Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1925
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267, 14. November 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtlchn. Buchbandel. 18001 tragsmäßig vereinbarte Kaufpreis Uber dem angemessenen Werte des Grundstücks, so muß dieser Umstand auch bei der Aufwertung dem Verkäufer zugute kommen. Andererseits ist die Aufwertung nicht dazu bestimmt, einen zu billigen und unvorteilhaften Verkauf für den Ver käufer nachträglich vorteilhafter zu gestalten. Den Maßstab für die Berechnung des Restkanfgeldcs könnte hier immer nur die Vergleichung des Rcstkaufgcldes, gemessen an seiner damaligen Kaufkraft, mit dem Grundstückswert zur Zeit des Vertragsschlusses bilden. Dieser Grund- stllckswert kann aber nicht — wie das Reichsgericht weiter ausführt — ohne weiteres mit dem vereinbarten Kaufpreise gleichgesetzt wer den. Eine Regel, daß der vereinbarte Kaufpreis dem damali gen Grundstückswert entsprochen habe, von der das Kam mergericht glaubt ausgehen zu können, läßt sich für die Zeit seit dem Beginn der Geldentwertung nicht aufstellen. Es kann nicht die bei dieser Berechnungsart gefundene Summe als Normalbetrag für die Aufwertung zugrunde gelegt werden, denn damit würde dem gegen wärtigen Grnndstllckswert eine grundsätzliche Bedeutung für die Be stimmung des Anfwcrtungsbetrags beigelegt werden, die mit der An^ Wendung des § 242 BGB. und der hierzu eingenommenen rcichsgc- richtlichcn Rechtsprechung nicht im Einklang stünde. Aus dieser Neichsgerlchtsentscheidung ergibt sich also, daß in gewissen Fällen, wo teuer verkauft worden ist und die andern Um stände entsprechend liegen, Restkaufgcldcr auch über 100?L hinaus auf gewertet werden können. Nunmehr aber haben die neuen Auf- wertungsgesctze einen Strich gezogen und ganz präzise Normen aufgestellt. So bestimmt der 8 10, daß eine höhere oder geringere Aufwertung (der persönlichen Forderung) als 26A nur in bestimmten Fällen zulässig ist, so unter anderem, wenn die Forderungen auf Gc- sellschaftsvertrag, Gutsüberlassnngsvertrag, Beziehungen zwischen un- terhaltsberechtigtcn und unterhaltsverpflichteten Personen beruhen, wenn es sich um wiederkehrenbe Leistungen, Nestkaufgelder und Sicherungshypotheken handelt. Weiter wird bestimmt, daß bei Rcst- k a u f g e l d f o r d c r n n g e n der mit der Hypothek belasteten Grund stücke und bei Gutsübcrlassnngsverträgen (und Auseinandersetzungen zwischen Erben) der A u f w e r t u n g s s a tz von 75^ des Goldmark- betrags nicht überschritten werden darf, wenn die Forderung vor dem 1. Januar 1912 begründet worden ist. Und wenn die Forderung in der Zeit vom 1. Januar 1912 bis zum 31. Dezember 1921 begründet worden ist, darf der Satz von 10 0^ n i ch t ü b e r s ch r i t - ten werden. Erst wenn die K a u s g e l d f o r d c r u n g nach dem 31. Dezember 1921 begründet worden ist, ist eine Aufwertung über 100 im Rahmen der mitgeteil ten Neichsgerichtsentscheidung vom 17. Juni 1925 zulässig. (V 6 14/25 v. 17. Juni 1925 u. Nene Anfwertungsgcs. v. 15./16. Juli 1925.) (Aus d. Rcichsgcrichtsbriefe», K. Mißlack, Leipzig, Kochstraße 76.) Die Fachausschüsse des Leipziger Meßamtes sind auf Grund eines gelegentlich der vergangenen Herbstmesse vom Arbeitsausschuß und Verwaltungsrat des Meßamtes einhellig gefaßten Beschlusses auf die »Zentralstelle für Interessenten der Leipziger Mustermessen, e. B.« übergeleitet worden. Man erhofft von dieser Maßnahme eine noch engere Mitbeteiligung der auf der Leipziger Messe vertretenen Ge schäftszweige an den Arbeiten zwecks Förderung und weiteren Aus baues der Messe. Wohlsahrtsbriesmarkcn der Deutschen Nothilse. — Zu Beginn des Winters bedarf die Wohlfahrtspflege wiederum sehr erheblicher Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben, um die noch immer herrschende große Not in den Kreisen des Mittelstandes, in kinderreichen Familien, unter den Erwerbsunfähigen und Arbeitslosen zu bekämpfen. Die öffent lichen Mittel reichen bei weitem noch nicht aus, um auch nur die dringendsten Notstände zu beseitigen. Wiederum muß deshalb die freie Liebestätigkeit einsehen. Die ungünstige Lage der deutschen Wirtschaft läßt große Einzelspcnden nicht erwarten. Infolgedessen hat sich die Neichspostverwaltung auf Anregung der Nothilfe in dankens werter Weise entschlossen, wiederum eine Reihe von Wohlsahrts- briefmarke n zugunsten der Deutschen Nothilse hcrauszngeben, durch deren Verkauf kleine Spenden gesammelt werden sollen. Aus dem Vertrieb der letzten Wohlfahrtsbriefmarken-Ausgabc sind der Wohl fahrtspflege bekanntlich 1725 000 Reichsmark zugeflossen. Am 15. Dezember 1925 werden drei neue Wohlsahrtsbriefmarken im Frankaturwcrt von 5 Pf., 10 Pf. und 20 Pf. ausgegeben werden, die bis zum 15. Januar 1926 bei allen Postanstalten (mit Ausnahme j der Postagenturen) mit einem Aufschlag von 100A verkauft werden. ^ Die Briefmarke hebt