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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1926
- Strukturtyp
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- 1926-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1926
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- Deutsch
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X- l02, 4. Mai 1928. Redaktioneller Teil Herr vr. Werner Klinihardt begründet diesen Antrag und bittet um Annahme. Der Vorsitzende erklärt, daß sich auch der Vorstand des Börsenvereins für diesen Antrag einsetzt, und empfiehlt eben falls Annahme. Herr Generaldirektor vr. Heß teilt mit, daß die Prüfungsgebühr von Aufnahmesuchenden von einem noch festzusetzenden Termin ab nicht mehr erhoben werden soll, daß aber den Kreisvercinen aus Mitteln des Börsenvcreins wie bisher eine Prüfungs gebühr überwiesen würde. Herr Konsul Otto P ae tf ch - Königsberg beantragt, die Gebühr der Nichtmitgliedcr für Verzeichnung der Firma im Adreßbuch aus 10 Mark festzusetzen. Herr Friedrich Alt-Frankfurt unterstützt diesen Antrag. Herr vr. Olden bourg- München verweist auf die Gefahr, daß der Verlag das Adreßbuch boykottieren könnte, wenn die Verzeichnungsgebühr für Nichtmitglieder zu hoch wird, und bittet, cs bei 5 Mark zu belassen. Der Vorsitzende äußert sich im gleichen Sinne mit Rücksicht auf die andernfalls zu befürchtende Unvollständigkeit des Adreßbuches. Der Vorsitzende läßt über den Antrag Paetsch abstimmcn, der jedoch keine Zustimmung findet. Dagegen wird der Antrag Klinkhardt-Marcus mit überwiegender Mehrheit angenommen. Nach Schluß der Beratung der Tagesordnung gibt der Vorsitzende von dem Beschluß des Vorstandes und des Ehren ausschusses Kenntnis, Herrn Bernhard Hartmann-Elbcrscld aus Anlaß seines 60jährigen Bcrufsjubiläums das Ehrenzeichen des Buchhandels in Gold zu verleihen. Er verliest die Vcrleihungsurkundc. Dieser Beschluß wird von der Versammlung lebhaft begrüßt. Herr Direktor Rudolf Bayer-Wien bittet namens des Vereins der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalien händler, >bci allen Maßnahmen des Börsenvcreins Österreich nicht zu vergessen und auch den österreichischen Buchhandel über alle Eingaben und Maßnahmen auf dem laufenden zu halten, da sie vielfach gemeinschaftliche Interessen betreffen, sowie gegebenen falls Eingaben an die in Frage kommenden österreichischen Behörden zu richten. Er begrüßt es besonders, daß die nächste Herbstversammlung in Wien ftattfinden soll. Der Vorsitzende betont, daß zwischen Deutschland und Österreich im Buchhandel niemals Grenzen bestanden haben, und stellt möglichst zahlreiche Beteiligung an der Wiener Versammlung in Aussicht. Herr Arthur Se l l i e r - München dankt dem Vorstand namens der Hauptversammlung für die im verflossenen Ge schäftsjahr geleistete Arbeit. Der Vorsitzende erwidert und schließt die Hauptversammlung um 12.20 Uhr. Borgelesen, genehmigt und unterschrieben: Max Rödcr. vr. F r. O ld « n b ou r g. Richard Linnc mann. Paul Nits ch mann. E. Reinhardt. Albert Di ederich. Earl Siegismund. Or. Georg Paetel. I. H. Eckardt. Egou Frh. von Berchem. Heinrich Boy sen. Otto Voigt länder. H. Kurtz. » Vr. Albert Heß, als Protokollführer. Anlage 1: Entschließung. Di« ani Sonntag Kantate, am 2. Mai 1926, in Leipzig versammelten Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig nehmen zum Entwurf des Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutz schristen den Standpunkt ein, daß an sich die Bekämpfung von Schund und Schmutz selbstverständlich Aufgabe jedes Kulturvolkes ist; es muß aber als im höchsten Maße fraglich erscheinen, ob es zu dieser Bekämpfung eines besonderen Gesetzes bedarf und ob nicht die hierfür notwendigen Bestimmungen im Rahmen der allgemeinen Strafgesetzreform erlassen werden können. Da nach dem bisherigen Ergebnis der Beratungen in den gesetzgebenden Körperschaften kaum mit dem Wegfall der bestehen den Pläne gerechnet werden kann, schließt sich die Hauptversammlung den Richtlinien an, die in der Eingabe des Börsenvcreins an den 12. Ausschuß des Reichstags vom 22. Januar 1926 enthalten sind. Als Hauptforderung ist dort aufgestellt, daß die zur Be schlußfassung kommenden Fälle einheitlich für das ganze Reich beurteilt werden und daß deshalb für das Zustandekommen der Beschlüsse Einstimmigkeit der in die Spruchkammer gewählten Sachverständigen notwendig ist. Als Mindestforderungen, die sich seitens des Buchhandels vertreten lassen, müssen diejenigen bezeichnet werden, die seitens des Schutzverbands Deutscher Schriftsteller, des Verbands Deutscher Erzähler, des Berliner Goethe-Bundes, des Verbands Deut scher Bühnenschriftsteller und Komponisten und der Vereinigung schönwifsenschaftlichcr Verleger nach Fühlungnahme mit dem Börscnverein und dem Deutschen Verlegerverein in einer Eingabe an den Herrn Rcichsminister des Innern aufgestellt worden sind. Diese sind folgende: 1. Die Antragsberechtigung steht nur den Landeszcntralbehördcn und Landesjugendämtern zu; 2. Die Zuständigkeit der Länder, falls diese entgegen den Wünschen der Unterzeichneten Verbände eingeräumt werden muß, wird anerkannt, unter der Voraussetzung, daß eine Revisionsinstanz beim Reich als Oberprüfstelle eingesetzt wird; 9. Falls Einstimmigkeit für die Abstimmung in den Prüfstellen nicht zu erreichen ist, erklären sich die Verbände mit einer Entscheidung nach qualifizierter Majorität einverstanden, also bei einer Kommission von 7 Mitgliedern mit einer Majorität von b : 2. Bei der Obcrprüfstclle, die dem Reich unmittelbar untersteht, muß an der Einstimmigkeit fcstgehlllten werden. 4. Die Bestimmung, daß periodische Druckerzeugnisse, falls mehr als zwei Nummern einer solchen dem Verbot unterliegen, für den ganzen Jahrgang verboten werden können, muß ausgemerzt werden, überhaupt sollte keine Sonderbcstimmung über periodische Druckerzeugnisse in das Gesetz ausgenommen werden. 5. Die Prüfungskommissionen müssen sich aus Persönlichkeiten zusammcnsctzen, die nur von den großen Zentralorganisationcu vorgeschlagcn werden. Dies muß insbesondere auch von den Mitgliedern der Oberprüfstelle gelten. Anlage 2: Entschließung. Angesichts her mannigfachen auf Verlängerung der Schutzfrist gerichteten Bestrebungen erklärt die Hauptversamm lung des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler am 2. Mai 1926, daß sie die bestehende Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode des Urhebers von Schrift-, Kunst- und Tonwcrkcn für bewährt und richtig hält, weil sie geistig und wirtschaftlich am besten dem ganzen deutschen Volke dient. Die Hauptversammlung beauftragt den Vorstand, in diesem Sinne bei jeder geeigneten Ge legenheit zu handeln. 573
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