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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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3242 Nichtamtlicher Teil. ^ 93, 24. April 1903. 5. Absatz 2 des § 4, der von der Zulässigkeit privater Schicdsverträge handelt, gestrichen wird; 6. Absatz 1 des 8 7 und 10 dahin abgeändert werden, daß die Altersgrenze für das passive Beisitzerwahl recht 25, für das aktive 21 Jahre beträgt und die Einräumung des Wahlrechts von höchstens ein jährigem Aufenthalt am Ort abhängig ist; 7. Absatz 1 des 8 12 einen Zusatz dahingehend erhält, daß die Wählerlisten durch die Gemeinden von Amts wegen aufzustellen sind; 8. 8 13 hinzugefügt wird, daß das Rechtsmittel der Be rufung nur zulässig ist, wenn der Wert des Streit gegenstandes den Betrag von 300 übersteigt und daß 9. die Kaufmannsgerichte auch als Einigungsämter wirken sollen.« Kleine Mitteilungen. Gesellschaft m. b. H. — Das k. Amtsgericht Dresden gibt folgenden handelsgerichtlichen Eintrag bekannt: »Auf Blatt 10233 des Handelsregisters ist heute die Firma Gewerbebuchhandlung Ern st Schürmann Gesellschaftmit beschränkter Haftung mit dem Sitze in Dresden und weiter folgendes eingetragen worden: »Der Gesellschaftsvertrag ist am 2. April 1903 abgeschlossen und am 15. April 1903 in den §8 2, 13 und 17 abgeändert worden. »Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der unter der Firma Gewerbcbuchhandlung Ernst Sch iirmann in Dresden betriebnen Buchhandlung nebst allen Aktiven und Passiven und die Weiterführung dieser Buchhandlung, sowie der Betrieb sonstiger buchhändlerischer Geschäfte. »Das Stammkapital beträgt dreißigtausend Mark. »Willenserklärungen und Zeichnungen für die Gesellschaft sind verbindlich, falls nur ein Geschäftsführer bestellt ist, wenn sie durch diesen, und falls mehrere Geschäftsführer bestellt sind, wenn sie entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäfts führer und einen Prokuristen erfolgen. »Zu Geschäftsführern sind bestellt die Buchhändler August Babett Carl Ernst Schürmann, Carl Alwin Frotscher und Wilhelm Martens, sämtlich in Dresden. »Ferner wird aus dem Gesellschaftsvertrage noch bekannt gemacht: -Machen sich Bekanntmachungen für die Gesellschaft notwendig, so gelten dieselben als rechtsverbindlich erlassen, wenn sie durch die Geschäftsführer einmal im Deutschen Reichsanzeiger ver öffentlicht sind. -Dresden, am 21. April 1903. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abt. III.- Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsen- vercins. — Die Ordentliche Vereinsversammlung ist auf Donnerstag den 30. April, abends 7'/? Uhr, in den Saal 8 des Architcktenhauses zu Berlin IV., Wilhelmstraße 92/93 einberufen. (Vergl. die Bekanntmachung im amtlichen Teil.) Musikalienhandel. — Die diesjährige Hauptversammlung des Vereins der deutschen Musikalienhändler wird am Dienstag den 12. Mai, nachmittags 3 Uhr, im Sachsenzimmer des Deutschen Buchgewerbehauscs zu Leipzig stattfinden. Den Verhandlungen wird um 8 Uhr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändler hauses ein Abendessen der Musikalienhändler folgen. Die Hauptversammlung des Deutschen Musikalien-Verleg er- Vereins wird am Mittwoch den 13. Mai, nachmittags 4'/, Uhr im Geschäftszimmer des Vereins (im Buchgewerbehaus) abgehalten werden. Das rote Kreuz als Waren- oder Vereinszeichen. — Mit dem 1. Juli 1903 tritt das Reichsgesetz zum Schutz des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 in Kraft, wonach das rote Kreuz auf weißem Grunde sowie die Worte -Rotes Kreuz« fortan zu geschäftlichen Zwecken sowie zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesellschaften oder zur Kenntnis ihrer Tätigkeit nur auf Grund einer Erlaubnis gebraucht werden darf, die von den Landes-Zentralbehörden nach den vom Bundesrat festzu stellenden Grundsätzen erteilt wird. Eine Übergangsfrist, wonach das rote Kreuz bis zum 1. Juli 1906 fortgeführt werden darf, ist lediglich für Warenzeichen, die auf Grund einer vor dem 1. Juli 1901 erfolgten Anmeldung in die Zeichenrolle eingetragen worden sind, für vor diesem Zeitpunkte zum Einträgen in das Handels und Genossenschaftsregister angemeldete Firmen und für die Namen rechtsfähiger Vereine eingeräumt worden, sofern diese nach ihren Satzungen bereits vor dem 1. Juli 1901 das rote Kreuz geführt haben. Religionsstatistik.