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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1926
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- 1926-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1926
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- Deutsch
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95, 24. April 1926. Sprechsaal. tinuationsliste hin sofort bei den früheren Beziehern angefragt hätte. Außerdem kann das schlechte Geschäftsjahr des Vorjahres, wo eben erst die Umstellung auf Goldmark stattgefunden hatte, keinen Maßstab für das jetzige abgeben, nachdem die Behörden allmählich wieder Mittel zu Anschaffungen in die Hände bekommen haben. Ferner ist der Versuch, einen Verstoß gegen die Verkaufsordnung 8 13 Abs. 1 in Abrede zu stellen, ein sehr schwächlicher, der wohl schwerlich bei einem Buchhändler Anerkennung finden wird. N. v. Dccker's Verlag ist der Verleger, und als solcher war er ver pflichtet, dem Buchhandel in seiner Ankündigung davon Kenntnis zu geben, daß bereits das Staatsministerium bet den Behörden direkt eine Subskription zu herabgesetztem Preis veranstaltet hatte, wie er auch verpflichtet war anzugeben, daß er eigentlich nur als Kommis- sionsverlcger in Betracht kommt. Wenn das Buch viele Jahre vor 1922 bereits in gleicher Weise vertrieben worden ist, so ist das keine Entschuldigung für die Firma, sondern nur ein Beweis dafür, daß sie schon früher den § 13 der Verkaufsordnung nicht genügend beachtet hat. Daß die Behörde für sich schon lange das Recht zur Veranstaltung von Subskriptionen in Anspruch nimmt, entbindet die Firma nicht von ihrer kollegialen Pflicht, dem Buchhandel jedesmal bei der Ankündigung davon Kenntnis zu geben, damit er bei seinen Offerten das Publikum davon unterrichten kann. Das ist eine so geringe An standspflicht, die jeder Verleger seinem Geschäftsfreunde gegenüber schuldig ist, daß keine Ausrede vom Gegenteil überzeugen kann. Wie ich über die Subskriptionspreise denke, die runter« dem Buchhändler-Nettopreis liegen, darüber habe ich mich genügend ver breitet. Die Firma Decker hat offenbar ihren Sinn nicht erfaßt! Was sie zum Schluß noch über die Bezieher des Staatshandbuchs sagt, sind ja »olle Kamellen«. Für meine Kritik war nur der Um stand maßgebend, daß die Firma den Absatz an »Behörden« empfiehlt, nachdem diese vorher bereits insgeheim durch das Staatsministerium billiger direkt beliefert worden sind: ob mit oder ohne Beihilfe des Verlags, bleibt sich vollständig gleich. Das Verschweigen dieses Um standes verurteile ich! Die Abwehr des Angriffs ist also total miß glückt! Hannover, 16. April 1926. G g. Schmidt. An den Vorstand der Vereinigung der Schulbuchverleger. Im Börsenblatt Nr. 71 vom 25. März bringen Sie eine War nung an das Sortiment, bei Schulbüchern keine Teue rungszuschläge auf die Vcrlagspreise zu nehmen. Das Sortiment wäre hiermit wohl einverstanden, wenn der Verlag soviel Einsicht hätte, einen Rabatt zu gewähren, der ein Auskommen überhaupt möglich machte. Der Sortimenter sollte auch, wie es der Kaufmann, Fabrikant und Bankier tut, eine Nisiko- prämie mit cinkalkulicren, was von Gesetzes wegen gestattet ist, da gerade beim Schulbüchergeschäft alljährlich, ohne Ausnahme, Verluste zu verzeichnen sind. Zur Schulbücher-Rabattierung ein Beispiel vom 22. März 1926: Von der Firma Otto Nemnich erhielt ich ein Fünfkilopostpaket — 11 Stück mit Göbclbccker, Lernlust (Fibel) L Mk. 2.10 no. und Mk. 2.65 orö.; Porto und Verpackung hierfür Mk. 1. —. Hierzu meine Porti für drei Postkarten Mk. —.15; Spesen somit für 1 Expl. rnud Mk. —.10. B r u t t o v e r d i e n st somit 1755. Derartige Fälle ließen sich leicht häufen, wo die Rabattierung weit unter dem äußersten Vcrdienstminimum steht. Von Amts wegen, d. i. vom Ministerium aus dürfte kein Schulbuch zur Einführung genehmigt werden, bei dem der Sortimenterverdienst unter der Exi stenzmöglichkeit liegt. Bevor derartige Warnungen erlassen wer den, möchte ich den Vorstand des Vereins der Schulbuch-Verleger im Namen aller rechnenden Sortimenter bitten, zuerst dafür zu sorgen, daß die Existcnzmöglichkeit den Sortimentern gegeben wird, damit Ausschläge vermieden werden können. Ungenügender Verdienst macht das Sortiment zahlnngsunfähig, und der Verlag ist es, der dann die Verluste mittragen muß. Lörrach, den 27. März 1926. C