Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 202 203 (R. 46) Leipzig, Donnerstag den 10. September 1942 109. Jahrgang Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Schriftsteller I. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat ge mäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reidiskultur- kammergesetj vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) die nach stehend aufgeführten Personen von der Mitgliedschaft ausge schlossen bzw. ihre Aufnahme abgelehnt. Den Betreffenden ist damit eine schriftstellerische Tätigkeit untersagt: Dillersbergcr. Dr. Josef. Salzburg, Dreifaltigkeitsgasse 13; Engel, Johannes, Dr. theol.. Bad Salzbrunn, Sternallee 1; Freiherr v. Aretin, Erwein, Dr., Hohenstein b. Rottweil (Württ.); Grunner, Dr. Josef, Berlin W 30, Aschaffenburger Straße 15; Hatlapa, Dr. Willy. Unkel a. Rhein, Auf dem Rheinbüchel; Kiermaier, Kaspar, Weißensberg, Post Schlachters b. Lindau (Bodens.); Kleinwächter, Dr. Friedrich. Wien 9, Garnisongasse 3; Schwalbe. Friedrich, Berlin-Charlottenburg, Mommsenstraße 49; Seifert, Willibald, Leipzig C 1, Plauensche Straße 9; Stöcker, Hans, Villip üb. Bad Godesberg; Ullmann, Josefine, Brünn, Neustiftgasse 8/1. II. Folgender Mitgliedsausweis ist abhanden gekommen, den ich hiermit für ungültig erkläre: Nr. A 2488: Schriftstellerin Martha Lorenz, geb. 22. Februar 1857 in Elbing, wohnhaft: Göttingen, Goldgraben 14. Berlin, den 4. September 1942 I. A.: gez. Ihde Mitteilung des Leiters des Deutschen Buchhandels Betr.: Lieferung von Schulbüchern für höhere Schulen an Buch verkaufsstellen Die Mitteilung der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Tuchhandel — vom 8. Juni 1942 im Börsenblatt für den Den sehen Buchhandel vom 11. Juni 1942 ergänze ich dahin, daß die Buchverkaufsstellen, denen auf der Rechtsgrundlage des § 5 der Anordnung über den Einzelhandel mit Schrifttum der Verkauf von Schulbüchern für höhere Schulen zugestanden wurde, die Stammrollen-Kennziffern bis zu Nummer 11 559 haben. Die Inhaber von Buchverkaufsstellen mit höheren Stamm rollenkennziffern haben die erteilten Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall nachzuweisen. In Zweifelsfällen kann gemäß § 1 der Bekanntmachung Nr. 37 bei der Leipziger Dienststelle der Kammer rückgefragt werden. Berlin/Leipzig, den 18. August 1942 gez. Baur Strengste Beachtung der vorgeschriebenen Verkaufstage für Presseerzeugnisse Nach den Geschäftsgrundsäben zur Berufsschubanordnung für den Zeitungs- und Zeitschriften-Einzclhandel ist jeder Einzelhändler ver pflichtet, die von den Verlagen vorgeschriebenen Verkaufstage einzu halten. Im Hinblick auf die zur Zeit herrschenden Transportverhältnisse läßt sich eine zeitlich gleichbleibende Anlieferung nicht einrichten, so daß die Sendungen zum Teil bereits einige Zeit vor dem eigentlichen Erscheinungstag eintreffen. Die eingangs erwähnte Verpflichtung hat damit jedoch keine Änderung erfahren. Aus gegebener Veranlassung wird daher nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Presseerzeugnisse, für die ein Er scheinungstermin vorgesehen ist, ausnahmslos erst von diesem Tage ab angeboten bzw. verkauft werden dürfen. Der Verstoß gegen die Anordnung hat eine empfindliche Ord nungsstrafe, im Wiederholungsfälle den Entzug der Verkaufsberech tigung zur Folge. # FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Heinrich Bender Mitarbeiter der Herderschen Buchhandlung in Frankfurt a. M. Otto Betsler Mitarbeiter der Deutschen Verlags-Anstalt in Stuttgart Ernst Bludau Geschäftsführer der Ortulf-Druckerei Buch- und Papier handlung G. m. b. H. <fc Co. K.-G. in Orteisburg Friedrich Hartung Mitarbeiter der Keyscr’schen Buchhandlung in Erfurt Arthur Häsler Mitarbeiter der Firma H. Schmidt 8c C. Günther in Leipzig Frans Hudccek Mitarbeiter der Firma Rudolf Lechner 8c Sohn in Wien Dr. Karl Maier Leiter der Werbe-Abteilung des Verlags Joh. Ambr. Barth in Leipzig Karl Müder Mitarbeiter der Herderschen Buchhandlung in Frankfurt a. M. Karl Novotny Mitarbeiter der Firma H. G. Wallmann in Leipzig Willibald Paviensky Mitarbeiter der Firma Herder 8c Co. in Wien Max G. Schmidt-Romhild Sohn des Inhabers und zukünftiger Geschäftsnachfolger der Firma Max Schmidt-Romhild in Lübeck Hans Werner Gehilfe im Zwinger-Verlag Rudolf Glöß in Dresden Rudolf Wischeropp Mitarbeiter der E. Meltjcr’s Buchhandlung (G. Knorrn) in Waldenburg (Schles.) DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Nr. 202/203, Donnerstag, den 10. September 1942 185