Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1926
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- 1926-05-27
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12«, 27. Mai 1926. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtsckn. Buchhandel. Neue Briefmarken für den Nuslandvcrkchr. — Einer Meldung des Amtlichen Preußischen Pressedienstes zufolge bereitet die Deutsche Reichspost die Ausgabe neuer Freimarken vor. Hierbei werden auch Freimarken zu 15 und 25 Pf. für den Auslandvcrkehr geschaffen. Diese Marken sollen noch in dkesem Sommer auögegeben werden. PersoiialiiMiiliteii. Ernennung zum Konsul. — Herr Rechtsanwalt IuliusStocky, Mitinhaber der Gilde-Verlag G. m. b. H- und des Verlags der Köl nischen Volkszeitung (Kölner Görreshans G. m. b. H.) in Köln, ist zum Königlich Spanischen Ehrenkousul in Köln ernannt morden. Die Kanzlei des Spanischen Konsulats befindet sich von jetzt ab im Ver lagshaus Köln, Marzellenstraße 37. Ehrung durch die Leipziger Handelskammer. — Den Herren Albert Eckardt, Prokurist, Oskar Haas, Presser, Max Nürnberger, Buchhandlungsgehilfe, Hermann Peter, Buchbindergehilfe, Hugo Pfeil, Magazinverwalter, Max Schmidt, Schriftsetzer und Metteur, Frau Martha Voigt- mann, Hilfsarbeiterin, und Frau Nosalie Werner, Falzerin, Mitarbeitern der Firma F. A. Brockhaus in Leipzig, wurde bei besonderer Feier das Ehrenzeichen für laug jährige treue Dienste der Leipziger Handelskammer verliehen, darunter Herrn Schriftsetzer Max Schmidt das silberne Ehrenzeichen für 50- jährige ununterbrochene treue Dienste. Gestorben: am 21. Mai im gesegneten Alter von 83 Jahren der Zeitungs verleger Herr Nodrigo Weyers in Aachen. Er war Seniorchef der Firma Weyers - Kaatzer, die von ihm im Jahre 1865 als Papier-, Schreib- und Zeichen-Materialien geschäft gegründet und seit dem Jahre 1870 erweitert als Buchhand lung fortgeführt wurde. Wer 60 Jahre lang war er gleichzeitig Mit besitzer und Geschäftsführer der ältesten Aachener Zeitung »Echo der Gegenwart«. Als Buchhändler und Journalist hat Herr Weyers in völliger körperlicher und geistiger Frische bis zum letzten Tag seines Lebens Hervorragendes geleistet. Er war u. a. Ehrenvorstandsmitglied des Vereins Rheinischer Zeitungsverleger und Mitgrllnder des Augustinus-Vereins zur Pflege der katholischen Presse; ferner: am 2-1. Mai im hohen Alter von 75 Jahren Herr Paul Als- leben, Geschäftsführer des Schlesischen Vereins-Sortiments in Breslau. Von großem Pflichtbewußtsein, Treue und Gewissenhaftigkeit ge leitet, hat der Verstorbene fast 50 Jahre dem Schlesischen Vereins- Sortiment E. G. m. b. H. als Geschäftsführer vorgestanden und hat sich durch seine persönlichen Eigenschaften und geschäftliche Tüchtigkeit ein ehrendes Gedenken gesichert. Paul Schubert in Leipzig f (s. Bbl. Nr. 115). — Wie der Re daktion des Bbl. mitgeteilt wird, ist der Verstorbene nicht 1910, sondern bereits 1894 bei der Schlußstcinfeier zum Neubau des Koehler-Hauses am Täubchenweg zum Prokuristen ernannt worden. EMlWlll. 30 oder 50? Der Vor st and des Verbandes der Deutschen Musi kalienhändler wirbt augenblicklich wieder lebhast um die Ver längerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Werke auf dem Ge biete der Musik von 30 Jahren auf 50 Jahre. Er stützt sich dabei auf den Beschluß*) der letzten Hauptversammlung und glaubt nunmehr, sich als berufener Vertreter des gesamten Musikalienhandels betrach ten zu können. Die Firma Henri Litolff in Braunschweig hat eine Eingabe zur Ablehnung der Verlängerungsanträge gemacht, der sich bis jetzt ca. 1000 Angehörige der Musik und des Musikalienhandels angeschlossen haben. In seiner Erklärung in Nr. 19 des »Musikalienhandel« vom 15. Mai fordert nun der von diesem Ergebnis sehr betroffene Vor stand des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler seine Mit glieder auf, die Litolffsche Eingabe nicht