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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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äV 198, 27. August 1914. Redaktioneller Teil. Börsenolattp. Dtschn. Luchha Ibel. brand entzündet haben, unseren Glauben an die allgemeinen Kultur ausgaben und -leistnngen der Menschheit nicht rauben lassen: trotzdem werden naturgemäß auch die internationalen wissenschaftlichen Be strebungen für geraume Zeit beschränkt und durch verstärkte nationale Arbeit ersetzt werden müssen. Bcrlängcruiig der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts. — Das sächsische Ministerium der Justiz veröffentlicht unterm 17. August nach stehende Beiordnung. Durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. August 1914, RGBl. S. 857, sind die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreß rechts ans dem Scheck bedarf, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 abge- lanfen war, bis auf weiteres um dreißig Tage verlängert. Die Gerichtsschreiber, denen die Aufnahme eines Wechsel- oder Schcckprotestes übertragen ist, werden angewiesen, den Protest nicht vor Ablauf des dreißigsten Tages von dem Beginne der Protestfrist an zu erheben, dafern nicht im Aufträge zur Protesterhebung ausdrücklich bemerkt ist, daß diese ohne Rücksicht auf die Verlängerung der Protest frist erfolgen solle. Den richterlichen Beamten und den Notaren, die als Protest beamte tätig werden, wird das gleiche Verfahren empfohlen. Post. — Fortgesetzt werden noch zahlreiche verschlossene Briefsen- dnngen nach Österreich-Ungarn aufgeliefert. Aus diesem An laß wird von neuem darauf hingewiesen, daß entsprechend der in den Schalterslnren der Postanstalten anshängenden Bekanntmachung Nr. 2 über die Beschränkungen für den Post- usw. Verkehr verschlossene Briefsendungen nach dem Auslande, einschließlich Österreich-Ungarn, abgesehen von den nachgegebenen Ausnahmen, vorläufig nicht befördert werden. Warenabnahmc und Lirfcrcrvcrbände. — Einzelne Verbände der Lieferer haben kürzlich der Kundschaft bekanntgegeben, daß sie auf Pünktliche Abnahme der übernommenen Aufträge seitens der Abnehmer schaft ohne Hinausschiebung der Lieser- oder Zahlungsfristen bestehen müßten. Der Verband deutscher Detailgeschäste der Textilbranche hat gegen diese einseitig gefaßten Beschlüsse Verwahrung eingelegt und die Lieferantenverbände ersucht, niit ihm in gemeinsame Beratungen da rüber cinzutreten, ivie die Frage der Linderung und Abwehr der Schwierigkeiten des geschäftlichen Verkehrs, die durch den Kriegszu stand entstanden sind, zur Lösung gebracht werden können. Barzahlungen an Lieferanten. — Vom Verbände deutscher Detail geschäfte der Textilbranche E. V. sSitz Hamburgs geht uns folgender Aufruf an das Publikum zu: Bei dem gegenwärtigen Darniederliegen des wirtschaftlichen Lebens ist es dringend erforderlich, daß das Privat- pnbliknm seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Lieferanten durch so fortige Barzahlung nachznkommen sucht. Die Gewerbetreibenden sind genötigt, ihre Lieferer bar zu bezahlen, und sie sind ihrerseits nur in der Lage, ihren Betrieb anfrechtzuerhalten, wenn sie auch von ihrer Kundschaft auf sofortige Barzahlung rechnen können. Einfuhr und Ausfuhr von Zeitungen. Einige deutsche Zoll ämter haben bei der Ausfuhr deutscher Zeitungen Schwierigkeiten ge macht. Demgegenüber wird von amtlicher Stelle erneut darauf hinge- rviesen, daß die Ausfuhr deutscher Zeitungen nicht nur ohne jede Zoll schikane ermöglicht werden soll, sondern direkt erwünscht und erbeten wird, um den falschen Nachrichten der Presse des feindlichen Aus landes gebührend entgegentreten zu können. Andererseits ist die Ein fuhr ausländischer Zeitungen sehr erwünscht, die, wie nicht weiter aus geführt zu werden braucht, mit ihren verschiedensten Nachrichten und Angaben fiir uns selbst außerordentlich nützlich werden können. Errichtung einer Auskunftsstelle für Frage» der Kreditgewährung. — Wie zahlreiche Anfragen beweisen, scheint das Publikum über alle Maßnahmen, die zur Linderung der wirtschaftlichen Not getroffen worden sind, nicht hinreichend informiert zu sein. Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin haben daher beschlossen, wäh rend der Dauer des Krieges eine Ansknnftsstelle für alle auf die Kre ditgewährung durch die schon bestehenden und noch zu schaffenden Kre ditanstalten bezügliche» Fragen zu errichten. Die Auskunftsstelle ist bis auf weiteres wochentäglich von 12 bis 2 Uhr im Börsengebäude, Eingang Burgstraßc 25, durch das Vestibül rechts, 1 Treppe, geöffnet. Gegen feindliche Verleumdung. — Gegen die nichtsmttrdige Ver leumdung und Verbreitung von Lügenmclönngen, wie sie jetzt von französischen und englischen Telegraphcnagenturcn zum Schaden Deutschlands planmäßig betrieben wird, fordert der Deutsche Werkbund zu energischer Abwehr ans. Allseitige Aufklärung des neutralen Aus-! lanöes erscheint hier als dringende vaterländische Pflicht und Not wendigkeit. Der Deutsche Werkbunö erklärt in der Lage zu sein, auf sicherem Wege Nachrichten und Zeitungen ins Ausland zu befördern. Er bittet deshalb darum: 1. ihm Zeitungen in allen Sprachen zu senden, welche Lügennach richten über Deutschland und die deutsche Kriegsführnng ent halten, und 2. ihm vertrauenswürdige Persönlichkeiten im Ausland zu nennen, an die zur Aufklärung wahrheitsgetreue Nachrichten und zutref fende Zeitungsberichte gesandt werden können. Schriftliche Mit teilung an die Geschäftsstelle des Deutschen Werkbnndes: Berlin, Schöneberger Ufer 36 a. Besteuerung der Reklameplakate in Bayern. — Im Gebührenaus schuß der bayerischen Abgeordnetenkammer gab der Finanzminister von Brennig Pläne neuer Steuern bekannt, u. a. auch die Besteuerung der Reklamcplakate. Die Abgeordneten Häberlein slib.j und Huber ssoz.j sprachen sich entschieden gegen eine solche Besteuerung aus. Bayern wäre in Deutschland der erste Staat, der eine solche Steuer einführe» würde, und ob das Erträgnis groß wäre, erscheine fraglich. In Österreich verboten: Jahrbuch der freien Genera tion. Verlag Rainer Trinöler in Zürich. Doppelter Ladenpreis. — Ncbcnabonncments. — In den »Mit teilungen des Deutschen Verlegervcreins« Nr. 300. vom 18. August lesen wir: Vor einiger Zeit ist dem Vorstande (des Deutschen Verlegerver eins) eine Anregung gegeben worden, dahin zu wirken, daß die Neben- abonncments auf Zeitschriften abgeschasft würden, weil diese als dop pelter Ladenpreis angesehen werden müßten. Die Verleger, die auf ihre Zeitschriften Nebenabonnements ge statten, sind immer noch der Meinung, daß in solchen Fällen zwei ver schiedene Ladenpreise erlaubt seien. Demgegenüber nimmt aber der Vorstand des Börscnvereins, mit dem mir uns in Verbindung gesetzt haben, und der Vorstand des Deutschen Verlegervcreins einmütig einen entgegengesetzten Standpunkt ein. Es dürfte nnsern Mitgliedern bekannt sein, daß gerade bei den Verhandlungen über die revidierte Verkaufsordnung das Bestehen von zwei Ladenpreisen als unzulässig ausgesprochen wurde. Es ergibt sich dies mit Deutlichkeit auch schon aus dem Wortlaut der revidierten Ver- kanfsordnung, die in § 5 Ziffer 1 zum Ausdruck bringt, daß beim Ver kauf neuer Bücher an das Publikum der von den: Verleger festgesetzte Ladenpreis einzuhalten ist, während in der ersten Vcrkanfsorönnng ß 5 Ziffer 1 lautete: »Beim Verkauf neuer Bücher an das Publikum sind die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten.« Man wollte also durch die Wahl eines anderen, genaueren Wortlautes ganz be stimmt zum Ausdruck bringen, daß jedes Werk nur einen Ladenpreis haben kann. Dieser Ladenpreis ist aber gemäß § 10 vom Verleger ein- znhalte». Die Ausnahme davon wird in den §§ 11 und 12 behandelt, zu denen aber die Nebenabonnements bei Zeitschriften nicht gehören. Es muß also angenommen werden, .daß sic unzulässig sind, und der Vorstand hält an dieser Auffassung auch für die Zukunft unbedingt fest. Auch in wirtschaftlicher Beziehung sind die Nebenabonnements ver werflich. Wenn von einer Zeitschrift, die pro Band 12.— kostet, der Verleger Nebenabonnements für .// 3.— pro Band gibt, so ist es ganz selbstverständlich, daß das Publikum auf den Gedanken kommen muß, daß der Verleger mit 3.— pro Band bestehen kann, und daß demnach ein Preis von 12.— eine unberechtigte Bereicherung be deute, oder daß der Vermittler einen unangemessen hohen Verdienst an der Zeitschrift habe. Die Gegengriinde, die die Verleger erheben, indem sie sagen, daß die Nebcnabonnements aus Propaganda-Rück sichten billiger angesctzt würden, und daß der Verleger an ihnen zusctze, wird das Publikum nie gelten lassen. Wir empfehlen daher unseren Mitgliedern angelegentlich, von den gekennzeichneten Nebenabonnements auf Zeitschriften abzusehen und schon bestehende wieder abzuschaffen. Gegen rigorose Kreditentzichung spricht sich jetzt auch der K r i e g s a n s s ch u ß der Deutschen Industrie in Berlin aus. Alle volks- und weltwirtschaftlichen Beziehungen ruhen in großem Um fange auf der Grundlage geregelten Kredits. Versagt dieser wichtige Faktor plötzlich den Dienst, so droht dem gesamten volkswirtschaftlichen Getriebe die schwerste Erschütterung. Staatliche Darlehnskassen und private Kreditbanken sind ins Leben gerufen, um in diesem Sinne In dustrie und Handel helfend und fördernd über die Zeit schwerer Sor gen hinwcgznbringen. In schroffem Gegensatz dazu steht es, wenn wirt schaftliche Einzelunternehmungcn oder gar ganze große Wirtschaftsver bände in dieser Zeit plötzlich mit rigoroser Kreditentzichung vor- 1313
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