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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1926
- Strukturtyp
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- 1926-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1926
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- Deutsch
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X- SS, 24. April 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Da die meisten Bücher in Packpapier oder Makulatur einge schlagen zur Ablieferung kommen, so ist es notwendig, das Ein schlagpapier nicht ohne Not zu entfernen. Uneingeschlagene Bücher sollte man aber stets mit eingeschlagenen Exemplaren beschweren. Bei in Regalen stehend aufbewahrten Büchern sollte man streng auf gefüllte Regale achten, und wo dies nicht möglich ist, dafür sorgen, dass durch irgendeine Vorrichtung (Blechwiniel usw.) die Bücher eng zusammengehalten werden, keinesfalls aber in male rischer Schrägstellung der trocknen Luft Angriffsflächen bieten. Auf Tischen freiliegende Bücher sollte man wenn irgend möglich durch dicke Glasplatten beschwert halten, namentlich wo es sich um teuere Werke handelt. Wenn wir weiterhin, namentlich in der feuchten Jahreszeit, den Feuchtigkeitsgehalt fertiger Bücher vorsichtigerweise mit 80 Grad annehmen, so folgt daraus die Not wendigkeit, auch in den Auslagen, den Verkaufsräumen und den Lagern auf einen Luftfeuchtigkeitsgehalt von zwischen SO bis 70 Grad zu halten, sei es durch Wasserverdampfer oder Wasserzer stäuber bzw. Vernebeler. Dies ist nicht nur den Büchern zuträg licher als zu trockene Luft, sondern eine einfache hygienische For derung, die «dem Wohlbefinden der menschlichen Atmungsorgane dient. Es sollte daher zum Inventar jeder Buchhandlung gehören, einmal ein Hygrometer (Feuchtigkeitsprüfer) zur dauernden Kon trolle des Lust- und Feuchtigkeitsgehaltes, sowie zweitens überall dort, wo Dampfheizung vorhanden ist, außerdem ein kleiner, soge nannter Bronchitiskessel zum Vernebeln von Wasser, oder ein Wasferzerstäuber, bei dcni man dem einzusüllcndcn Wasser etwas »Ozon» beimischt und somit auch einen angenehmen Geruch ver breitet. Selbstverständlich wird man beide Apparate so vorsichtig handhaben, daß der Wasserdampf so wenig wie das zerstäubte Wasser mit den Büchern in direkte Berührung kommt. Wer in seinen Verkaufs- und Lagerräumen wirklich auf einen Luftfeuchtig keitsgehalt achtet, wie er der -Gesundheit des normalen Menschen zuträglich ist, der wird niemals über krummgczogene Einbanddeckel an Büchern zu klagen haben. Haben sich aber trotz aller Vorsicht doch bei einer Anzahl von Büchern die Deckel krummgezogcn, so biege man sie nicht mit Ge walt zurück, sondern bringe -die Bücher einige Tage an einen feuch ten Ort mit etwa 80 bis 90 Grad Feuchtigkeitsgehalt, und zwar frei ausgelegt, wo sie allmählich Feuchtigkeit annehmen. Dann setze man sie entweder in Kopierpressen, oder beschwere sic mit einem Bücherstapel, oder klemm« sic in Regale zwischen andere Bücher reihen, bis sie wieder gerade sind. Liebe und Verständnis zu Büchern werden stets Mittel und Wege finden, dem gegen Temperaturschwankungcn empfindlichen Material den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen und andererseits auch in dieser Beziehung belehrend auf die Käufer einzuwirken. Es dürfte in dieser Hinsicht interessieren, daß man in bezug auf eine sachgemäß« und gute Behandlung von Büchern in Amerika schon fortgeschrittener ist, wie ein mir vor einiger Zeit in die Hand gelangtes, einem amerikanischen Buche bcigelegenes Lesezeichen beweist. Dieses Lesezeichen hat folgenden Wortlaut: 1. Seite: »Wie behandelt man ein neues Buch?! Die Buchdeckel eines frischgebundencn Buches neigen zum Verbiegen, während sie trocknen. Dieses Verbiegen kann ver hindert werden, wenn man das Buch mit einem Gewicht be schwert, solange es nicht in Gebrauch ist, oder wenn man es zwischen andere Bücher im Regal zwängt«. 