a r l P o l t i e r - W e e b e r. Erwidern n g. Ans die Beschwerde der Firma Carl Poltier-Weeber in Lörrach wegen zu geringer Rabattierung bei Schulbücherlieferung erwidere ich, daß cs sich in vorliegendem Falle um Lieferung von Fibeln handelt, die fast allgemein nur mit einem Rabatt von 2055 geliefert werden. Selbstverständlich kommt das Porto für die Übersendung dabei zu Lasten des Empfängers. Soviel uns bekannt ist, werden die Fibeln in Lörrach von der Stadtgemeinde bezogen und die Lieferung an die einzelnen Handlungen verteilt. Ein Einzelverkauf im Laden findet daher wohl kaum statt, sodaß die Miihewaltung für den Zoll satz wesentlich erleichtert ist. Bei den hohen Herstellungskosten der Fibeln einerseits und dem nach der Höhe beschränkten Preise andererseits ist es unmöglich, eine höhere Rabattierung eintreten zu lassen, wenn der Verleger nicht ganz ohne Verdienst bleiben soll. München, den 3. April 1926. OttoNemnich, Verlagsbuchhandlung. Biicherbesorgung durch Verwandte. Von einem Buchhändler erhalten wir nachfolgende zwei Schreiben, die wir hier veröffentlichen, um auf die Mißstände der Bllchcr- besorgung durch Verwandte hinzuweisen und gleichzeitig zu zeigen, wie solchen Bitten begegnet werden sollte: »Anbei überreiche ich Ihnen eine Bitte meines Neffen W. mit Kopie meiner Antwort zur gefl. Kenntnisnahme und bemerke, daß vor einigen Tagen mein Neffe G. bei mir erschien und gleichfalls für seine Mitschüler Bücher besorgt haben wollte. Auf meine Frage, wie er denn dazu käme, erzählte mir mein Neffe, daß der Lehrer ihnen gesagt habe, wenn der eine oder der andere von den Schülern einen Buchhändler in der Familie habe, so könnte dieser evtl, siir die ganze Klasse die Bücher billiger besorgen! Da ich als Verlagsvertreter täglich sehe, wie schlecht cs dein Sortiment geht, und da ich aus meinen ersten Gehilfenjahren her- weiß, wie schmerzlich den Sortimenter das Wegfischen seines Ver dienstes berührt, hielt ich cs für angebracht. Ihnen über diese be kannten Mißstände zu berichten.« Die Antwort lautete: »Deinen Brief habe ich erhalten und muß Dir Mitteilen, daß ich Deinen Wunsch leider nicht erfüllen kann. Auch G. habe ich die Versorgung feiner Klasse abschlagen müssen. Erstens sind alle Buch handlungen in P. meine Kunden, die ich doch zweifellos schädigen würde durch die Besorgung; zweitens geht es den Buchhandlungen bei der allgemeinen Lage recht schlecht; so ein Buchhändler hat auch , viel Unkosten für Miete, Steuern usw. und möchte mit seiner Familie auch leben. Die paar Pfennige, die jeder von euch 16 Kerlen sparen würde, sind für den Einzelnen ohne Bedeutung, für den Buch Händler aber eine Lebensfrage. — Ähnlich ist es mit dem Gcschichts buch. Die Portokosten machen bald ebensoviel wie der Buchhändler rabatt aus, außerdem trägt man bei Kreuzbandscndungen immer das Risiko, daß mal eine Sendung verloren geht. Dann kostet » doppelt. — Du hast in unmittelbarer Nähe eine Buchhandlung, die die Bücher binnen zwei oder drei Tagen besorgt (ohne Portobercch- nung), wenn sie diese nicht vorrätig hat.« Drucksachenporto nach Ägypten. Seit den, 1. März 1926 <f. MI. Nr. 55, S. M7) beträgt das Porto siir Drucksachen nach Ägypten 5 Pf. sllr je 1VÜ Gramm. Die Berech nung unrichtiger Porti werden wir nicht anerkennen und siir die Differenz den Absender belasten. CaIro fAgypten), den 1V. April 1928. H. Friedrich L Co. Adressengesuche. 1. Hubert Grunewald, früher Königsberg i. Pr., Schött- straße 18 b. Auslagen werden erstattet. Berlin. N i ch a r d C a r l S ch m id 1 L C o. 2. Der Reisende F r i e d r i ch S ch n i ck e, geb. in Lcipzig-Plagwitz am 27. November 1887. Die Firma, die ihn jetzt beschäftigt, wird um Benachrichtigung gebeten. Leipzig. F. Krick Verlag. 3. Johann Stephan, zuletzt Inhaber der Firma Joh. Stephan vorm. E. Luppes Hosbuchhandlung in Zerbst. Wer kennt seine jetzige Adresse? Fiir Mitteilung wäre ich sehr dankbar Z e r b st (Anhalt). I. Schubert, Inhaber der Firma E. Luppe's Buchhandlung. ^eraniw. Medalienr: i. V st I a u z Wagner. — Bering: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Biichsch'iidleichaiiS. Druck: E. hedrich Nachs. lAbt. Namm L Seemann). Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Ncdaktion u. Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 lNuchhändlerhaus). 524
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