. Wenn Sie mir er laube», so will ich die Meinung, die ich persönlich habe, hier kundgeben, umsomehr, als ich ja nicht ganz auf dem Stand punkt stehe, der in diesem Statutcnentwurs enthalten ist. Es ist in meiner Eigenschaft als Gehilsen-Obmanu auch nicht leicht, die Meinung der Gehilfenschaft vorher zu wissen. Deshalb ist es für mich sehr notwendig, objektiv vorzugehen. Der Gehilsen- ausschuß hat sich Wohl in dieser Beziehung seinerzeit nicht einverstanden erklärt, es ist uns aber die versicherungs-technische Belehrung zu teil geworden, daß es nicht anders geht, und es ist wohl möglich, in der Gehilfenvcrsammlung darüber zu reden. Was die einzelnen Punkte betrifft, beispielsweise An schluß der gesamten österreichischen Buchhändler, so sehe ich vollständig ein, daß eine größere Zahl wohl gewiß sehr von Vorteil für das Institut ist, aber anderseits erblicke ich auch wieder einen Nachteil darin, weil naturgemäß je mehr Ver sicherte, je mehr Rentner erwachsen. Doch bin ich so kollegial und wünsche und hoffe, daß es nicht bloß zum Besten der ge samten Gehilsenschast Wiens, sondern ganz Oesterreichs sein wird, wenn diese Gründung ins Leben tritt. Ich habe mir speziell für meine Person die Sache nicht so schnell gedacht; ich dachte, man läßt eine Reihe von Jahren vorübergehen und erst wenn man sieht, wie es sich hier macht, geht man in die Provinz. Ganz anders aber ist es mit dem zweiten Punkt, der Witwen- und Waisenversorgung. Ich bin nicht gegen diese Versorgung, aber zuerst wollen wir etwas sür uns gründen und dann sür unsere Witwen und Waisen Es ist das auf einmal zu viel sür uns; und deshalb wurde ja auch der Renten betrag von 360 fl. auf 300 fl. herabgesetzt. Es läßt sich ja,
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