Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1925
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- 1925-11-14
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- 14.11.1925
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267, 14. November 192ü. Redaktioneller Teil. Mrienbtat! I. d. Dtlchn. Buchhandel. 1 8003 Bild- und Schristübertragungen in letzter Zeit erzielt haben, und die eine neue Epoche aus diesem Gebiete anbahnen. Nach vr. Schroeters Ausführungen ist in absehbarer Zeit mit der Eröff nung eines Bild- und Schristübertragungsdienstes nach Übersee zu rechnen, wobei es möglich sein wird, die bisher erreichten Über- lragungsgeschwindtgkeitcn ganz außerordentlich zu steigern. Des gleichen wird man dank den Arbeiten von vr. Karolus auch die F e r n ü b e r t r a g u n g von Filmen, das drahtlose Kino, praktisch mit der neuen Methode Telesunken-Karolus verwirkliche» können. Beschlagnahmte Druckschriften. — Durch Beschluß des Staats- gerichtshoses zum Schutze der Republik vom 18. Oktober 1825 wird gemäß 88 41, 73 StrGBs., 13, 20 des Reichsgesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922, 27 des Rcichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, 94 sg. der StrPO. die Beschlagnahme der Druck schrift: »Abschlüsse des X. Parteitages der kommu nistischen Partei Deutschlands, Berlin, 12. bis 17. Juli 1925«, herausgegeben vom Zentralkomitee der K. P. D. in Berlin am 29. Juli 1925, verantwortlich: Ottomar Geschke, M. d. R., Berlin, Drucker: Friedrichftadtdrnckeret G. m. b. H., Berlin SW. 48, Friedrich- straße 225, rvegen ihres gegen 8 81 Ziffer 2, 8 86 des StrGBs. ver stoßenden Inhalts hiermit ungeordnet. Berlin, 3. November 1925. Der Polizeipräsident, Abt. I H., Pressepoltzei. Durch Beschluß des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik von, 16. Oktober 1925 wird gemäß 88 41, 73 StrGBs., 13, 20 des Rcichsgesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922, 27 des Rcichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, 94 fg. der StrPO. die Beschlagnahme der Druckschrift: »Thesen und Reso lutionen«, Herausgeber: Erweiterte Exekutive, Verlag Carl Hoym Nachf., Louis Cahnbley, Hamburg, Drucker: Bnchdrnckerei Gustav Ascher G. m. b. H., Berlin SW 6t, erschienen 1926, wegen ihres gegen 88 81 Ziffer 2, 86 des StrGBs. verstoßenden Inhalts hiermit s n g e o r d n e t. Berlin, 3. November 1925. Der Polizeipräsident, Abt. l X, Presscpolizei. Durch Beschluß des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik vom 17. Oktober 1925 wird gemäß 88 41, 73 StrGBs., 13, 20 des Rcichsgesetzes zum Schutze der Republik von, 21. Juli 1922, 27 des Rcichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, 94 fg. der StrPO. die Beschlagnahme der Druckschrift »Der Kampf um die Gewerk schastseinhett und die deutsche Arbeiter klasse«, Referat und Schlußwort des Genossen Thälmann aus dem X. Parteitag der K. P. D. Berlin, de» 14. Juli 1925, Verlag: Vereinigung Internationaler Verlagsanstaltcn G. m. b. H. in Berlin SW. 61, Planuser 17, Drucker: Friedrichstadt-Druckerei G. m. b. H., Berlin SW. 48, Friedrichstraße 225, wegen ihres gegen 88 81, Zisser 2, 86 des StrGBs. verstoßenden Inhalts hiermit angeordnet. Berlin, 3. November 1925. Der Polizeipräsident, Abt. I Pressepoltzei. lDeutsches Fahndungsblatt Nr. 8033 vom 11. November 1926.) BettehrsnMrWeli. Postanweisungs-, Postanftrags- und Nachnahmevcrkehr mit dem Gebiete der Freie» Stadt Danzig. — Vom 15. November an gelten im Verkehr mit der Freien Stadt Danzig für gewöhnliche und tele graphische Postanweisungen, Postaufträge und Nachnahmen auf Brics- scndungen die Jnlandsgebühren; bei Paketen wird nur die Nachnahme gebühr nach den Jnlandssätzen erhoben. Ferner ist es von diesem Zeitpunkt an zugelassen, Nachnahme- und Postauftragsbeträge auf Sendungen nach Danzig aus ein Postscheckkonto im Reichspostgebtet überweisen zu lassen. Zu den Postanweisungen, Postaufträgen und Nachnahme-Postan weisungen sind »ach wie vor die Auslands Vordrucke zu benutze», namentlich darf für telegraphische Postanweisungen nicht der besondere Jnlandsvordruck verwendet werden. Der Meistbetrag für gewöhnliche und telegraphische Postanweisungen nach Danzig bleibt auf 1000 Dan- ziger Gulden, in umgekehrter Richtung von Danzig nach Deutschland aus 800 Reichsmark festgesetzt. Postanweisungs- und Postauftragsbeträge sind wie bisher in der Währung des