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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1925
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- 1925-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1925
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17914Mrkmrr°tt f. d. Dtschn. BE,andel. Redokkioneller Teil. ^ 267, 14. November 1925. Rademacher, vr. W., und vr. A. Philipp: Das neue Auswertungsrecht einschließlich der Ablösung der öffentlichen Anleihe». Berlin, Georg Stiike. 1928. XVI, 332 S. kl. 8°. Mk. 4.50. Zwei Mitglieder des ReichstagSanfwertungsausschusses geben hier eine gemeinverständliche Darstellung des neuen Aufwertungsrcchts, die in der Praxis zweifellos Anklang finden wird. Zngeschnitten auf die praktisch häufigen Fälle hat mit Recht das Streben nach Übersichtlich keit das Bemühen um Vollständigkeit iiberwogen. Das Wesentliche wird klar herausgearbeitet, und zwar überall im Sinne des Gesetz gebers, von dem die Verfasser selbst ein Teil sind. Zahlreiche Bei spiele, ein Fristenkalendcr sowie eine Reihe von Anmeldungsfornin- larcn erhöhen die Brauchbarkeit des für rasche Orientierung zu empfehlenden Büchleins. Koppe, vr., und vr. Ball: Das Umsatzsteucrgesctz nach dem Stande vom 1. Oktober 1925 mit sämtlichen Änderungen, Erlassen und Einführung. sDie Steuerkommentare der Praxis Band Vll.s Berlin: Jndustrieverlag Spaeth L Linde. 1925. 185 S. Mk. 3.50, Leinen Mk. 5.20. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Änderungen des Umsatz steuergesetzes, die in einer Einleitung kurz dargestellt werben, ist der Text des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen einschließlich der beiden Freilisten auf den neuesten Stand gebracht, sodas; die vor handenen Kommentare durch diese Zusammenstellung eine notwendige Ergänzung erfahren. vr. K. Runge. Kleine Mitteilungen. Tagespreise und Buchhandel. — Um mit der Presse nähere Füh lung aufzunehmen im Interesse der wichtigen Aufgaben des Buch handels, lud der Verein der Buchhändler zu Frankfurt u. M. seine Mitglieder, die Gehilfenschaft, Bibliothekare, Männer aus der VolkSbildnugSarbeit und den Verein Frankfurter Presse ein zu einen: Vortrag des Kollege» Helbing über das Thema »Tages presse und Buchhandel«. Sehr zahlreich waren die Cingeladcnen er schienen, besonders die Gehilfenschaft und die Vertreter der Presse. Das Thema hatte Herr Helbiug schon in Homburg auf der Tagung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereinc behandelt. Es dürfte be reits aus der Veröffentlichung ini Bbl. Nr. 250 bekannt sein. Er ging davon aus, daß das Verhältnis von Buchhandel und Tagespresse, trotzdem beide durch ihre Beziehungen zum deutschen Geistesleben un zertrennlich verbunden seien, nicht immer in der gewünschten Harmonie verlause, und es habe in der dazwischen liegenden Zeit manche Anlässe gegeben, bei denen die Meinungen auseinander gingen. Besonders eingehend behandelt wurde die Frage der Preisbildung, der Buchge- meiuschaften und des Besprechungswcscns. Die verschiedenen Miß stände und Mißverständnisse, die sich zwischen Buchhandel und Presse eingestellt hätten, seien auf einen Mangel an gegenseitiger Fühlung nahme zurückzuführcn. Voraussetzung für eine bessere Zusammenarbeit sei, daß beide ihre Aufgabe richtig erfassen. Zur Verwirklichung dieser Aufgabe schlägt Herr Helbing vor, eine paritätische Kommission ins Leben zu rufen, die aus Verlegern, Sortimentern und Presseleuten zusammengesetzt sein soll. In der eingehenden Aussprache betonte Herr Gießen, der Vorsitzende des Vereins Frankfurter Presse, daß sich die Presse nicht in einer Oppositionsstellung gegenüber dem Buch handel befinde, wenigstens hätte sie nicht eine solche Absicht gehabt, sondern stehe dem Buchhandel gleich den anderen Erscheinungen des öffentlichen Lebens objektiv kritisch gegenüber. Ein Teil der Dinge, die der Presse vorgeworfen würden, läge in der Vergangenheit. Wenn die Zeitungen die Bnchgemeinschaften ausführlich behandelt hätten, so hätten sie damit nur ihre Berichterstattungspflicht erfüllt. Wenn darunter das Sortiment leiden müsse, so ließe sich das nicht ändern. Auf die Ausführungen des Herrn Helbing über das Nezensionswescn erwiderte Herr Gießen, daß die Zeitungen mit Rezensionsexemplaren geradezu überhäuft würden. Des Übels Ursache aber wäre, daß z» viel Bücher gedruckt würden. Ein anderer, inehr interner Grund für das späte Erscheinen von Besprechungen sei, daß die Redakteure nicht alle Bücher selbst besprechen könnten und es sehr schwierig sei, von de» nebenamtlichen Rezensenten die Kritiken zu einem einigermaßen frühen Zeitpunkt hereinzubekommen. Auch durch allzu knappen Raum müßten oft die besten Bücher ans die Besprechung warten. Herr Gießen begrüßt den Vorschlag einer gemeinschaftlichen Stelle, wie ihn Herr Helbing vortrug, und hofft auf Freundschaft und gutes Zusammenarbeiten zwischen Presse und Buchhandel. Herr Helbtng betonte, wohl läge es der Presse nicht ob, einer einzelnen