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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1931
- Strukturtyp
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- 1931-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1931
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- Deutsch
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Nr. ,20 (R. «2>. Leipzig, Donnerstag den 28, Mai 1931, 98. Jahrgang. Redaktioneller TÄ Bekanntmachung. Die Firma Modernes Antiquariat, Inhaber Ern st Fritsch, Troppau-Katharein, Kramarsch- Straße Nr, 1, welche überhaupt nur die Konzession zum Ver trieb von Antiquariat besitzt, verkauft Preisgeschützte Werke unter dem Ladenpreis,, Indem wir dies zur Kenntnis unserer Mitglieder bringen, verweisen wir auf 8 5 Ziffer 5 der Satzung, Leipzig, den 22, Mai 1931. Der Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr, Friedrich Oldenbourg, Erster Vorsteher, Richtlinien für die Behandlung von Zeitfchriftenfragen, > ausgestellt im Oktober 1SZV vom Reichsverband der Deutschen rFndustrie und dem Reichsvcrband Deutscher Zeitschristen-Bcrlegcr. Aus dem Bewußtsein heraus, daß wechselseitiges Ver stehen und gegenseitiges Vertrauen allein geeignet sind, die Geschäftsbeziehungen zwischen Inserenten und Zeitschriften verlagen zu fördern, sind der Reichsverband der Deutschen Industrie und der Reichsverband Deutscher Zeitschriften-Ver- leger in einem mit Vertretern von Großinserenten und Zeit schristenverlagen paritätisch besetzten Ausschuß in Verhand lungen eingetreten. In diesen Verhandlungen find die Wünsche und Beschwerden von beiden Seiten eingehend erörtert worden. Das Ergebnis dieser Erörterungen hat seinen Niederschlag in den Richtlinien für die Behandlung von Zeitschristenfragen gefunden, denen inzwischen auch andere führende Spitzenver bände zugestimmt haben. Der besondere Wert dieser Richt linien kann darin gesehen werden, daß sie die Grundlage fest legen, auf der von Inserenten- wie Berlegerseite ein gesundes Anzeigengeschäst ausgebaut werden kann, und daß sie gleich zeitig auch die Möglichkeit vorsehen, in vertrauensvollen Be sprechungen Mißverständnisse in Zukunft aus der Welt zu räumen. Ganz besondere Bedeutung ist den Feststellungen über den Anzeigcnwert von Zeitschriften beizumessen. Die Maßnahmen, zu denen sich der Reichsverband Deutscher Zeit- schristen-Verleger bereit erklärt hat, um eine möglichst objek tive Wertbeurteilung der Zeitschriften herbeizusühren, bedeuten einen Merkstein auf dem Gebiete des Anzeigengeschäfts, der geeignet sein dürste, die Zeitschriftenanzeige und damit auch die deutsche Wirtschaft neu zu fördern. Über die Einzelheiten der Durchführung dieser Maßnahmen zur Einrichtung der Ab teilung Auskunft des Reichsverbandes Deutscher Zeitschriften- Verleger wird zu gegebener Zeit berichtet werden, I, Die beteiligten Verbände sind sich der hohen Bedeutung gut geleiteter Zeitschriften für die Entwicklung der deutschen Kultur und Wirtschaft bewußt und setzen sich nachdrücklich sür die Förderung dieser Zeitschriften ein. II, Die Förderung ist zu versagen 1, bestehenden Zeitschriften, die auf den von ihnen behan delten Gebieten nichts Wesentliches leisten, also Zeitschriften ohne sachliche oder werbliche Bedeutung; 2, entstehenden Zeitschristen, soweit sie nicht neue Ausgaben gebiete erschließen oder die Voraussetzungen für eine ernsthaste Entwicklung von vornherein erfüllen; 3. Zeitschriften, deren Gebaren diesen Richtlinien grund sätzlich widerspricht, III, Es besteht Übereinstimmung darüber, daß die privat- wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Reich, Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts) auf dem Gebiete des Zeitschriftenwesens zurückgedrängt werden muß, IV, Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Inserenten und Zeitschriften gelten nachstehende Bestimmungen, Die Verbände verpflichten sich, aus deren Beachtung hinzuwirken: 1, Verleger und Inserenten haben sowohl bei der Werbung als auch bei der Vergebung von Anzeigenausträgen die Geschäfts- regeln eines ordentlichen Kaufmannes zu beobachten. Alle An gaben müssen klar und eindeutig sein sowie jede Möglichkeit einer Irreführung vermeiden, 2, Die Verleger geben jeweilig ihre Tarife, d, h, ihre Preise für Seiten, Seitenteile, Zeilen und Beilagen sowie die Rabatt sätze in den Zeitschriften bekannt. Sie nehmen Anzeigen zu keinen anderen als den bekanntgegebenen Tarifen aus. Für die Bemessung der Rabattsätze ist der Umsang des Anzeigenaustrages maßgebend, der von einer Firma aufgegeben und bezahlt wird, Gegengeschäfte sind nur für Eigenbedarf der Verlage unter Zu grundelegung der Tarif- bzw, Einzelhandelspreise (brutto gegen brutto) zulässig. Die Aufnahme nichtbestellter oder nichtberech neter Anzeigen (Füllinserate) ist unzulässig. Eigene Verlags anzeigen gelten in diesem Sinne nicht als Füllinserate, 3, Rückvergütungen irgendwelcher Art dürfen weder von den Verlegern oder ihren Vertretern an Inserenten oder deren Angestellte gewährt noch von diesen gefordert werden. 4, Alle Maßnahmen, gleichviel von welcher Seite ausgehend, die eine Umgehung dieser Taristreue darstellen, sind unzulässig. 5, Schriftleitung und Anzeigenwerbung sind in ihren Auf gabenkreisen streng zu trennen. Der Inserent darf keinesfalls die Erteilung eines Anzeigenaustrages von der Aufnahme einer redaktionellen Abhandlung abhängig machen. Ebenso ist es den Verlegern nicht gestattet, durch Zusicherung der Ausnahme der artiger Abhandlungen für die Erteilung von Anzeigenaufträgen zu werben. Das Ausmaß der Anzeigen einer Firma in einer Zeitschrift ist kein Grund für eine Bevorzugung oder Zurück setzung der Firma im redaktionellen Teil der betreffenden Zeit schrift. 6, Eine Verquickung des Privaten Verlagsgeschästes mit der Autorität staatlicher, kommunaler und öffentlich-rechtlicher Kör perschaften oder ihrer Organe hat zu unterbleiben, V, Die Verbände sind sich darüber einig, daß zur Beurtei lung des tatsächlichen Werbewertes einer Zeitschrift bestimmte Feststellungen wünschenswert sind. Hierzu gehören Angaben über den Leserkreis und die Höhe der Auflage sowie ganz be sonders die Bewertung des redaktionellen Teiles, soweit nicht reine Osfertenblättcr, die ihre Sonderausgaben zu erfüllen haben, in Frage stehen. Um eine irrtümliche Bewertung der für diese Feststellungen benötigten Verlegerangaben zu vermeiden, wird der Reichsverband Deutscher Zeitschriftenverleger seinerseits die S21
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