2. Seite: »Wie man ein Buch öffnet?! Lege das Buch mit dem Rücken auf einen Tisch oder auf eine glatte Fläche. Presse den vorderen Deckel nieder, bis er den Tisch berührt, dann den Hinteren Deckel, halte dabei die Blätter (das Buch) in einer Hand, während man abwechselnd vorne und hinten einige Blätter vorsichtig nicderdrückt, bis man in der Mitte des Buches angelangt ist. Dies soll man 2—3mal tun. Offne nie ein Buch mit Gewalt oder biege die Einband decke zurück. Das führt dazu, daß sowohl der Rücken aus einanderbricht als auch die Bogen sich lockern«. Diese Art der Belehrung über allgemeine Buchbehandlung verdient durchaus Nachahmung und wird hoffentlich recht bald auch bei uns eine selbstverständliche Beigabe für jedes gebundene Buch. H. Nitz, München, Direktor der Großbuchbinderei R. Oldenbourg. IVitte (klvbLich: Praktikum des Stein- und Zinkdrucks. Iue!p2iZ: Huckolpü Leerer. 1926. XV, 360 8. u. 40 8. ^nrsi^en leinen dl. 9.60. Fm Untertitel dieses Buches wird noch gesagt: »Ein ausführliches Lehrbuch des chemischen Druckes unter besonderer Berücksichtigung des Lithographiestein- und Metallplattendruckes, in dem aber auch der Offsetdruck entsprechend seiner Wichtigkeit eingehend behandelt wird. Mit Anhang, der die Chemie und Warenkunde des chemischen Druckes erläutert«. In den letzten Jahren sind Lehrbücher über den Offsetdruck erschie nen, die jedoch große Lücken haben und deshalb den Lernbegierigen nicht befriedigen. Solchen Bedürfnissen kommt das vorliegende Lehr buch sehr weitgehend entgegen, denn beim Lesen gewinnt man die Überzeugung, das; der Verfasser aus reichem Wissen schöpft. Von der Entstehung der Graphik ausgehend, führt er den Leser lkber die ge schichtlichen Entwicklungsstufen der Drucktechniken (Hoch-, Flach- und Tiefdruck) zum gegenwärtigen Stande des Stein- und Zinkdrucks. Er hat mit umfassender Sachkenntnis, großer Liebe und wissenschaftlicher Gründlichkeit den Stoff in so gemeinverständlicher Weise behandelt, daß daraus Fachleute und Laien sehr viel Kenntnisse erwerben können. In den einzelnen Abschnitten sind die Zweige des Stein- und Zink drucks in Verbindung mit der Lithographie bis in die Feinheiten klar gelegt, und darin zeigt sich, daß ein scharf beobachtender und denkender Fachmann aus seinem reichen Erfahrungsschatz das Beste gibt. Außer dem sind Erklärungen über Ausschießen im Textdruck und Ausschieß schemen sowie eine Normentascl für Papierformate (VIX 476) eingc- fttgt. Ein Schlagwörterverzeichnis ermöglicht die rasche Auffindung wichtiger Punkte. Viele Erklärungen technischer Begriffe sind für Lehrlinge und für die nicht im Fach stehenden Leser wertvoll. Je ein Abschnitt behandelt Licht und Farbe und Photographie. Darin tanchen allerdings einige Jrrtümer auf, und einige Redewendungen sind ge eignet, den Laien zu einer falschen Auffassung zu führen. Die Dar legungen über Chemigraphie stimmen in einigen Punkten nicht mit den Gebräuchen der Praxis überein; wahrscheinlich hat auch der Druck fehlerteufel die Erfindung Meisenbachs (Autotypie, patentiert 1882) in das Jahr 1888 verlegt und auf Seite 252 das Wort Chromatsalze in Chromosalze umgebildet. Da Witte in der Regel auf die betreffende Fachliteratur besonders verweist, sind die bezeichneten Mängel nicht von Bedeutung. Die Anschaffung des Buches ist jedem zu empfehlen, der mit dem Druck von Schrift und Bild in Beziehungen steht. E. Kö. Rosenmeyer, vr. Arthur, und vr. Gustav Aß mann: Bühnenvertragsrecht. Mit kurzen Erläuterungen. Berlin: Otto Liebmann 1926. 162 S. Mk. 4.20. Das sehr übersichtlich gedruckte Buch bringt die zwischen den Organisationen der Bühnenleiter (Btthnenverein) und den Bühnen- mitglicdern (Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger bzw. deut scher Chorsänger- und Ballettverband) abgeschlossenen Tarifverträge, Normalverträge nebst Sonöerabkommen und erläutert deren Be stimmungen an Hand der Rechtsprechung des Oberschiedsgerichts in der glücklichsten Form. Wer, wie der Schreiber dieser Zeilen, in der Praxis Fragen des Bllhnenengagemcntsvertrags zu bearbeiten hat, mutzte sich, da ein solches Buch fehlte, bisher mit seinem Zettelkatalog begnügen, der im wesentlichen auf den im »Neuen Recht« abgeöruckten Entscheidungen des Oberschieösgerichts fußte. So wird durch das Werk der beiden Theaterrechtspraktiker diese oft schmerzlich empfundene Lücke ausgefüllt. Durch die Darstellung des geltenden österreichischen Rechts (Schausplelergesetz, dessen Abdruck leider unterblieben ist) ge winnt das Werk auch Bedeutung in unserin Nachbarlande. Wün schenswert wäre es, in einer neuen Auflage die Fundstellen, insbe sondere der Judikatur der ordentlichen Gerichte, näher zu bezeichnen. Leipzig. Rechtsanwalt vr. Willy Hoffmann. ö17
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