Gruppe zu dienen, aber nach seiner Ansicht habe die Presse die Aufgabe, dem Buche zu dienen und sich aus diesem Grunde mit dem Buchhandel in nähere Verbindung zu setzen. Diese Fühlungnahme läge ebenso wohl im Interesse der Presse wie des Buchhandels, weil dadurch ge wisse praktische Fragen viel schneller und einfacher gelöst werden könnten, als durch Schreiben eines Zeitungsartikels. Am Schlüsse gab Herr Redakteur Gießen in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins Frankfurter Presse eine ausdrückliche Erklärung ab, daß er bereit sei zur Bildung einer paritätischen Kommission, in der Buch händler, Presse und Autoren vertreten seien, um dann bei Gelegen heit alle wichtigen Fragen in gemeinsamer Zusammenarbeit zu lösen. Durch diese Erklärung ist erreicht worden, was der Frankfurter Buch händlerverein gewünscht hat. Die Kommission wird demnächst zu sammentreten. vr. Fellhauer, Schriftführer. Abgelchntc allgemeine außertarifliche Lohnzulage im deutschen Buchdruckgewerbc. — Bet einer Besprechung, die am 6. November zwischen Vertretern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und der am Buchdrucker-Lohntarif beteiligten Arbcitnchmervcrbände in Berlin stattsand, wurde von den Vertretern der letzteren ein Appell an die Prtnzipalsvertreter gerichtet, von Mitte November d. I. ab eine all gemeine außertarifliche Lohnzulage zu gewähren. Wie die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (Nr. 90) mittetlt, lehnten die Prinzi pale dieses Ersuchen ab. Sie wiesen unter anderm daraus hin, daß seit April d. I. der Lcbenshaltnngsindex um 4,9?L, der Tariflohn dagegen um 14,2^ gestiegen sei. Nicht nur der Tariflohn sei sonach viel höher gestiegen als der Lebenshaltungsindex, auch die an min destens 85A der Arbeiterschaft gezahlten übertariflichen Leistungs zulagen seien über den Prozentsatz der Tariflohnerhöhung hinaus noch weiter gestiegen. So habe sich in einem großen Kreise des Deutschen Buchdrucker-Vereins die durchschnittliche Leistungszulagc auf 0.22 Mk. im April d. I. belaufen; Ende Oktober d. I. habe sie aber 8.70 Mk. betragen, es sei also eine Steigerung um 40^ eingetreten. (Der Spitzen lohn beträgt seit 30. Mat d. I. 48 Mk.) Eine weitere Erhöhung der an sich schon sehr hohen Löhne wäre unter diesen Umständen nicht z». verantworten. Falls die Arbcitnchmerverbände den Lohutarif frist gemäß kündigen würden, müßten sich die Prinzipale eigentlich zum Antrag einer Lohnminderung entschließen. Diese Erklärungen der Vertreter des Deutschen Buchdrucker-Vereins nahmen die Vertreter der Arbeitnehmerverbändc vorläufig lediglich zur Kenntnis. In der gleichen Besprechung wurde auch über die Richtlinien ver handelt, die vom Deutschen Buchdrucker-Verein und vom Arbeitgeber verband für das Deutsche Zeitungsgewerbe hinsichtlich des unkol legialen Wcgengagierens technischen Personals aufgestellt worden sind. Gegen diese Richtlinien hatten die am Tarif vertrag beteiligten Arbeitnehmerverbändc Protest eingelegt, da nach ihrer Ansicht die Freizügigkeit und die Möglichkeit zur Erlangung einer besseren Stellung, eines höheren Lohnes usw. bedroht seien. Die Prinztpalsvertreter erklärten unter anderm, für manche kleine Buchdruckerei bedeute es die Lahmlegung des Betriebes, wenn z. B. der einzige Maschinensetzer in unkollegialer Weise wegengagiert würde. Es könne nicht verkannt werden, daß Kündigung und Stellenwechsel meist benutzt würden, um die Löhne über Gebühr in die Höhe zu treiben. Die Freizügigkeit werde durch die Bestrebungen nach Be seitigung des unkollegialen Verhaltens keineswegs eingeschränkt. § 4 Ziffer 5 des Lohntariss spreche von Leistungszulagen, also von Lohn zulagen bet Leistungen, die sich über das normale Leistungsnivean erhöhen. Mancher Prinzipal würde sich freuen, wenn er hohe Lei stungen mit einem entsprechenden Ausschlag billigerweise entschädigen könnte. Es seien aber Belege dafür vorhanden, daß Gehilfen, die im Gewißgeld (festen Wochenlohn) übcrtartflich entlohnt würden, im Berechnen (Setzen im Akkord laut Tarif) weit unter dem Tarif- >obn dauernd geblieben seien. Nur die ungesunden, »getriebenen« Löhne sollten durch die Richtlinien getroffen werden. — Da im deut schen Buchdruckgewerbc in den letzten Monaten die geschäftliche Lage etwas nachgelassen hat, so wird scbon dieser Umstand hemmend ans das unberechtigte »Treiben« der Löhne wirken. Beendete Gcschästsaussicht. — In Sachen betreffend die Geschäfts aufsicht über das ^ Vermögen des Kaufmanns und Buchhändlers Willibald Behm in Stralsund ist der Zwangsvcrgleich vom 27. Juli/13. Oktober 1925 rechtskräftig; das Verfahren ist beendet. Stralsund, den 30. Oktober 1925. Amtsgericht. (Deutscher Netchsanzeiger Nr. 264 vom 10. November 1925.) Berliner Bibliophilen-Abcnd. — Am 10. November hielt vr. W. Junk einen Vortrag, betitelt: »Das bibliophile und das wissenschaft liche Antiquariat«. Seine Ausführungen gipfelten darin, daß ein recht
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