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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1926
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- 1926-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1926
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X: 97, 27. April 1926. Redaktioneller Teil. viel Beachtung gefunden hätte, obwohl ich fortgesetzt in dieser Frage arbeitete und nachforschte. Der Breslauer Buchhändlcr- Berein hat dann unter Führung des Herrn C. Müller den Prü- sungsgedanken aufgegriffen und eine solche Prüfung eingerichtet und abgehaltcn. Wie oft, das ist mir nicht bekannt geworden, ebensowenig deren Ergebnisse. Jedenfalls ist die Gesellschaft zur Förderung der buchhändlerischen Fachbildung in Schlesien die er folgreiche Weitcrführung des Gedankens, dem sich Wohl eine fest- gegliederte Prüfung anschließen muß, um feststellen zu können, ob »die Förderung der buchhändlerischen Fachbildung» auch er reicht wird. Unternehmungen, welche der Fachfortbildung dienen, in -Berlin, Halle, München, Stuttgart sind wohl alle durch jene im Jahre 1899/1900 entstandene und damals vom Börsen verein kräftig unterstützte Bewegung hervorgerufen worden. Nun hat der Buchhändlerverband »Kreis Norden» die ganze Frage wieder -beim Börsenverein angeregt. .Sehr erfreulicher weise ist auch diesmal der Vorstand -dieser Anregung näherge treten und hat die beim Börsen-verein heute anerkannten 26 -Ver eine um eine Meinungsäußerung ersucht. Unzweifelhaft ist es doch, daß diese Frage — Lehrlingsprüfung — eine außerordent lich wichtige Berufsfragc ist, was aus der von sehr vielen -Seiten angestrebten und unterstützten außergeschäftlichcn Fortbildung hervorgeht. Warum strebt man denn von seiten derjenigen Ge- schästsbesitzer, welche besser vorgebildete Gehilfen nötig haben, nach deren Fortbildung? — Das Lehrzeugnis ist nicht mehr der unantastbare Beweis für eine vollkommene, genügende Be rufsausbildung! Diese klare Erkenntnis hat zu all den neuern Fortbildungsversuchen und Unternehmungen geführt! Das Ergebnis jener Umfrage sind 8 für — 12 gegen — 6 Enthaltungen. Was läßt sich aus diesen Zahlen unanfechtbar ersehen? Im Jahre 1899 haben von 29 Vereinen 18 ihre Ver treter gesandt, zu welchen noch drei triftige Entschuldigungen kamen — heute haben von 26 Vereinen 8 zugestimmt — 12 den notwendig zu -erbringenden Nachweis der Berufsausbildung ab- gelchnt, und sechs haben dieser unzweifelhaft heute hochwichtigen Berufsfragc gar keinerlei Beachtung geschenkt. Von den 12 Ver einen läßt sich vielleicht annehmen, daß ihnen dis Ausbildung ihrer Lehrlinge nicht als eine so heilige, ernste Sache erscheint, wie sie nach Handelsgesetzbuch und Gewerbeordnung gesetzlich sein müßte. Eine hier eingeschobene Frage nach Form und In halt der Lehrverträge wäre von ganz bedeutender Wichtigkeit für die Beurteilung der ganzen Angelegenheit gewesen. Es darf Wohl der Gedanke auftauchcn, daß man dort fürchtet, seine erzogenen und ausgebildeten Lehrlinge von anderen Berufsgenossen prüfen - ausfragen! — zu lassen. Ich spreche hier nur ganz allgemein aus, was sich aus den Zahlen des Börsenvereins-Gcschäftsberichtes ergibt. Wenn nun aber gar sechs Vereine eine derartige Frage, welche doch gegenwärtig von weitestgehender Bedeutung und Wichtigkeit ist — man denke nur an die aus ungenügend aus- gebildeten Lehrlingen und nicht fortgebildeten Gehilfen hcrvor- gchcndcn Gefchäftsbefitzcr —, geradezu totschweigen, so muß man staunen über soviel -Liebe» zu seinem Beruf, über -soviel Teil nahme an seiner Weiterentwicklung und Erhaltung. In unserer heutigen Zeit wird doch von allen Berufen der Nachweis ver langt, daß der Bcrussangehörige ein gewisses Mindestmaß von Kenntnissen in seiner Ausbildungszeit erworben hat. Man hat vor noch nicht gar zu vielen Jahren diejenigen, welche den Be fähigungsnachweis forderten, für rückständige Rückschrittler ge halten, und heute — wer verlangt den Nachweis in Handel und Handwerk? Der Staat und die Arbeitnehmervertreter! In der Kaufmannschaft sind ja durch die höhere Handelsschule, deren Be such ein Zwang für Lehrherrn und Lehrlinge ist, Einrichtungen getroffen, welche wenigstens in etwas auch für den Buchhandel Nutzen bringen. Aber die ganz besondere Betriebssorm des Buchhandels, bedingt durch unsere Ware, erfordert eben eine ganze Menge Kenntnisse, welche die Handelsschule nicht vermitteln kann, wenn sie nicht eine Fachklasse für Buchhandel eingerichtet hat. Es bleibt also, wenn ich so sagen darf, die technische Berufsausbildung des Buchhandlungs- Lehrlings dem Lehrherrn oder dem von diesem mit der Aus bildung