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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1925
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- 1925-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1925
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- Deutsch
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18000 Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil 267, 14. November 1925. sich die Anzeigenteile unserer Blätter gut entwickelt. Firmen, die vorübergehend in sogenannten Außen- und Verkehrs-Reklamen große Beträge festgelegt hatten, kehrten säst einmütig zur Anzeigen-Propa- ganba zurück.« Ullstein Aktiengesellschaft in Berlin. — Bilanz ver 31. Dezember 1624. Aktiva. .« Grundstücke und Gebäude 7 866 667,— Abwertung 2 339 277,— 6 527 390 — Maschinen 2600 000 — Schrisimaterial 76 000 — Kraftanlage 165 000 — Fuhrpark 310 000 — Inventar 225 000 — Bestände an Papier, sonstigen Materialien und Waren. . 4 626 935 33 Verlagsweite 1 — Beteiligungen 289 013 06 Wertpapiere 815 220 05 Weichtet - 68 562 94 Schuldner: Außenstände ^ 6 611 788.12 Bankguthaben „ 1 747 403.37 8 359 191 49 Kassenbestand 171 752 05 Avale 355 000 — 23 478 065 92 Passiva. Aktienkapital 10 000 000 — Gesetzliche Rücklage 488 474 74 Obliqationenaaleihe von 1922 17 453 60 Hypotheken 75 000 — Gläubiger 8 344 595 31 Pensionskonto 1 600 000 — Avals 365 000 — Reingewinn 2 697 542 27 23 478 065 92 Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1924. Berlust. Handlungsunkosten. - 3 532 072 83 Steuern 1 269 265 81 Häuserunkosten . . . 197 087 54 Abschreibungen auf: Maschinen .... ...... . . 106 805.23 Schrisimaterial . . . . 20 648.15 Kraftanlage .... 29 166.90 Fuhrvark . . 78 440.43 Inventar - 80 706.48 315 767 24 Reingewinn 2 697 542 27 8 011 735 69 Gewinn. Rohbetriebsüberschuß. 8 011 735 69 8 011 735 69 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1926.) Merkwürdige Bücherverteilung. — Anno 1748 erfuhr die damals erst fünf Jahre bestehende Erlanger Universitätsbibliothek eine be deutende Vermehrung durch die Austeilung der Bibliothek des Zister- zicnserklosters Heilsbronn bei Ansbach. Aber als man in Erlangen den großen Posten Bücher näher betrachtete, ergab sich, daß von allen mehrbändigen Werken immer nur der erste, dritte, fünfte Band »sw. geliefert worden war. Das hatte sich so zugetragen: Der alte Kloster besitz sollte unter die beiden getrennten Fürstentümer AnSbach und Bayreuth gleichmäßig verteilt werben. Die mit dem Teilnngsgeschäst beauftragten Herren, ein Bayreuther Hosrat und ein Ansbacher Ge heimer Konserenzrat, verfuhren nun aber mit so blindwütiger Form- gerechtigkeit, baß sie selbst vor der sinnlosen Zerreißung mechrbändiger Werke nicht znrückschreckten. Auf diese Weise erhielt Bayreuth jedes mal den ersten, Ansbach den zweiten, Bayreuth den dritten, Ansbach den vierten Band. »Politische Eifersüchteleien«, sagt Otto Mitius in seinem lehrreichen Überblick über die Geschichte der Erlanger Universi tätsbibliothek, der den Teilnehmern der SS. Philologenversammlung überreicht wurde, »hatten die ehrwürdige Bibliothek, die jahr hundertelang ein ungestörtes Dasein geführt hatte, auscinanderge- sprengt, und die friedlichen Bücher waren als feindliche Brüder ge schieden«. Erst viele Jahre später, im August 1770, nachdem die beiden Fürstentümer Ansbach und Bayreuth wieder vereinigt waren, wurde durch ein markgräsliches Reskript verfügt, daß der in Heilsbronn verbliebene »Ansbacher« Teil der Bücher nach Erlangen übergeführt werden sollte. Seither besitzt die Erlanger Universitätsbibliothek die gesamten, ungemein wertvollen Bestände der ehemaligen Heilsbronner Klosterbücherci. Mainzer Berlags-Auftalt und Druckerei A.