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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1914
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- Deutsch
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Börsenblatt s. d. Dtschu. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 198, 27. August 1914. gehe». In voller Übereinstimmung mit den Kundgebungen des preu ßischen Handclsministcrinms und des Deutschen Handclstages fordert der Kriegsausschuß der deutschen Industrie, daß alle Gewerbetreiben den, industriellen Verbände und Handelsorganisationen Abstand neh men von einem solchen Vorgehen, das mit der Gesamtheit unseres volks wirtschaftlichen Lebens letzten Endes auch sie selbst aufs schwerste zu gefährden geeignet erscheint. Soziologische Fortbildung des Rechts ist der Leitgedanke einer Ein gabe, die die »Deutsche Gesellschaft für Soziologie« an 63 Fakultäten deutschsprachiger Hochschulen gerichtet hat. Die Eingabe weist aus die Fortschritte der Soziologie als allgemeiner Gesellschaftslehre und als induktiver Erforschung von Tatsachen des sozialen Lebens hin. »Die Probleme der Soziologie«, heißt es, »können den Studierenden det Rechte, wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, außer durch Ab haltung besonderer Vorlesungen iiber Soziologie auch in der Weise nähcrgebracht werden, daß der Rechtsunterricht selbst, insbesondere auf dem Gebiete des Privat- und Strafrechts, statt wie bisher überwiegend historisch und logisch-formalistisch mehr rechtssoziologisch gestaltet wird. Das Recht wird dann als soziale Tatsache, als Ans- drncksform und Funktion einer bestimmten privatwirtschaftlichen, volks wirtschaftlichen, sozialcthischcn Entwicklungsstufe des menschlichen Le bens dargestellt und untersucht.« Deshalb befürwortet die Gesellschaft die Aufnahme der Soziologie in den Lehrstoff der Hochschulen, so wie es die philosophische und die staatswissenschaftliche Fakultät in Graz in Gesuchen an das österreichische Kultnsministcrinm schon früher ge tan hat. Was Ed. Aug. Schröder in seinem »Recht der Wirtschaft« schon 1896 als sozialethischcr Jurist versucht hat, was Engen Ehrlich in seiner Grundlegung der »Soziologie des Rechts« neuerdings von anderen Gesichtspunkten aus darlegt, das würde bei Verwirklichung jener Forderungen endlich eine systematische Weiterbildung und Ver tiefung erfahren. Sonntagüarbcit während des Krieges. — Der preußische Handels minister führt in einem Erlaß vom 5. August 1914 zu der sofort mit der Mobilmachung verfügten teilweise» Aufhebung der Sonntagsruhe vorschriften folgendes aus: Die gesetzlichen Bestimmungen iiber die Beschäftigung von ge werblichen Arbeitern an Sonn- und Festtagen finden nach 8 105 e Abs. 1 Nr. 1 GQ. auf Arbeiten, welche in Notfällen oder im öffent lichen Interesse unverzüglich vorgenommen werden müssen, keine An wendung. Zu diesen Arbeiten gehören solche, welche im Interesse der Mobilmachung des Heeres notwendig und für die Beschleunigung der Mobilmachung dienlich sind. Es sind darunter nicht nur die Arbeiten derjenigen Unternehmer zu rechnen, welchen von Militär- und Marine- bchörden Mobilmachungslieferungen oder Leistungen vertragsmäßig oder freihändig aufgegeben sind, sondern auch die Arbeiten, welche von anderen Unternehmern für die Militär- oder Marinelieferanten zur Erfüllung der seitens der Heeres- oder Marineverwaltung gestellten Aufträge geleistet werden. Für die Dauer des Krieges werde» alle Sonntagsarbeiten, die für den Hceresbedarf und für die Lebensmittelversorgung des Heeres und der Bevölkerung zu leisten sind, nicht zu beanstanden sein. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskanzler sNeichsamt des Innern) ersuche ich Sie, die Aufsichtsorgane iiber die vorstehende Aus legung des 8 105 o Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung zu verständigen und sie anzuwciscn, alle in Betracht kommenden Arbeiten auch im Zweifelsfalle zunächst ohne weiteres zuzulassen und erforderlichenfalls die weitere Prüfung des Sachverhalts nachträglich vorzunchmen. Zahlungsaufschub für Wechsel in der Schweiz. — Zufolge Bundes ratsbeschlusses vom 3. August 1914 werden für alle ans Ende Juli 1914 und die nachfolgenden Tage fälligen Wechsel 30 Respekttage bewilligt. Die Protestfrist beginnt deshalb erst zu laufen, nachdem diese Respekt tage verstrichen sind. (Schweizerisches Handelsamtsblatt.) Schwebende Konkursverfahren im Krieg. — Vielfach sind Konkurs verwalter ins Feld einberufen und dadurch an der Ausübung ihres Amtes verhindert. Das Konkursgericht ist befugt, bei solcher Ver hinderung zum Zwecke der Vertretung neben dem bisherigen einen anderen Konkursverwalter zu bestellen. Ist ein Glänbigerausschuß wegen Einziehung der Mehrzahl seiner Mitglieder zum Heere nicht mehr beschlußfähig, so kann die Gläubigcrversammlung