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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1922
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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I. ^ntzebote uncl BcstelluoZe». 1. Preisangaben und Angebote jeder Art sind nur dann festvcrbindlich, wenn sie ausdrücklich als fest bezeichnet und bestimmt befristet sind. Andernfalls sind sie freibleibend auch ohne solchen Vorbehalt. r. Preisänderungen werden schnellstens bckanntgegeben. 3. Bestellungen ohne Preisangabe, die nicht aus Grund eines befristeten Angebots gemacht sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen ausgeführt. Bestellungen in i t z i ff e r n m ä ß i g e r p r e i s a n g a b e (z. B. „400 Mark") werden auch dann zum Tagespreis ausge> führt, wenn er nicht mehr als 33'/-"/» höher ist. Andernfalls erfolgt Rückfrage, desgleichen stets bei Bestellungen mit nach oben begrenzter Preisangabe (z. B. „nicht mehr als 400 Mark"). Bestellungen, die einem Reisevertreter übergeben und vom Verlag nicht unverzüglich abgelehnt oder eingeschränkt worden sind, werden ohne Verzögerung zum angcbotenen Preis ausgeführt, soweit dies die Vorräte gestatten. Teilsendungen sind zulässig. Zn Neuherstellung Begriffenes folgt nach Fertigstellung zu etwaigen neuen Preisen ohne Rabattverkürzung (wenn mehr als 33'/-"/» höher, nach vorheriger Rückfrage). 4. Kehlt Einbandvorschrift, so werden Romane, Zugendschriften, überhaupt Geschenkwerke gebunden, sonstige (insbe sondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar,- soll vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Bezeichnung lauten: „nur geheftet". s. Für vorausberechnete noch nicht erschienene Teile (von Lieferungswerken, Zeitschriften, Reihen, Serien usw.) bleibt Nachberechnung etwaiger Mehrkosten Vorbehalten. 6. Für Rücksendungen, die infolge irrtümlicher Bestellung oder unrichtiger Lieferung notwendig sind, trägt der schuldige Teil alle verursachten Kosten. II. Versand. Die Gefahr des direkten Versands trägt gesetzlich der Besteller. 2. Kehlen Verfandvorschristen, so wählt der Verleger nach bestem Ermess en den für den Besteller günstigsten Weg. 3. Ausnutzung von Postpaketen erfolgt nur auf besondere Vorschrift des Bestellers. Zur Erleichterung gibt der Verleger nach Möglichkeit die Gewichte seiner Veröffentlichungen in Anzeigen, Rundschreiben usw. an. 4. Porto und Verpackung wird den Firmen, mit denen keine besonderen Abkommen getroffen sind, wie folgt berechnet: Die tatsächlichen Auslagen für Porto-, Fracht- und Expreßgebühren bei direkten Sendungen aller Art werden dem Besteller belastet. Die Mehranslagcn für Verpackung direkter Sendungen werden nach folgenden Sätzen berechnet: s) Kreuzbänder: Deutsches Reich und Oesterreich-Ungarn in den alten Grenzen bis 250 ßr. 3.- M., 250-500 8r. 4.- M„ 500-4000 gr. 5.- M- Ausland bis 250 gr. 6.- M., 250-500gr.40.-M., 500-4000 ßr. 42.- M., Über 4000 gr. 45.- M. b) Postpakete: DeutschesReich in den alten Grenzen und Deutsch-Oesterreich bis 5kg.25.-M,bis 7V-kg.30.-M., bis 40 kg. 40.- M., jedes weitere kg. 5.- M- die übrigen Länder des ehemal. Oesterreich-Ungarn bis 5kg. 30.-M, jedes weitere kg. o.- M.,- Ausland bis 5 kg. 50.- M., jedes weitere kg. 40.- M. c) Kisten werden zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wir empfehlen Verwertung der Kisten am Ort. ck) Ballen. Bis zu M. 40000.— Fakturenbetrag werden 4'/-°/°, bei mehr als'M. 40000.— Fakturenbetrag D/i"/» für die Verpackung berechnet. e) Die Berechnung der Verpackung bei direkten Sendungen von Zeitschriften und Fortsetzungen bleibt dem einzelnen Verleger Vorbehalten. 5. Für Erledigung direkter Sendungen an Privatkunden des Sortiments wird neben Porto und Verpackung noch erhoben: auf Kreuzbänder ei» Zuschlag von je 3.- M, auf Pakete ein Zuschlag von je 5.- M. III. 2skIunZ5beüingungen. 4. Sind keine besonderen Abmachungen getroffen, so wird bar durch Kommissionär oder unter Postnachnahme geliefert. 2. Befreundeten Firmen ohne Zielkonto können Sendungen über 4000 Mark in Rechnung gegen Einsendung desLetrags sofort nachEmpfang geliefert werden. Sendungen unter 4000 M. werden wie zu Ziffer 4 geliefert. 3. Soweit Zielkonten überhaupt noch beibchalten werden können, muß der Saldo bis spätestens zum 40. des folgenden Monats beim Verleger bezahlt sein. 4. Die Rechnungsendbeträge werden vom Verleger auf volle Mark ab- bezw. aufgerundet. IV. ^lalin^veren. 4. Alle Mahnkosten gehen zu Lasten des Schuldners. Für Mahnbriefe wird neben dem Porto für Arbeit und Material der dreifache Betrag des Portos berechnet. 2. Nach Ablauf der Fälligkeit werden offene Rechnungsbeträge und Salden ohne vorherige Ankündigung durch Postnachnahme eingezogen. 3. Vom Tage der ersten Mahnung ab können 5°/» Verzugszinsen berechnet werden. 4. Geldeingänge werden nicht mehr bestätigt, Posteinlieferungsschein dient als Quittung. Stuttgart, dcu rs. September 1922. Stuttgarter Verleger-Bereinigung. ^brüge <11e5er Lieferungsbedingungen sieben Kollegen gegen ?ostnscbnskme von 25.- bl. für 2 ölütlc rur Verfügung.
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