sich äußerlich durch ovale Form und Ausführung ' in Vierfarbendruck ab. Von dem Erlös des außerpostalischen Ver kaufs fließen 60?L der Wohlfahrtspflege des Vertriebsortes und 10A den Landesausschüssen zu, während der Rest an den Ausgleichsfonds der Deutschen Nothilse abgeführt und durch den Reichsarbettsausschuß der Deutschen Nothilfe auf die besonderen Notstandsgebiete verteilt wird. Der Erfolg der neuen Wohlfahrtsbriefmarke wird überwiegend davon abhängig sein, ob Industrie, Handwerk, Landwirtschaft und Handel sich bereit finden, im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit Wohlsahrtsbriefmarken zur Frankatur zu verwenden. Bet der Un gunst der Wirtschaftslage werden es zahlreiche Firmen begrüßen, wenigstens mit kleinen Beträgen die Bestrebungen der Wohlfahrts pflege fördern zu können, der sie früher größere Spenden zuwcnden konnten. Wir geben gern die Anregung an die einzelnen Firmen des Buchhandels weiter, für den guten Zweck, je nach den wirtschaftlichen Kräften, einige Tage lang die Gcschäftspost n u r m i t Wohlsahrts briefmarken zu frankieren. Aus Großbritannien. — Ein bekannter Engländer schreibt in einem Eingesandt an die Times, daß es ein starker Humbug sei, zu behaupten, das englische Volk hätte irgendein praktisches Interesse an Literatur. Es würde auch in keiner Weise durch den Buchhandel hcr- vorgerufen. Als Beweis erzählt er, wie er in zahlreichen Buchhand lungen dies und jenes klassische Werk nicht habe erhalten können, so in neun führenden Londoner Buchläden nichts von Rousseau, bis er im letzten einen kleinen schlechten Auszug aus seinen Werken er hielt. Ebenso hätte er in mehreren ausländischen Buchhandlungen nicht die italienischen Sonette Petrarcas erhalten. Er sagt, solche Versuche könnte man immer wieder mit dem gleichen Erfolge machen. Der ganze Glaube an die Liebe des Publikums für Litcratur sei ein Irrtum, und je schneller er erkannt würde, um so besser wäre cs. Dieses Eingesandt wird ohne jede Glosse von der amerikanischen Verlegerzeitschrift nbgcdruckt. Die englische Verlegerzeitschrift wendet sich gegen einen Aussatz der NewAorkcr Nation. Das Fachblatt sagt, daß es seit dem Be stehen dieser Zeitung sie gelesen und geschätzt habe wegen ihres Frei muts, auch Dinge zu sagen,^die den Regierenden nicht angenehm seien, aber ein Aufsatz erregte doch ihren Widerspruch. In diesem wird über amerikanische Bücher gesagt, daß es für einen englischen Kritiker genüge, daß ein Buch »amerikanisch« sei, um es schlecht zu machen. Die amerikanische Zeitung schöpfte ihre Ansicht sicher aus vielen Er fahrungen, und es dreht sich hier uni den alten Gegensatz zwischen England und Amerika, durch die Verbrüderung im Weltkrieg etwas überbrückt, aber immer noch unter der neuen Freundschaftsdccke wciter- bestehend. In dem Aufsatze heißt es, daß es eben zum guten Ton jedes britischen Berichterstatters gehöre, bas Amerikanische herabzuziehen. »Aber«, fügt das Blatt hinzu, »was tut das Publikum? Gar nichts, es kümmert sich nicht darum, was Leute schreiben, die dafür, daß sie Bücher lesen müssen, bezahlt werden«, und nun führt das Blatt die älteren und neueren bekannten amerikanischen Schriftsteller ans, die sich die Liebe der Engländer, und die englischen Verfasser, die sich die Gunst der Amerikaner erworben haben. »Nicht ganz fair«, überschreibt ein Einsender in der Verlegcr- zeitschrift eine Beschwerde. In Manchester wurde die heilige Johanna gegeben, und in den Pausen erschien auf dem Vorhang eine Anzeige, daß das Buch bei den Logenschließern zu haben sei. Das wäre nicht fair den Buchhändlern gegenüber, die sich das Buch in größeren Be ständen angeschafft und damit im Schaufenster Reklame gemacht hätten. Aus de» Niederlanden. — Überall bemüht man sich, dein deutschen Beispiel folgend, die Angehörigen des Buchhandclstnndcs weiter zu bilden, um sic in den Stand zu setzen, mit gebildeten Käufern gebildet nmzugehcn. Ans der Jahresversammlung der niederländischen Ver leger hielt ein Mitglied einen Vortrag, der sich mit der Bildung, oder was hier das gleiche ist: der Ausbildungsfrage des Nachwuchses beschäftigte. Zum Schlüsse seiner Rede stellte er einige Regeln ans, von denen er freilich selbst sagte, daß er sie nur unter Vorbehalt be kannt gebe: Die Bnchhändlerorganisation muß die Anzahl der Buch händler und ihre Fähigkeiten in der Hand haben. Niemand darf im Berns zngelassen werden ohne eine Prüfling seiner Geeignetheit. Die Erziehung des Buchhändlers muß von einem Zentralpunkt ans ge schehen. Die Erziehung sei vor allein Praxis; Verwaltung unter dem Namen: »Statistische Kontrolle« mache einen Hauptteil der theoretischen Übungen aus. Es muß eine Buchhanblungszeitschrift vorhanden sein, von einem tätigen Buchhändler geführt, die den Hauptwcrt ans die Notwendigkeit legt, den Stand des Buchhandels »nd des Buchhändlers
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