durch Zuwahl »euer Mitglieder die Beschlußfähigkeit wieder Herstellen. Das Kon kursgericht ist in der Lage, zu diesem Zwecke die Gläubigerversammlnng unter Ansetzung eines möglichst nahen Termins zu berufen. Der Ju stizminister hat die Amtsgerichte auf ihre Befugnis, den Fortgang der schwebenden Konkursverfahren auch während des Krieges in diesen Be ziehungen zu fördern, hingewiesen. Rückgabe von Kautionen. — Nach einem Magistratsbcschluß vom l4. August 1914 soll die Anregung der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin, wonach die Rückgabe von Liefcrantenkantionen in Erwägung gezogen werden möchte, den zuständigen Dezernenten mit der Ermäch tigung iveitergegeben werde», diesem Anträge zu entsprechen, soweit es die Verhältnisse in den einzelnen in Betracht kommenden Fällen zulassen sollten. Sosern es sich aber um mündclsichere Wertpapiere handelt, soll nicht die Rückgabe der Kaution erfolgen, sondern es soll den Kautivnsstcllcrn gegen Verpfändung der Papiere ein Darlehen aus städtischen Mitteln gegeben werden nach denselben Grundsätzen, die füv die Beleihung von Wertpapieren durch die neu gebildeten staatlichen Darlehnskasscn gelten. Moratorium in Argentinien. — Die argentinische Republik hat ein staatliches Moratorium bis Ende September erklärt. Die Tatsache des Moratoriums überrascht in Exportkreisen nicht. Die Verhältnisse in Argentinien sind schon seit langem krisenhaft, und es war Geld von drüben kaum zu erhalten. Moratorium in Bulgarien. — Vom 8. August 1914 ab ist ein drei monatiges Moratorium verfügt worden. Der diesjährige Tag für Denkmalspflege, der im September in Angsbn r g stattfindcn sollte, fällt wegen des Krieges aus. Fcldpostsendnngeii. — Infolge zahlreicher Anfragen über Ver spätungen von Postsendungen an Angehörige des mobilen Heeres wird folgendes bekanntgcgeben: Die Regelung der Zuführung der Feldpostsendniigen an die mo bilen Truppen ist an und für sich ungemein schwierig. Die Postver waltung kann mit der Versendung von den Postsammelstellen aus, wo hin die Sendungen von den Aufgabepostaiistalten geleitet werden, erst beginnen, wenn sie von der Militärverwaltung die erforderlichen Unterlagen iiber die Aufstellung und Gliederung des Feldheeres er halten und für ihre Zwecke verarbeitet hat. Wenn diese Arbeiten unter günstigen Verhältnissen schon einen erheblichen Zeitaufwand be anspruchen, so mar es beim Beginn des gegenwärtigen Krieges in folge der ganz besonders gearteten Verhältnisse, die fortgesetzt zahl reiche und umfassende Änderungen erforderten, damit ausnahmsweise ungünstig bestellt. Trotz der angestrengtesten und hingebendsten Arbeit aller beteiligten Stellen konnte mit der Versendung der Feldpostsen- dungen von den Sammelstellen im allgemeinen nicht vor dem 14. August begonnen werden. Je nach der Entfernung der Sammelstellen vom Kriegsschauplatz erfordert allein die Beförderung bis zur Etappen- straße bei dem Fehlen schneller Zugverbindungen auf den mit Mili tärzügen überlasteten Bahnstrecken bis zu 4 Tagen Zeit. Auch für die Zuführung bis zu der für den Truppenteil zuständigen Feldpost anstalt bestehen im gegenwärtigen Feldzug außergewöhnlich große Schwierigkeiten, da einerseits die Heeresleitung die strengste Geheim haltung der Marschquartiere fordern muß, andererseits die Truppen ihre Quartiere ständig wechseln und bei den angestrengten Märschen nicht immer Zeit finden, die Sendungen bei den Feldpostanstalte» in Empfang zu nehmen. Die Schwierigkeiten werden nunmehr hoffentlich znm größten Teil behoben sein, und es ist anzunehmen, baß die Truppen inzwischen einen großen Teil der an sie abgesandtcn Nachrichten erhalten haben. Stö rungen werden aber auch in Zukunft nicht ganz ausblcibcn, da die Kriegslage häufig unvorhergesehene Änderungen in der Zuteilung der Truppenteile erfordert. Jede solche Änderung kann zur Folge haben, daß Feldpostsendungen nach längerer Beförderungszeit den Truppen teil in seiner ursprünglichen Gliederung nicht mehr antreffen und auf zeitraubenden Umwegen weitcrgcsandt werden müssen. Das sind Schattenseiten, die unvermeidlich mit jedem Kriege verbunden sind. Die Postverwaltung ist sich der Wichtigkeit eines geregelten Nach richtenverkehrs zwischen Heer und Heimat durchaus bewußt und bietet ihrerseits alles auf, dieses Ziel zu erreichen. Der Staatssekretär des Reichspostanits. Kractkc. Perslmalnachrichten. Hubert Grashey f. — Der frühere langjährige Leiter des baye rischen Medizinalwescns und bekannte Psychiater Professor vr. Hubert Grashey ist am 24. August in München im 75. Lebensjahre gestorben. Seinen wissenschaftlichen Ruf begründete er mit Studien, die von seinem Spezialfach weit ablagen, und zwar mit Studien zur Lehre des Pulses. Tann stellte er eine Reihe ausgedehnter Unter- 1314
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