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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1921
- Strukturtyp
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- 1921-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 202, 30. August 1021 8 öS. Nachstehende Handlungen werden nicht als Verletzungen des Auto renrechtes auf künstlerische Werke betrachtet: 1. das Wicdergcben malerischer Werke durch Skulpturmittel und umgekehrt; 2. das Wicdergcben einzelner künstlerischer Werke in selbständigen wissenschaftlichen Studien oder in zu Lehrzwecken bestimmten Publi kationen, dabei ausschließlich zur Erklärung des Textes; 3. das Kopieren von auf Straßcnplätzen und anderen öffentlichen Orten befindlichen künstlerischen Werken in einem anderen Zweig der selben Kunstart; 4. das Wiedergeben einzelner Teile eines künstlerischen Werkes in den Erzeugnissen der Industrie und Gewerbe; 5. das öffentliche Ausstcllcn des Werkes. 8 56. Jedermann darf Bauten nach vom Autor veröffentlichten architek tonischen, Ingenieur- und anderen technischen Plänen, Croquis und Zeichnungen ausführcn, sollte der Autor beim Veröffentlichen der selbe» nicht vermerkt haben, daß er dies Recht für sich selbst vorbchält. Die Person, welche vom Autor technische Pläne, Croquis und Zeichnun gen erworben hat, kann beim Nichtvorhandenscin anderssinnigcr Über einstimmungen dies ihr Recht andere» Personen abtreten. 8 57. In Fällen gesetzwidrigen Wiedergebens jeder Art künstlerischer Werke, mit Ausnahme der ausgestellten Denkmäler und Bauten, sind die Vorschriften des 8 24 anzuweuden, mit dem Unterschied jedoch, daß die in unbrauchbaren Zustand zu versetzenden künstlerischen Werke so wie die ausschließlich zu ihrer Herstellung dienenden Gegenstände (For men, Steine, Brettern. a.> auf Verlangen des Verletzers des Autoren rechts und auf seine Kosten,, statt in unbrauchbaren Zustand versetzt zu werden, inventiert und unter Sequester gesetzt werden können für die Zeit, bis das Autorrecht ans diese Werke abgelanfcn ist. Sechstes Kapitel. Autorenrecht auf photographische Aufnahmen. 8 58. Dem Photographen steht das ausschließliche Recht zum Kopieren, Vervielfältigen und Herausgeben photographischer Werke durch Licht druck, mechanische, chemische und andere Handlungsweise zu. Bezüglich der Porträts und anderer auf Bestellung ausgeführter photographischen Aufnahmen gehört das Verfasserrecht der Person, die sie bestellt hat. 8 59. Zur Wahrung des Autorenrechts des Photographen auf seine pho tographischen Aufnahmen müssen auf jedem Exemplar derselben be zeichnet werden: 1. die Firma, der Name und Vorname des Photographen oder des Verlegers der Photographie und 2. das Verlagsjahr des photographischen Werkes. 8 60. Das Autorenrecht auf ein photographisches Werk dauert 5 Jahre ab Verlagsdatum. Die genannte Frist wird auf 10 Jahre verlängert, wenn die photo graphischen Aufnahmen in einer Sammlung oder Serie herausgegeben worden sind, die selbständige künstlerische, geschichtliche oder wissen schaftliche Interessen darstellen. Das Autorenrecht auf photographische Werke, die einen Bestandteil eines literarischen Werkes bilden, selbst als Beilagen, dauert die ganze Periode des Autorenrechts genannter literarischer Werke hindurch. 8 61. Nachstehend bezeichnet! Handlungen werden nicht als Verletzungen des Autorenrechts photographischer Werke betrachtet: 1. Aufnahme von Kopien zum persönlichen Gebrauche. 2. Öffentliche Ausstellung der Werke. 3. Das Wiedergeben des Werkes in selbständigen wissenschaftlichen Studien oder in Büchern, die zu Lchrzwecken bestimmt sind, dabei aus schließlich zur Erklärung des Textes. 4. Das Wicdergcben (sogar gänzlich) des Werkes in den Jndustrie- und Gewerbe-Erzeugnissen. 8 62. An den photographischen Werken haben die 88 4—8, 8 11 «1- H und 88 14, 16, 18—26 des vorliegenden Gesetzes entsprechende Anwendung. 8 63. , Die Vorschriften dieses Kapitels sind nicht auf photographische Werke, sondern auch auf andere, durch Mittel, die der Photographie ähnlich sind, anzuwenden. 