Bestimmungslandes anzugeben. Nachnahmebeträge müssen auf die Währung des Aufgabclandes lauten. Soll der Betrag jedoch auf ein Postscheckkonto im Bestimmungslande der Sendung gnt- geschrieben werden, so ist er in der Währung des Bestimmungslandes (bei Nachnahmen nach Danzig also i» Danziger Gulden) anzugeben. Den Nachnahmesendungen und Postaufträgen nach dem Gebiete der Freien Stadt Danzig, deren Beträge aus ein Postscheckkonto in Deutschland gutgeschricben werden sollen, sind wie im inneren Verkehr Zahlkarten beizusügen. Aus den Nachnahme-Postanweisungen und -Zahlkarte» hat der Absender den Betrag nicht einzurückcn. Meistbetrag für Postanweisungen, Postausträgc und Nachnahmen nach Dänemark. — Der Meistbetrag sür Postanweisungen und Posl- aufträge nach Dänemark wird mit sofortiger Wirkung auf 800 dänische Kronen herabgesetzt. Der Höchstbetrag sür Nachnahmen nach Däne mark bleibt mit 800 NM. bestehen, dagegen dürfen Nachnahmen, bei denen die Gutschrift ans ein Postscheckkonto des Absenders in Däne mark verlangt wird, künftig den Betrag von 800 dänischen Kronen nicht übersteigen. Luftpostverkehr. — Die Lustpostbeförderung aus den Linien H a in - bürg—S t c t t i n—D a n z i g und Dresden-Magdeburg— Altona (Elbe) wurde mit Ablaus des 10. November aufgehoben. Die Luftpost Berli n—B resla u—G leiwttz wird mit Ablaus des 14. November vorläufig eingestellt. Die Luftpost Essen—Ham burg—Malmö verkehrt vom 10. Noveinber an über Kopenhagen nach verändertem Flugplane: ab Essen 10,30 Uhr, ab Hamburg 1,15 Uhr, an Kopenhagen 3,40 Uhr, an Malmö 4,00 Uhr. Die Luftpost Dresde n—B erli n—M n l in ö berührt jetzt auch Kopenhagen. Ab slug wie bisher Dresden 9,00 Uhr, ab Berlin 10,50 Uhr, an Malmö 2,35 Uhr. In Malmö sofortiger Fluganschluß nach Kopenhagen. Die Luftpostbeförderung auf den Flügen Berlin—Amsterdam— London wird niit Ablauf des 14. November vorläufig eingestellt, da dieser Flugdienst dann voraussichtlich bis 15. Februar 1926 nicht mehr werktäglich, sondern nur dreimal wöchentlich in jeder Richtung ver kehrt. Anfragen und Beschwerden über den Postdienst. — Zur Vermei dung von Verzögerungen in der Erledigung empfiehlt es sich, An fragen und Beschwerden über Vorkommnisse des laufenden Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechdienstes unmittelbar an das beteiligte Amt jPostamt, Scheckamt, Lelegraphenamt, Fernsprechamt) zu richten. Für Angelegenheiten, die die Auflieferung, Beförderung, Gebührenerhebung oder Verlustsälle betreffen, kommen die Auf gab e anstalten in Betracht, während Anträge wegen Abholung oder Nachsendung von Postsendungen, ferner Anzeigen von Firmenände rungen, Vollmachtserteilungen, Wohnungsänderungen oder Beschwer den über Unregelmäßigkeiten bei angekommenen Postsendungen und Telegrammen bei demjenigen Verkehrsamt anzubringen sind, in dessen Z u st e l l u n g s b e z i r k der Antragsteller wohnt od er bet dem er abholt. Berliner amtltchr Devisenkurs». am 13 November ISSS am 13 November Igss «eldtur« ^ Briefkurs Geldkurs ^ Briefkurs Holland . . Ivo Guld. 168.79 169.21 168.82 169,24 Buenos Aires (Pap.-Pes.)lPeso 1.741 1.745 1.743 1.747 Belgien . . Ivo FrcS. 19 02 19.-6 19.-5 19.-9 Norwegen . . Ivo Kr. 84.16 84.38 84.69 81.91 ' Dän, mark . . N>0 Kr. 108 27 103.53 103 54 103.80 ^ ^chweven . . Ivo Kr. 1,2.15 112.43 1,2.15 112.43 HelsingforS . . 100 Finnin. 10.555 10 595 10.555 10,595 Italien . . . Ivo Lire 16.73 16.77 16.98 17.02 j London . . . I L 30.332 20.S"2 20.332 20.382 New s)ork . . r K 4.195 4.205 4.195 4.205 Poris . . . . Ivo FrcS. 16.84 16,68 17.12 17 16 -chwci, . . . 100 FrcS. 80.84 81.04 80.83 81 03 Madrid . . . Ivo Peseta« 59.78 59 92 59.83 59.97 Lissabon . . 100 EScuto 21.225 21.275 21.275 21.325 Java« . . . . I V-n 1.760 1.764 1.75? 1.761 RU' de Janeiro 1 Mil reiS 0 6 2 0.634 0.622 0.324 Wien . . . . Ivo Schill. 59.11 59.25 59,11 59 25 Prag . . . . Ivv Kr. 12.42 12.46 12.42 12.46 Jugoslawien. . Ivo Dinar 7.43 7.45 7.43 7.45 Budop st . . Ivvvvo Kr. 5.875 5.895 5.875 5.895 Bulgarien . . Ivv Leva 3.04 3.05 3.04 3.05 KonstanNnvpel . 1 lürk. L 2,375 2.385 2.385 2.395 Warschau . . . 100 Zloty 62,59 62.91 — — Riga . . . . 100 Lats 60.25 80,65 Reval . . . . Estn. M. Alben . . . . 10>> Drachm. 5.74 5,76 Kattowitz . . . 1»0 Zloty 68,04 62,36 Danzig . . . 100 Guld. 80.63 80,83 Posen . . . . 100 Zloty 62,69 63,01 — — Konino. . . . 100 Lila« — —
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