beauftragten Vertreter zugeschoben und überlassen. Hier ist also in erster Linie an den buchhändlerischen Betrieb nach der kaufmännischen Seite gedacht, -welchem sich dann das Wissen und Verstehen vom Buche und seiner Entstehung anschließcn muß. Der Lehrling mutz das erlernen, wenn er als bezahlter Mitarbeiter im Verkehr mit den Käufern dem -Geschäft, in welchem er ange stellt ist, durch Unwissenheit und Unkenntnis nicht Nachteil und Schaden zufügen will. Der Bücherkäuser verliert, wenn er aus solche Unwissenheit stößt, das Vertrauen und wendet sich anderen Geschäften zu. Daneben muß er gute Kenntnisse im -deutschen Schrifttum erworben haben! Es ist gewiß ein Unsinn, -verlangen zu wollen, daß ein solcher Jünger alles das selbst gelesen hat, was gerade -verlangt -wird, weil Tagesfragen in mancherlei Ge stalt bearbeitet sind. Aber er muß Verfasser, -Aufschrift und den Inhalt kennen (Warcnkenntnis). Diese Kenntnis muß er sich aus berichtenden, zusammensasfenden Übersichten verschaffen; er muß also -diese -Berichte mit Teilnahme und Aufmerksamkeit lesen, um eben das zu erlangen, was er als wirklicher, gebildeter Buch- handlungsgehi-lfe braucht. Papierherstellung, Satz und Druck, Vervielfältigungsverfahren, Post und Eisenbahn — Briefwechsel, Bezug und Versand — alles Dinge, die -der tüchtig« Gehilfe kennen muß, will er nicht einfacher Handlanger oder Arbeiter sein. Daß sich der Lehrling das alles aneignet, ist n o t -w e n d i g e S o r g e des Lehrherrn sPaschke-Rath, Lehrbuch des deutschen Buchhan dels) — -daß ihm das alles, was also zum «Gehilfen» gehört, gelehrt wurde und er es erlernt hat — ist -Angelegenheit einer Prüfung, die dein jungen Gehilfen den Lebensweg erleichtern und den Arbeitgeber, welcher den jungen Gehilfen einstellen will, vor Schaden behüten soll. Die neuzeitlichen Fragen, wie Fenstcraus- schmückung, -Buchwcrbung, genossenschaftliche Bezugsvereinfachung — das alles muß die Lehre eben -auch bringen. Die völlig ver altete und leider da und dort noch -herrschende Anschauung, der Lehrling sei eine billige Arbeitskraft, m u ß aus Anteilnahme an Stand und Beruf, an dem Zögling und dessen späterem Wcitcr- -kommen unter allen Umständen bekämpft und ausge rottet -werden. Arbeiten, und zwar tüchtig, in allen Arbeits arten muß der Lehrling lernen, ein schöngeistig-philosophischer Träumer nützt nichts im Beruf. Darum will ich doch noch kurz aus die neuzeitlichen Be strebungen auf -dem Gebiete der Fortbildung in Freizeiten, Sommer-Akademien und Buchhändlerwochen Hinweisen. Der Vorstand des Börscnvcreins betont, daß er stets alle die Be strebungen, welche ihm gemeldet wurden, geldlich unterstützt hat. Das mag jeden, der Anteil an diesen Bestrebungen nimmt, von Herzen freuen. Aber der Börsenvereins-Vorstand fordert auch, daß -in den Freizeiten praktische Bcrufsfragen behandelt werden, wenngleich auch Themen, die allgemeine Bildungsfragen behan deln, nicht zu kurz zu kommen brauchen». Also in erster Linie -praktische Berufssragen». Wird da nicht zu häufig gefehlt? Kann es nützlich sein, wenn junge Menschen mit einfacher Volks schulbildung, wie sie ja leider noch für viele Arbeitgeber genügt für ihre -Arbeiter»-Lehrlinge, bei gar oft vorhandenen Mitteln zum Besuche der Woche, mit Weltanschauungsfragen und Erläuterungen der Begriffe «Doktrin und Idee» -belehrt- werden? Verstehen sie das? Andrerseits fehlen ihnen gar manche praktische Dinge, worüber sie gerne Belehrung hätten. Oder -Pädagogik und Psy chologie im Dienst« des -Buchhändlers» — zum Verständnis eines solchen Stoffes gehört unbedingt, wenn er Nutzen bringen soll, philosophisches Denkvermögen. Noch viele bekannt geworden« Stoffe, wie Wesen und Form der Gemeinschaft, — Selbständig keit gegenüber den geistigen Vorgängen der Zeit und so fort, bestätigen diese Auffassung. Nochmals -die Frage: für welches Alter und welchen Bildungsgrad sind solche Fragen? Wohl können gereifte Menschen mit tüchtiger, philosophischer Schulung den allergrößten Nutzen davon haben — und -werden ihn haben — das steht für mich außer aller Frage. Aber jüngere Menschen mit einfachen Kenntnissen und kleinerer Vorbildung werden verwirrt und zu leicht zu einer Selbstüberschätzung geführt. Ich habe es erlebt, daß Fragen angeschnitten und leicht behandelt wurden, welche unverstanden geblieben waren und als Berufssragen nicht in Betracht kamen. Ich möchte hier — ohne alle Einwendungen hcrvor-heben zu wollen und zu kön nen — auf Börsenblatt 1925 Nr. 242 vom 15. Oktober ver weisen, wo im Berhandlungsbericht über di« 46. Hauptversamm- S2S
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