1302 Siebentes Kapit e l. P r o v i s o r i s ch e V e r f ii g u n g e n. 8 64. Vorliegendes Gesetz wird auch auf schon herausgegebene literarische musikalische, künstlerische und photographische Werke angewendet, nur wenn die im Gesetze vorgesehenen Zcitfristen des Autorenrechts bis Inkrafttreten des Gesetzes nicht abgelanfcn sind. Das im 8 53 des Präskriptionsgesctzcs ausgestellte Prinzip hat auch auf die im vorliegende» Gesetze vorgesehenen Präskriptionen An wendung. Das Spiel mit dem Namen. Eine Plauderei aus der Welt des Buchhandels. Von Or. W. Ähre ns (Rostock). Wie auch hier zu lesen stand, hat die Hainburger Buchhaiidlung) W, Mauke Söhne kürzlich ihr 125jährtgcs Geschäftsjubiläum gefeiert Von einem hohen Ahnen, von keinem Geringeren nämlich als dem berühmten Friedrich Perthes (1772—1843), leitet die jetzige Jubilarin ihr Bestehen her. Im Jahre 1796, vor 1)4 Jahrhunderten also, hatte der jugendliche Perthes unter seinem Namen in der Elbstadt eine Buchhandlung gegründet, in die er dann später seinen Freund Johann Heinrich Besser (1775—1826) als Teilhaber aufnahm. »Perthes- L Besser«, nicht mehr »Friedrich Perthes«, so hieß die Firma nun mehr, und auch das persönliche Band zwischen den beiden Inhabern schloß sich fester und enger, indem Besser Perthes' Schwester heim- sührte. Es mutz übrigens keine ganz leichte Aufgabe gewesen sein,, der diese vortreffliche Frau sich unterzog — diebessere Hälfte eines Mannes zu werden, der selbst schon Besser war. Noch später trat auch Bessers Schwiegersohn, Mauke, in die Handlung ein, deren Firma sich nun zu »Perthes, Besser L Mauke«, der Vorgängerin der Heu tigen Firma, umwandelte. Der Volkswitz, vielleicht auch der Witz der BerufSgcnossen modelte allerdings die etwas langatmige Formel um, indem er sagte: »P e r t h e s ist b e s s c r als M a u k e«. Eigennamen, die, wie hier Besser, zugleich eine Wortbedeutung besitzen, bieten dem Witz und der Spottsucht eine besonders bequeme An griffsfläche. Ist ein Name nun gar noch obendrein von komischer Be dcutnng, so ist er für denjenigen, dem er als Wiegenangebinde mit der Geburt verliehen und aufgedrängt war, eine schwere Bürde, die in der Regel um so drückender und um so hinderlicher wird, je mehr der Träger eines solchen Namens durch sein berufliches Wirken zu wei teren Kreisen in Berührung zu treten genötigt ist. Kein Wunder also, daß die Besitzer solcher Namen diese nicht selten durch andere, edlere oder doch harmlosere, zu ersetzen bestrebt sind, und, wenn dies inr bürgerlichen Leben nicht geschieht, so doch zum mindesten im Berufe auf der Bühne z. B. oder in der Literatur. Solche Erwägungen waren cs gewiß, die den Dichter Wilhelm Häring (1798—1871) ver anlaßt hatten, sich wenigstens in einen lateinischen Häring umzu wandeln und sich Willibald Alexis zu nennen. Schwerlich auch wohl wäre es ihm gelungen, unter dem deutschen Häringsnamcn ju gendliche Herzen für seine Romanhclden und -Heldinnen höher schlagen zu lassen. Im bürgerlichen Leben freilich blieb der Dichter ein ganz, gewöhnlicher deutscher Häring, und das pommersche Seebad, um dessen Gründung und Entwicklung er sich besondere Verdienste erworben ha ben soll, führt ja noch heute seinen deutschen Fischnamcn: Serings- dorf*). In dieser seiner bürgerlichen Häringsgestalt besuchte der Ver fasser der »Hosen des Herrn von Bredow« nun häufig seinen Freund Martin Schlesinger, den Inhaber der heute ja noch bestehenden Schlc- singerschen Buchhandlung in Berlin, in dessen Verlag einige der Hä- ringsschriftcn erschienen waren. Martin Schlesinger war einäugig, und da er in seiner »Buch- und Musikalienhandlung« Unter den Linden damals vier Angestellte, alle mit gesunden zwei Augen ausgestattet, beschäftigte, so ruhte Wohl und Wehe der ganzen Firma auf nenn Augen. Da nun Wilhelm Häring seinem Berlcgerfrcunde, wie sich's für einen Autor, und wäre er selbst ein berühmter Poete, gebührt, stets mit Ehrerbietung und Respekt begegnete, so meldete der boshafte Adolf Glaßbrenner denn eines Tages: »Unter den Linden geschieht täglich ein Naturwunder: ein Häring kommt zu einem Neunauge und macht Bücklinge«. *) Wer hiernach etwa glauben möchte, der Dichter habe sich in seinen Mußestunden mit Bädergründungen beschäftigt und habe am Ende in der Gestalt seines pseudonymen alter ego auch bei Nlexisbad Gevatter gestanden, der wäre auf falscher Fährte. Das Harzbad ver dankt seine Gründung vielmehr dem Chirurgen Karl v. Graefe, dem Vater des berühmten Augenarztes und Großvater des heutigen Neichstagsabgeordneten.
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