Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1926
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X; 95. 24. April 1926. Redaktioneller Teil. »Bunter Abend« der Angestellten des Verlags der Schönheit. — Die Angestellten des Verlags der Schönheit in Dresden scharen sich alljährlich einmal unter der gemeinsamen Flagge des Frohsinns und der Gemütlichkeit. Heuer rief sie ein »Bunter Abend« im Saale der Großen Wirtschaft im Großen Garten zusammen, und man kann ohne Übertreibung sagen, daß die Veranstaltung ein voller Erfolg gewesen ist. Es waren annähernd 2l1l1 Teilnehmer erschienen, und diese Zahl beweist, wie außerordentlich großes Interesse dieser Ver anstaltung entgegengebracht wurde, sollte sie doch ursprünglich nicht über die Grenzen eines Familienabends hinausgchen. Die reich- l>altige Vorrragsordnung sorgte in bestem Maße für Unterhaltung. Kollege Gotzmcr begrüßte die Anwesenden mit herzlichen Worten. Dann wechselten in rascher Aufeinanderfolge gesangliche, musikalische und humoristische Darbietungen. Hcrvorzuhebcn sind die Lautenlieder des Herrn Kammerrat Becker und die Sologesänge des Fräulein Jenny Reichardt. Ganz besonderer Erwähnung aber bedarf die akrobatische Glanzleistung der Herren Götze und Gottschalk. Kollege Demel glänzre als Ansager. Unter den Klängen einer nach amerikanischem Jazzband- Muster zusammengestclltcn Kapelle blieb die Gesellschaft bis 1 Uhr nachts in feucht-fröhlicher Stimmung beisammen. Deutsches Institut für Zeitungskundc in Berlin. — Es ist eine bemerkenswerte Erscheinung, daß man seitens der Forschung und seitens der Wissenschaft, abgesehen von den Privatarbeiten einiger Gelehrter und Prcsseleute, dem Zeitungswesen fass gar keine Be achtung schenkte, bis um die Jahrhundertwende vor allem Professor Bücher, zunächst in Base! und dann in Leipzig, Presse- und Zeitungs- wesen in den Hochschulbctrieb entführte. Später nahm sich eine Uni versität nach der anderen dieses Wissenszweiges an. Wie die »Ger mania« (Berlin) mitteilt, ist ein weiterer Schritt auf dem Wege wis senschaftlicher Beschäftigung mit der Presse die Errichtung des Deut schen Zeitungs-Instituts in Berlin. In der am 15. April 1620 statt- gesundenen Sitzung des Hauptausschusses des Preußischen Landtags gab Kultusminister De. Becker seiner besonderen Freude darüber Aus druck, daß die Verhandlungen innerhalb der großen Presseorgani sationen zur Errichtung eines Deutschen Instituts für Zeitungskundc nunmehr soweit gediehen seien, daß die Gründung der Deutschen Ge sellschaft für Zeitungswissenschaft und der Ausbau des an der Uni versität Berlin bestehenden Seminars zu einem Institut als unmittel bar bevorstehend bezeichnet werden können. Als Direktor dieses In stituts sei Herr vr. Mohr, Pressereferent im Ministerium, in Aus sicht genommen, der sich in seiner langjährigen beruflichen und fach- wissenschaftlichen Tätigkeit als ein besonderer Fachmann auf dem Ge biete der Zeitungskundc erwiesen und im Einvernehmen mit der philo sophischen Fakultät der Universität Berlin daher schon vor Jahres frist einen Lehrauftrag für Zeitungskundc von der Fakultät erhalten habe. Anfertigung von Zeitungspapier aus Eukalyptusholz. — Wie die »Times« berichten, wurde von der Universität Wisconsin eine Ent deckung bekanntgcgel>en, die möglicherweise von großer wirtschaftlicher Bedeutung werden kann. Die Versuche, an die Stelle des Tannen holzes das Holz des Eukalyptusbaumes zu verwenden!, sind zufrieden stellend ausgefallen und können als abgeschlossen gelten. Das Papier wurde aus Eukalyptusstämmen, die in Brasilien gewachsen waren, hergcstellt. Es soll ausgezeichnete Druckeigcnschaften besitzen und stark genug sein, um beim Schnellpressendruck Verwendung zu finden. Nach den bisherigen Berechnungen kann derartiges Papier mit der Hälfte der Kosten der jetzt importierten Sorte hergestcllt werden. Es steht zu erwarten, daß auf Grund der neuen Erfindung die Papierfabrika tion in Brasilien bald bedeutend sein wird. Für die Vereinigten Staaten ist die Erfindung von ungeheurer Wichtigkeit, da die Staaten zum größten Teil auf die Einfuhr von Zeitungspapier oder Holz aus Kanada und den skandinavischen Ländern angewiesen sind. Der Euka lyptusbaum gedeiht hauptsächlich gut in Kalifornien. Neu-Mexiko, Arizona und Florida. Es dürften allerdings immerhin 10 Jahre ver gehen. bis man das erste Eukalyptuspapier gewinnen kann. Steuerzahlung unter Vorbehalt ersetzt keinen rechtsgültigen Ein spruch. — Ein Steuerpflichtiger leistete eine Steuerzahlung »unter allem Rechtsvorbchalt« und monierte später beim Finanzamt, daß auf seinen seinerzeitigcn Vorbehalt, in dem ein Einspruch liege, noch keine Entscheidung ergangen sei. Das Finanzamt und auch der Neichs- finanzhof verwarfen diesen Einspruch als unbegründet. Man ging davon aus, daß in dem gelegentlich