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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 1.98, 27. August 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Tlschn. Buchhandel. suchungen physikalischer Art über die Wellenbewegung in elastischen Röhren an. Sie bildeten die Grundlage für weitere Forschungen physio logischer Art über den Arterienpnls am Menschen. Die Ergebnisse dieser vieljährigen Arbeit legte Grashey in der Schrift »Wellenbewegung elastischer Röhren und der Arterienpuls des Menschen« nieder. Jn Beziehung dazu stehen Untersuchungen über die Bedeutung der Cerebrospinalflüssigkeit für die Blutbewegung im Hirn und Rücken mark. Von Grasheys Beiträgen zur klinischen Psychiatrie hat eine Studie zur Lehre von der sogenannten Aphasie, dem Verluste der Sprache bet Hirnleiden, hervorragende Bedeutung. Auch Guddens gesammelte und hinterlassene Abhandlungen hat er mit einem Lebens bild Guödens herausgegeben. Reinhold Koser f. — Am 25. August ist in Berlin der Wirkliche Geheime Rat vr. Koser, Generaldirektor der Staatsarchive und Direktor des Geheimen Staatsarchivs, nach einer schweren Operation und kurzem Krankenlager im Alter von 62 Jahren gestorben. Sein Name ist aufs engste mit der Geschichtsschreibung über König Friedrich den Großen verknüpft, in Lessen Lebensbild er ein Denkmal tiefgründiger und liebevoller Forscherarbeit hinterlassen hat. 1898 war Koser zum Historiographen des preußischen Staates ernannt worden und be kleidete seit 1895 auch das Amt des Vorsitzenden bet der Zentral direktion der Uonumsota Osrwauiss bistories. Johannes Weiß f. — In Heidelberg ist in der Nacht zum 25. August der ordentliche Professor für neutestamentliche Exegese Geh. Kirchenrat v. Johannes Weiß im Alter von 56 Jahren ge storben. Außer verschiedenen Kommentaren zum Lukas-Evangelium und anderen Schriften des neutestamentlichen Kanons hat er eine Reihe wertvoller Beiträge zum literarischen Verständnis des Neuen Testaments, namentlich der Apostelgeschichte und der Paulinischen Briefe geliefert, ferner eingehende kritische Untersuchungen über »Das älteste Evangelium« und »Die Offenbarung Johannis«. Fllr die Sammlung der »Schriften des Neuen Testaments, neu übersetzt und erklärt« s1903) hat er die synoptischen Evangelien bearbeitet. Sprechsaal. «Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des BürscnblattS.s Freiwillige Kriegsleistungen. (Vgl. Nr. 184-186 u. 188—197.) Schon in den ersten Tagen nach der Kriegserklärung hat die Orts gruppe Gießen der Allgemeine »Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen ihren Kassenbestand von 23.07 dem Noten Kreuz zugewandt. Zur Auslegung der 88 25 und 26 des Berlagsrechtsgesetzes. sVgl. Nr. 176.) Der Verfasser eines Beitrags zu einem Sammelwerk ist nur dann berechtigt, Exemplare des ganzen Bandes, in dem sein Beitrag er schienen ist, zum niedrigsten Preise zu fordern, wenn Sonderabdrücke seines Beitrags nicht im Handel sind. Dieses folgt ans dem Zweck der Bestimmung des § 26, die dem Verfasser die Möglichkeit geben soll, weitere Exemplare seines Werkes außer den Freiexemplaren für seine Sonderzwecke zu beschaffen, ohne daß der Sortimentsbuchhändler mit seinem Gewinn eingeschoben zu werden braucht. Diesem Zwecke wird dem Verfasser eines Beitrags zu einem Sammelwerke gegenüber da durch genügt, daß er — falls Sonderdrucke seines Beitrags im Handel sind — Sonderdrucke seines Beitrags zum niedrigsten Preise bekommt; in diesem Falle hat er keinen Anspruch auf Abgabe des ganzen Bandes sin dem noch andere Beiträge enthalten sind) zum niedrigsten Preise, denn der Verleger kann den Zweck der Bestimmung des § 26 durch Abgabe von Sonderdrucken erfüllen. Sind Sonderdrucke jedoch nicht vorhanden, so kann der Zweck der Bestimmung des § 26 nur durch Ab gabe von Exemplaren des ganzen Bandes erfüllt werden, auf deren Lieferung zum niedrigsten Preise der Verfasser dann Anspruch hätte. Es ist auch auzunehmen, daß von mehrere Beiträge umfassenden Teilen eines Bandes gemeinsame Sonderdrucke vorhanden sind; dann würde dem Zwecke der Bestimmung des K 26 durch Abgabe dieser Teile ent sprochen werden; auch in diesem Falle hätte der Verfasser keinen An spruch auf den ganzen Band. Aus den gleichen Gründen kann der Verfasser eines in einem Bande eines mehrbändigen Sammelwerkes enthaltenen Beitrags nicht Lieferung auch der iibrigeu Bände zum niedrigsten Preise fordern, denn dies ist nicht der Zweck der Bestimmung