—Wie die Allgemeine Zeitung nach der Neuen Freien Presse berichtet, hat der Vorstand des Statistischen Amtes in Stuttgart, Direktor H- Zeller, eine neue Statistik der Religionsbekenncr auf der ganzen Erde ausgearbeitet. Nach seinen Schätzungen beträgt die Summe aller Erdbewohner rund 1 544 510 000. Von diesen sind 534 940 000 Christen, 10 860 000 Israeliten, 175 290 000 Mohammedaner und 823 420 000 gehören andern Religionsbekenntnissen an; davon sind 300 Millionen Konfutse-Anhänger, 214 Millionen Brahmanen, 121 Millionen Buddhisten. Auf je 1000 Menschen kommen nach Zellers Statistik 346 Christen, 7 Israeliten, 114 Mohammedaner und 523 An gehörige andrer Religionen. Personalnachrichten. Gestorben: am 22. April nach kurzer Krankheit hochbetagt der Buchhänd ler Herr Heinrich Wilhelm Schmidt in Halle a./S. Der verstorbne Kollege stand im 85. Lebensjahr. Am 1. Januar 1844 übernahm er die seit 1839 bestehende Sortiments buchhandlung von Johann Friedrich Lippert als alleiniger Inhaber, änderte aber die Firma in Lippert L Schmidt, als deren »Associs- er sich in seinem Zirkular einführte. Seine berufliche Vorbildung hatte er sich in elfjähriger Lehr- und Gehilfenzeit bei F. Volckmar in Leipzig, A. D. Geister in Bremen und Georg Wilhelm Ferdi nand Müller in Berlin erworben. Für letztgenannten Chef führte er 2^/, Jahre lang dessen Zweiggeschäft in Stargard i./Pom. Am 1. Januar 1850 änderte er die Firma in H. W. Schmidts Sortiments- und Antiquariatsbuchhandlung, unter welchem Namen sie heute noch blüht. Bis in sein hohes Alter hinein hat er an ihrer Spitze gestanden. Dem Sortiment hat er alsbald nach seiner Besitzübernahme ein Verlagsgeschäft unter besondrer Firma hinzugefügt und auch den Betrieb einer Buch- und Musi- kalien-Druckerei zog er in seine Unternehmung ein. Sein Hin scheiden wird im deutschen Buchhandel viel Teilnahme wecken. Sein Andenken wird ehrenvoll bewahrt werden. (Sprechsaal.) Konkurrenz durch Nichtbuchhändler. Nachstehende Notiz ist in der heutigen Nummer der Traun steiner Nachrichten enthalten. Daß die Firma C. A. Weller in Berlin statt des Sortimenters einen — Schreiner — mit ihrer Vertretung »betraut-, dürfte den Herren Kollegen jedenfalls interessant sein. Traunstein (Oberbayern), 4. April 1903. Magnus Endter's Buchhandlung. -Der Frciheitskampf der Buren. »Traunstein, 3. April. Unter obigem Titel ist ein äußerst interessant und lehrreich geschriebenes Buch von dem bekannten Militärschriftsteller Major z. D. Scheibert erschienen, das mit zahlreichen Illustrationen versehen, auch für den Laien höchst lesenswert ist. Dasselbe erscheint in Lieferungen, und ist mit dem Vertriebe desselben hierorts der Schreiner Adler betraut worden. Wir sind sonst keine Freunde der Bücherkolportage; aber in diesem Falle möchten wir darauf Hinweisen, daß, wer Herrn Adler ein solches Werk abnimmt, damit zugleich einem augenblicklich arbeitslosen Familienvater einen kleinen Neben verdienst zuwendet. (D. Red.)« Erwiderung. Der Vorwurf der Firma Magnus Endters Buchhandlung ist gänzlich unmotiviert und unberechtigt. Ich bin nicht Verleger des Werks »Der Freiheitskampf der Buren«, sondern habe s. Z. die Restauflage gekauft. Von einer Vertretung des pp. Adler kann absolut keine Rede sein, sondern Genannter vertreibt lediglich qu. Werk gleich Hun derten von Kolporteuren komplett gebunden provisionsweise. Alle derartige Leute nach ihrem Stand zu befragen, dürfte etwas zu weit führen, und ich habe auch gar keine Veranlassung hierzu. Für jedes Reisegeschäft dürfte doch die Hauptsache sein, daß sich derartige Reisende als brauchbar erweisen. Berlin, den 22. April 1903. C. A. Weller.
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