-G. in Mainz. — Abschluß am 30. Juni 1925. Besitzwerte. .44 Gelände Gebäude - . 225 000 145 000 ab Abschreibung . 6 750 218 250 — Maschinen, Schriften und Steine . 290 538 ab Abschreibung . 68 108 232 430 — Kraftwagen . 1000 ab Abschreibung 999 1 Geschäftseinrichtung . 25 000 ab Abschreibung . 24 999 I Vorräte 35 483 75 Kasse und Wertpapiere 393 454 35 Verlag 150 000 — Bankguthaben 402 283 10 Schuldner 469 442 24 2 046 345 44 Schuldwerte. Aktienkapital: a) Stammaktien 1 140 060 d) Vorzugsaktien 5 000 1 145 000 — Gläubiger 251 532 20 Gesetzliche Rücklage 100 000 — Rückständiger Gewinnanteil 3 960 — Bereitstellung für Erweiterungsbau 126 000 — Bereitstellung für Erneuerungen der Betriebsanlagen . . . 140 000 — Rücklage für Grunderwerbsteuer 35 000 — Reingewinn inkl. Gewinnoortrag per 1. 7. 1924 245 853 24 2 046 345 44 Gewinn- und Verlustrechnung am 30. Juni 1926. Soll. ./z An Betriebskosten 1 306 548 87 „ Abschreibungen. , „ Bereitstellung für Erweiterungsbau. . . 90 866 125 000 „ Bereitilellung sür Erneuerungen der Belriebsanlagen . 140 000 — „ Rücklage für Grunderwerbsteuer 35 000 — „ Reingewinn 245 853 24 1 942 258 11 Haben. 120 049 Per Gewinnvortrag aus 1923 24 48 . Zinsen „ Bruttoeinnahmen 91 363 63 1 730 846 — 1 942 258 11 Der in der Generalversammlung vom 28. Oktober d. I. festgesetzte Gewinnanteil von IStzß — ^6 30.— für eine Aktie ist bei unserer Gc- sellschaftsiasse, Große Bleiche 48, gegen Einlieferung des Dividenden scheins Nr. 28 sofort zahlbar. Der arrs dem Aufsichtsrat ausscheidende Herr Karl Geßner II in Bingen wurde wiedergewählt. (Deutscher Rcichsanzeiger Nr. 261 vom 6. November 1926.) Die rcichsgcrichtlichc Rechtsprechung und die neuen Auswcrtungs- gcsctze. (Nachdruck verboten.) — Während die Verhandlungen über die neuen Aufwertungsgesetze schwebten, wurde im Reichsgericht eine 20 Seiten lange Entscheidung über die Aufwertung von Nestkanf- geldern niedergeschrieben. Obwohl diese Entscheidung von de» am 16. Juli vom Reichspräsidenten verkündeten neuen Auswcrtnngsgc- setzcn überholt ist, ist sie in der Presse wiederholt hervorgehoben und erörtert worden, sodaß zum mindesten ein kurzer unterscheidender Hinweis darauf lohnt, was die Reichsgerichtsentscheidung zum Aus druck bringen will und was die neuen Aufwertungsgcsetzc bestimmen. Der Neichsgerichtsentschcidung zugrunde liegt eine Meinungs verschiedenheit zwischen dem Kammergericht Berlin und dem Obcr- landesgericht Rostock. Das K a m m e r g e r i ch t will für den Fall, daß das Grundstück noch im Eigentum des persönlichen Schuldnern der Kaufgeldforderung steht, dem gegenwärtigen Grundstllcks- wcrt eine ausschlaggebende Bedeutung für die Aufwertung beimesscn. Von diesem gegenwärtigen Werte des Grundstücks soll bei Berechnung der Aufwertung ausgegangen werden. Das Oberlandcsgericht ln Rostock dagegen ist der Meinung, daß eine feste Regel nicht auf gestellt werden könne, daß vielmehr im Sinne des 8 242 BGB. immer die jeweiligen Verhältnisse und alle Umstände zu berücksichtigen seien. Dieser Ansicht ist das N e i ch s g e r i ch t In seinent Beschluß V 8 14/2S beigetrcten. Kein fester Aufwertungsgrundsatz Im Sinne des Kammer gerichts soll maßgebend sein, sondern alle Interessen der Parteien sollen im Sinne des 8 242 BGB. berücksichtigt werden. Daraus er gibt sich aber, da der Vertrag als Grundlage dienen muß, daß regelmäßig vom Vertragspreise anszngehen ist. Liegt der ver-
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