» II* IIIIII 81««« Oräenllieder ?rok688or cler kieekls in I^eipLi^ Grundnßd.»Deutschen Bürgerlichen Rechts Band II: Schuldrecht 19z I. VIII, 504 S. Gr. 8°. Kartoniert 16.— Diese Neubearbeitung des Schuldrechts ist weit über den ursprünglichen Umfang hinauögewach- sen. Maßgebend dafür war auch das heutige Bestreben, die Vorlesungen über bürgerliche« Recht einzuschränken. Es besteht deshalb mehr als je das Bedürfnis, den Hörern das, was nicht vorgetragen werden kann, in gedruckter Zorn, zugänglich zu machen. Der „Grundriß" bezweckt demgemäß nicht, einen Auszug, sondern eine gedrängte und doch annähernd vollständige Darstellung zu geben. Die ständigen Hinweise auf die Rechtsprechung, besonders des Reiche gerichts, und die Anführung der wichtigsten Sonderliteratur sollen zugleich für Praktika und theoretische Einzelarbeiten als Hilfsmittel dienen. Der „Grundriß" wendet sich deshalb auch an das Verständnis der Gereisten ein schließlich der Referendare. Früher erschien Band V: Erbrecht Das Buch gibt mehr, als sein Titel ver spricht, insofern, als es einem kurzgefaßten Lehrbuch gleichzustellen ist. Knapp, aber klar und präzis in zusammenhängender Darstellung, nicht im Notizenstil, ist der Stoff vorgetragen, von vortrefflich ausgewählten Anführungen aus Schrifttum u. Rechtsprechung begleitet. Ein Lehr mittel für den Rechtsunterricht von besonders erwünschter Gestalt und Gediegenheit. ^ Flad, Senatspräsident beim NeichSgertcht, (?) in „Juristische Rundschau". ULIM«« IM LILI^LI« Mo- ^ «nid SIMieriiWlisrte 13. Anklage, völlig llendeerbeilet VMtlllSIItl 1:1000000 HerASZlsHI vom ksickgaml kür I^anäesauknakme Orööe 127x102 cm. IVlaLstttb 1:1000000 ?rei8 in 7* ascbenformet gekalbt KIU 3.- or6., als IVanüknrte mit Stäben aukgesogen «I» 12.- or6. läskening Luk VVunsck ttuck ttls nukge-ogene Nsrkierung8ksrte mit kil^unterlage 2um ^ukkängen ein- gericbtet neck 1nge8prei8. VI68S i6esle Lürolisrre i8t 80 gebnlten, 6nk ikr Oreikarbenüruck alle be8on6eren Liotrsgungen mit Hilke einer veileren kerbe ebne Störung cl68 Oe8emtbiI6e8 g68tettet. Die Lsrte i8l völlig neubeerdeitet un6 8ted1 mil eilen getätigten 8e- ricktigungen suk der Höbe 6er 2e!1, idre unbedingte 2uverlä88igkeit ver bürgt 6er Huk 6er kirme. 8is dringt bisenbsknen. Obausseen sscbwarH, kluölsuke (blau), Orenren des kieieks, cker OSnder, Provinzen unck ksgierungsberirlce (rot) sowie eine bulle von bismen bei vortrekklicder Üder- silllllicdlreit, peinlickster Oenauiglieil, ge diegenster ^uskübrung. In den abgetretenen Ostgebieten sind polnische und deutscbs Ortsnamen gsgenüdergestsllt. Neriix»I>eain8uo8eii lm detllekt- VerlsnUrettell k. kbenraunllli serlapsdiiLlwiiauiint, »eriln M 7