der Steuerzahlung ausgesprochenen Nechtsvorbehalt die Einlegung eines Einspruchs nicht erblickt wer- 522 den könne. Nach 8 231 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung gilt ein Rechtsmittel als eingelegt, wenn aus dem Schriftstück oder aus der Erklärung hervorgeht, daß sich der Erklärende durch die Entscheidung beschwert fühlt und Nachprüfung begehrt. Nach dein Sprachgebrauch und der llbung bedeutet der einer Zahlung beigefügtc Rechtsvorbehalt, daß der Zahlende sich dagegen verwahrt, daß aus der Zahlung eine Anerkennung der mit der Zahlung getilgten Schuld gefolgert werde. Im Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung bedarf es eines solchen Vorbehalts bei der Zahlung nicht, da im Falle einer Änderung des Steuerbescheids das zu Unrecht Gezahlte zurückcrstattct wird (8 128 R.A.O.). Im vorliegenden Falle hatte daher der von dem Steuer pflichtigen gemachte Rechtsvorbehalt keine praktische Bedeutung. Auch ohne diesen Vorbehalt war es dem Steuerpflichtigen unbenommen, gegen den Steuerbescheid mit Rechtsmitteln anzukämpsen. Letzteres ist aber frühestens mit dem beim Finanzamt eingelaufenen Schreiben geschehen, in dem der Steuerpflichtige zum Ausdruck brachte, daß er eine Nachprüfung des Steuerbescheids verlange. In dem früheren Schreiben gab der Steuerpflichtige durch seinen »Rechisvorbehalt« nur zu erkennen, daß er erwäge, ob er ein Rechtsmittel einlege. Der nach träglich eingelegte Einspruch aber war verspätet nach 8 231 der Neichs- abgabenordnung. Turfsiihrer und Ncnnwcttgcsctz. (Nachdruck verboten.) — Einen Turfführer hatte der Schriftsteller H. aus Berltn-Lichtenberg verfaßt und durch Anzeigen in der Presse angekiindigt und abzusctzcn versucht. In dem Turfführer hatte H. es unternommen, Richtlinien aufzustellcn, wie sich das Publikum erfolgreich an Rennwetten beteiligen und schnell und mühelos reich werden könne. Die Staatsanwaltschaft nahm an, daß ein Verstoß gegen 8 9 des Nennwettgesctzes vom 8. April 1922 vorlicge, wonach sich strafbar mache, wer öffentlich oder durch Ver breitung von Schriften, ohne zugelassener Unternehmer eines Totali sators oder zngclassener Buchmacher zu sein, zum Abschluß von Wetten außerhalb der Örtlichkeit des Totalisatorunternehmens oder außer halb der Örtlichkeit des Buchmachers anrcize. Abweichend vom Schöffengericht verurteilte die Strafkammer H. zu einer hohen Geld strafe, weil der Angeklagte sich gegen 8 9 des Nennwettgesetzes ver gangen habe. Diese Entscheidung focht H. durch Revision beim Kam- mergcricht an und stellte in Abrede, zu Rennwetten angereizt zu haben; seine Schrift sei objektiv abgesaßt, sie wolle nicht bestimmte Personen anreizcn, auf bestimmte Pferde zu wetten. Der Hl. Straf senat des Kammergerichts wies aber die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück und führte unter anderm aus: Das Gesetz vom 8. April 1922 wolle verhüten, daß auch solche Kreise zum Ab schluß von Wetten bewogen werden, welche bisher für den Nennsport kein Interesse gezeigt haben. Diese Kreise pflegen nicht an den Totali sator oder zum Buchmacher zu gehen; in ihnen könne die Wettleiden schaft nur erregt werden, wenn es möglich sei, außerhalb der für den Wettbetrieb zugänglichen Örtlichkeit Stimmung zu machen. Zum An reizen sei es nicht nötig, bestimmte Personen anzureizen, auf bestimmte Pferde eines bestimmten Rennens zu wetten. Es genüge, daß jemand in Personen für den Abschluß von Wetten Stimmung mache, daß ihre Leidenschaft erregt werde und sie zu dem Entschlüsse gelangen, Wetten abzuschließen; insbesondere soll dem Unwesen ein Ende gemacht wer den, daß zu Rennwetten durch öffentliche Druckschriften angereizt werde (3. S. 297. 25). Eine erschütternde Statistik. — Im Deutschen Reiche wurden im Jahre 1923 bei rund 21 Millionen gegen Unfall versicherter Personen 160 000 Unfallanzeigen erstattet. 77 000 Personen erhielten in diesem Jahre erstmalig eine Entschädigung. In dieser Zahl sind 7500 Ge tötete einbegriffen. Auf jeden Tag entfallen 1535 Unfälle überhaupt, davon 230 schwerere Unfälle und 25 tödliche Unfälle. 792 000 Verletzte oder deren Hinterbliebene bezogen im Jahre 1923 Unfallentschädi gungen. Die erste evangelische Landeskirchenmusikschulc. — In A s ch e r s - leben wurde vor kurzem im Beisein von Professor Neimann von der Hochschule für Musik in Berlin, Generalsuperintendcnt Schüttler, Ver tretern des Konsistoriums, des Provinzialschulkollegiums, sowie der Negierungen in Merseburg und Magdeburg und der obersten Kirchen- bebördeu von Mecklenburg und Anhalt die erste Evangelische Landes- kirchenmusikschnle in Preußen eröffnet. Demnächst soll eine zweite Kirchenmusikschule in Ostpreußen und eine dritte in Westfalen er öffnet werden. Die Schulen dienen der Ausbildung von Kirchen- organistcn.
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