zu unterzeichnen oder die be reits erteilte Unterschrift zurllckzuziehcn. Ich erkläre hierzu, daß ich die Bestrebungen der musikalischen Schwerindustrie zur Verlängerung der Schutzfrist für vollkommen un berechtigt halte. Wie kommt der Musikalien-Verlag dazu, für sich eine 50jährige Schutzfrist zu fordern, während der Buchhandel sich mit 30 Jahren begnügt? Alle Argumente, die zur Verlängerung der Schutzfrist angeführt werden, sind nicht durchschlagend. Es läßt sich keinesfalls wegdebattieren, daß hier materielle Interessen maß gebend sind. Es wäre eine unglaubliche Handlung der Gesetzgebung, in dieser einseitigen Weise den Musikalicnverlag, oder besser gesagt, einige wenige Komponisten oder Musikalienverlage zu bevorzugen. Es muß endlich einmal klipp und klar ausgesprochen werden, daß diese Sonderbcstrebungen des Musikalienverlags ein für allemal ab getan werden müssen, daß es keinesfalls angeht, daß in solchen wich tigen, öle ganze deutsche Nation angehenden Fragen einige wenige geschäftlich interessierte Firmen ihren Eigenzwecken nachgehen. Ich fordere dringend alle bisherigen Unterzeichner der Litolsfschcn Erklärung auf, sich nicht durch Zurückziehen ihrer Unterschriften öffent lich 'bloßzustellen, sondern im Gegenteil mannhaft dafür rinzutreten und weiter zu werben, daß wir dieses Schauspiel nunmehr vor dem Freiwerden von Brahms wie seinerzeit vor dem Freiwerden von Wagner unwiderruflich zum letzten Male erleben. Leipzig, den 18. Mai 1926. Georg Merseburger, i. Fa. Carl Merseburger, Buch- und Musikalienverlag. 5V. nicht 30! Wenn Herr Georg Merseburger von »Zufallsergebnissen« der Hauptversammlung spricht, so machen wir darauf aufmerksam, daß die Hauptversammlungen des »Verbandes der Deutschen Musi kalienhändler« und des »Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins« zwei Jahre hintereinander, und zwar in Leipzig, München und Köln, nach eingehenden Debatten jedesmal fast einhellig sich für die 50jährige Schutzfrist erklärt haben. Herr Merseburger, der für den eigentlichen Musikalienhandel wohl kaum in Betracht kommt, war allerdings dabei nicht zugegen. Wenn Herr Litolff auf dem Wege der Massenwerbung über 1000 Stimmen gegen die Verlängerung der Schutzfrist für die Musik gesammelt hat, so wird man wohl die Stimmen nicht nur zählen, sondern auch wägen müssen, denn es gibt zweifellos im Musikalien handel Tausende von Zwergbetrieben, die sich um die ganze Frage nie gekümmert haben und infolgedessen überhaupt nicht in Betracht kommen. Es ist doch schließlich der ausschlaggebende Teil des Musi- kalienhandels, der auf den Hauptversammlungen zu Worte kommt und entscheidet. Wenn Herr Merseburger ferner meint, daß materielle Interessen, speziell der Brahms-Verleger, entscheidenden Einfluß ausgeübt haben, so muß man den stimmenzählenden Herren zu bedenken geben, daß die Zahl der Brahms-Verleger sich auf noch nicht ein halbes Dutzend beschränkt, die also bei Hauptversammlungsbeschlüfsen nicht den Ausschlag geben. Von der Behauptung des Herrn Merseburger, daß alle Gründe für die Verlängerung der Schutzfrist nicht durchschlagend seien, nahmen wir Kenntnis und würdigen sie entsprechend der Autorität des Ver fassers. Einen Beweis für diese Behauptung zu erbringen hielt er wohl nicht für erforderlich? Der Vorstand vertritt nicht die Sonderbestrebungen weniger gc- schäftsinteressierter Firmen, sondern ist verpflichtet, im Interesse der Allgemeinheit die Beschlüsse der Hauptversammlungen auszuführen. Robert Lienau, Vorsteher des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler. Anfrage. Welche Firma liefert Schiffsbilder (Abbildungen alter Schiffe) in der Größe von ungefähr 18X24 om? Mitteilungen zur Weiter beförderung an die R e d a k t i o n des Bbl. erbeten. *) Diese Hauptversammlungsbeschlüsse sind bloße Zufallsergeb Nisse.
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