33/34, 9. und 10. Februar 1917, Fertige Bücher, Börsenblatt f, d, Dlschn. Buchhandel. 977 C) Verlag von Carl Chun, Inh. Bernh. Fahrig, Berlin W. 35 l > il > > > > Wertvolle Nevlakcit! Wichtig für jede Schule und für die Zugendwehren I Als neuartiges und wichtiges Hilfsmittel, um den Schülern im Verlaufe des GeschichtS- und Geographie Auter- richtes die hervortretenden und entscheidenden Kampf handlungen des Weltkrieges mit mindestem Zeitverluste näher zu bringen, wie auch um bei der Ausbildung unserer Iuqendwehren in anregender Weise mitzuwirken, erschien in meinem Verlage soeben: SlhlillilUMslliWn z« Weltkriege von Wilhelm Maetschßs. l Atlas mit 16 vierfarbigcn Kartenblättern; Größe 22 cm : 28 cm, Gewicht 170 Gramm, M. 2.- ord,, M. 1.4« bar u. Il/lO. Einzelne Skizzen: je —.25 ord,, —.19 bar; von 10 Stück an (auch gemischt) je —,17 bar. Jede Schule (höhere, Volks-, Fortbildungs-, Fach- und Militärschule), sowie deren ungezählte Fachlehrer, ferner die weitverzweigten Iuqendwehren dürfen als sichere Käufer angesprochen werden. Wegen d r gegenwärtigen Druckschwieriakeiten ist vorerst nur Barlieferung möglich, jedoch mit Rücksendungs recht auf 4 Monate; jedes Risiko wird hierdurch auf- aehoben. Prospekte in der Anzahl des wirklichen Bedarfs stehen zu Diensten. lliWWs« I. Gutteritag, Verlagsbuchhandlung, G. m. b, K., Berlin. Preiserhöhung für Einbände. Die fortgesetzte Steigerung nicht nur der Druck- und Papier-, sondern namentlich auch der Buchbinderpreise zwingt uns. wenigstens für die Einbände einen Preisaufschlag festzusetzen. Wir beschränken diesen Preisaufschlag auf Einbände, weil wir die Ladenpreise unserer Bücher aufrecht zu erhalten wünschen. Da unsere Sammlung Deutscher Reichsgesetze Sammlung Preußischer Gesetze gebunden ausgegebcn ist, so muß sich der Preisaufschlag auch auf die Bände dieser Sammlungen beziehen. Wir haben ein neues Verzeichnis der beiden Sammlungen drucken lassen, in welchem die nunmehr gültigen Preise aufgeführt sind. Die Rabattsätze bleiben die gleichen wie früher. Was die übrigen Werke unseres Verlags betrifft, so bleibt für die broschierten Bücher, wie gesagt, der Ladenpreis bestehen, nur die gebundenen erfahren einen Preisaufschlag von 50 (bar 40 <-), wenn der Ladenpreis für das broschierte Exemplar bisher unter 10 betrug, von 1 (bar 75 ^), wenn der Preis bisher 1V oder mehr betrug. Ausgenommen davon sind aus besonderen Gründen nur die folgenden drei Werke: Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar der Reichs, erichtsräte, Christtant, Bürgerliches RechtsUxikon und Heidrich. Hilfsbuch für den Religionsunterricht. Der Preisaufschlag tritt mit dem 10. Februar in Kraft. Der Sortimentsbuchhandel ist also in der Lage, auch die Exemplare unserer Verlagswerke, die bei ihm noch auf Lager sind, mit diesem hier angegebenen Preisaufschlag zu verkaufen. Die Preisangaben in den Verzeichnissen, die in den Ausgaben unserer Gesetzessammlungen am Schluß eingeheftet sind, verlieren natürlich von diesem Tage an ihre Gültigkeit. Sollte ein Käufer sich auf diese Anzeigen berufen, so geben wir anheim, dem Käufer das neue Verzeichnis vorzulegen. Berlin, den 10. Februar 1917. I. Huttentag verlagsbuchhanötung H. m. b. H.