des § 26, die dem Verfasser nnr einen Anspruch auf sein Werk gibt. Zu der ganzen Frage vgl. Köhler sSchristwerkrecht, Stuttgart 1907, S. 315), der den gleichen Fall für Zeitschriften artikel be handelt. Da der Anspruch auf Lieferung zum niedrigsten Preise nur für Zeitungen (8 46 Vcrlagsgesctz) ausgeschlossen ist, gelteil die Aus führungen Köhlers über Zeitschriften (periodische Sammelwerke) für alle Sammelwerke, also auch für nichtpertodische. Köhler sagt: »Das Bezugsrecht gilt auch für Zeitschristenartikel, in der Art, daß der Verfasser den Band (Heft!), in welchem sein Werk (Artikel!) er schienen ist, zum Buchhändlerprcise verlangen kann, so wie er den Buch händlern zusteht; ist der Aufsatz zugleich in Sonderabdrucken im Han del, so genügt der Verleger seiner Pflicht durch Lieferung der Se- parata«. Stuttgart. HansForkel, i. H. Franckh'schc Verlagshandlung. Bertriebsmanipulationen der Fa. Neimar Hobbing, Berlin. Die Firma Reimar Hobbing in Berlin hat ein größeres geschicht liches Werk über »Friedrich den Großen« verlegt, das in Lie ferungen erscheinen und 150.— kosten soll. Während die Sorti menter sich im rheinisch-westfälischen Industriegebiet eifrig bemühten, durch Versendung von Prospekten Abnehmer auf das Werk zu erlangen, läßt die genannte Firma es durch Reisende in der Weise vertreiben, daß den Bestellern erklärt wird, das Werk wäre nicht durch den Buch handel zu beziehen, auch würden nur so viele Exemplare ausgegeben, als Bestellungen, wohlgemerkt: durch den betreffenden Reisenden, ein gingen; nur Exemplare, die durch Ableben der Besteller oder infolge sonstiger Umstände liegen blieben, würden alsdann dem Buchhandel zum Vertriebe übergeben werden. Einem Rechtsanwalt in Gelsen kirchen, der über solche Gründe des direkten Vertriebs sein Erstaunen äußerte, wurde von dem Reisenden erklärt, daß das Buch keines falls durch den Buchhandel bezogen werden könne. Das gleiche wurde einem Bergwerksdirektor in Rotthausen ausdrücklich bestätigt. In Essen suchte der Reisende einen Kaufmann für die Be stellung mit der Behauptung willig zu machen, er käme von dem Herrn Oberbürgermeister, was der betreffende Kaufmann als eine Auffor derung des Oberbürgermeisters an ihn anffassen mußte, doch auch das Werk zu bestellen. Das geschah denn auch. Namens der geschädigten Sortimentsbuchhandlungen im rheinisch westfälischen Industriegebiet bringe ich hiermit das Gebaren der Firma Reimar Hobbing an die Öffentlichkeit, weil es den berechtigten Inter essen des ortsansässigen Buchhandels, den der Verlagsbuchhandel sonst so gerne in Anspruch nimmt, in augenfälliger Weise Hohn spricht. Dieörich Baedeker-Essen, 1. Vorsitzender der Buchhändler-Vereinigung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets. Erwiderung. Ich gebe nicht ein geschichtliches Werk über Friedrich den Großen heraus, ich lasse auch kein Werk in Lieferungen erscheinen und auch nicht zum Preise von ./( 150.—. Herr Baedeker scheint von seinen Vcr- einsmitgliebern wohl nicht ganz richtig orientiert zu sein. Dagegen begann ich im Jahre 1912 mit dem Verlag der deut schen Ausgabe der »Werke König Friedrichs des Großen«, die in 10 Bänden erscheint und zum Subskriptionspreise von ^ 100.— bzw. «Ä 125.— verkauft wurde. Ich hatte in die Vorarbeiten mehrere Hunderttausend Mark hineingesteckt und erhielt auf meine Anzeige im Börsenblatt aus dem ganzen deutschen Buchhandel dann 7 Bestel lungen auf je ein Exemplar. Auch die Prospektbestellungen waren so niederschmetternd gering, daß ich mit einem vollständigen Fiasko rechnen müßte, wenn ich auf den Sortimentsbuchhandel allein angewiesen wäre. Allerdings habe ich später durch meine direkten Bemühungen eine größere Anzahl sehr leistungsfähiger Sortimenter gefunden, die den Vertrieb an ihrem Platz übernahmen. An zwei Stellen haben auch die Sortimenter-Bereinigungen gemeinsam den Vertrieb übernommen. Die Herren werden sich gewiß nicht über mein zu geringes Entgegen kommen beklagen können und sind mit der Geschäftsverbindung sicher durchaus zufrieden. In Gelsenkirchen war, zwei Jahre nach der Anzeige im Börsenblatt, noch kein Abnehmer vorhanden, und auch in Essen scheint man sich für das Buch nicht verwendet zu haben, denn sonst wäre dort wohl der Titel eines Werkes bekannt, das von den größten Zeitungen in langen Aufsätzen als die bedeutendste literarische Erscheinung des Jahres be zeichnet wurde. 1315
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