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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1940-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1940
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- Deutsch
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daß vom Ncichsininistcrillm für Volksaufklärung und Propaganda auch jetzt mitten im Kriege, der alle Kräfte des deutschen Volkes an spannt, eine ---Woche des Deutschen Buches« in Form von »Herbst- veranstaltungcn für das deutsche Schrifttum«- durchgcsührt wird. Die Ausstellung zeigt, das; neben dem Schwert als dem Sinnbild der Wehrhaftigkeit und des Krieges auch das Buch als Sinnbild des Geistes seine alte Stellung behauptet hat. Wie zahllose deutsche Dichter und Schriftsteller ihren Platz am Schreibtisch mit dem Wasfcnrock vertauscht haben, so ist auch das Buch zu einem Künder des gegen wärtigen Kriegsgeschehens geworden. Es berichtet uns von dem schweren, aber siegreichen Kampf unseres Volkes im Osten, im Westen, im hohen Norden und cs vermittelt uns die Kenntnis der verschiedenen weltpolitischen Probleme. Die Ausstellung ist weiter ein Beweis dafür, wie stark Böhmen und Mähren seit Jahrhunderten mit dem deutschen Mutterland ver wachsen waren. Von Prag aus hat einst die neuhochdeutsche Schrift sprache ihren Weg durch die deutschen Lande genommen und damit eine der Voraussetzungen für die erst in unseren Tagen erfolgte politische und staatliche Einigung des deutschen Volkes geschaffen. Böhmen, einst das vornehmste Kurfürstentum des Reiches, ist deshalb auch immer Gegenstand des allgemeindeutschcn Interesses gewesen. Davon zeugen noch viele Bücher, die in Nürnberg, Leipzig und an deren Städten des Reiches erschienen sind. Doch auch die deutsche Buchproduktiou im Lande selbst ist immer rege gewesen. Gesetzbücher, Landes- und Städtcbeschreibungen entstanden in großer Zahl in deut scher Sprache. Schließlich waren es wieder Dichter und Schriftsteller dieses böhmisch-mährischen Raumes, die durch ihre Bücher zum Ver ständnis des Reiches für den Kampf des hiesigen Deutschtums bei trugen. So läßt sich die Geschichte dieses Raumes au Hand seines deutschen Schrifttums verfolgen. Wenn ich heute im alten Prager Nudolfinum eine national sozialistische deutsche Buchausstelluug eröffnen kann, so will ich daran erinnern, daß gerade in diesem Hause, das fast zwei Jahrzehnte lang einem großsprecherischen tschechischen Parlamentarismus dienen mußte, die kulturelle Knechtung und Abschnürung des Sudeten- Das Zitieren in Ein unter obiger Überschrift kürzlich im »Zeitschriften-Vcrlcger« erschienenen Aufsatz von Senator e. h. Herrmann Degener wird auch unsere Leser interessieren. Gering gekürzt drucken wir ihn des halb mit freundlicher Erlaubnis hier ab, indem wir die Ausführun gen des Verfassers besonderer Beachtung empfehlen. Die Schrift!. Es ist ein anerkannter Mißstand, daß mitunter Verfasser es nicht nur in Büchern, sondern auch in Zeitschriftenbeiträgen unterlassen, überhaupt oder ausreichend anzugeben, was sic von fremdem geistigen Eigentum in ihre eigene Arbeit übernommen haben, sei es wörtlich, sei es dem Sinne nach. Es geschieht wohl in den meisten Fällen nur aus Vergeßlichkeit oder aus Unkenntnis der klaren gesetzlichen Vor schriften, also fahrlässig: es ist jedoch in allen Fällen unstatthaft und von Schaden für die Leser und für die, deren geistiges Eigentum über gangen wird. Verleger und Schriftleiter (Schriftmalter) seien aufgerufen, sich der Beseitigung dieses Mißstandes anzunchmen. Wenn auch zunächst der Verfasser des Beitrags der Schuldige ist, so hat doch der Schriftleiter bzw. Schriftwalter die Pflicht, mit dafür zu sorgen, daß auch in dieser Hinsicht restlose Sauberkeit und Zuverlässigkeit in seiner Zeitschrift herrscht. Das deutsche Urheberrecht (vom 19. Juni 1901) behandelt die Benutzung fremden geistigen Eigentums in einer selbständigen lite rarischen Arbeit, also auch in Zeitschriftenbciträgen, in §§ 19 ff. Wer ein fremdes Werk nach Maßgabe jener Bestimmungen benutzt, hat die Quelle deutlich anzugeben (§ 25). Nach Allfclds Kommentar betr. das Urheberrecht (München, 1902, S. 191—192) (und anderen) genügt die deutliche Nennung des Urhebers, doch wird oftmals (im Interesse der Leser sogar meist) die nähere Bezeichnung des Werkes (und der Stelle) erforderlich. Wer es den Vorschriften zuwider unterläßt, be nutzte Quellen anzugeben, wird nach 8 ^ bestraft. Das gilt auch, wenn es fahrlässig geschieht (Allfeld, S. 263). Die Verfolgung des Plagiats findet jedoch nur auf Antrag statt (8 -15). Dem Werke gleich- zustellcn sind Veröffentlichungen in Zeitschriften oder in sonstiger Form, wie z. B. Firmcnschriftcn. Mit Recht schreibt »Der deutsche Schriftsteller« (in einem Bericht über »Kopsch, Der Schutz des musikalischen Einfalls« in »Musik« 1940, Heft 4, unter Übertragung des dort Gesagten auf das Schrift tum) 1940, Heft 3, S. 31: »Das nationalsozialistische Urheberrecht läßt geistigen Diebstahl nicht zu. Dabei bleibt eine Feststellung bestehen: dcutschtums diktiert wurde. Als Leiter eines politischen Verlags und als Abgeordneter der Sudetendeutschcn Partei habe ich jahrelang die größenwahnsinnige Tschechisierungspolitik und ein rücksichtsloses Ab- schnürungssystcm der Masaryk-Beucsch-Aera kenncngelernt, da ich mich verantwortlich und verpflichtet fühlte, der tschechischen Gewalt herrschaft zum Trotz dem Reich und der Welt von der Not und dem Kampf des Sudetendeutschtums zu berichten und nationalsozialisti sches Ideengut in den Sudetenländern zu verbreiten. Wir erinnern uns noch alle daran, wie damals der tschechische Staatsanwalt Tausende deutscher Menschen wegen Besitzes nationalsozialistischen Schrifttums nach dem berüchtigten Schutzgesctz bestrafte, wie die Büchcrverbotslisten immer länger wurden und zu einem starken Bande anwuchscn. Wir wissen noch alle, wie nicht nur politisches Schrifttum, sondern auch Modezcitungen und harmlose Kunstblätter Einfuhrverbote erhielten, nur weil sie ein Bild des Führers brachten, wie schließlich selbst medizinische Wochenschriften dem tschechischen Zensor zum Opfer fielen. Im Jahre 1937 erschien in Prag ein Ver zeichnis der in der tschccho-slowakischcn Republik verbotenen Bücher. Nicht weniger als 1500 Bücher in deutscher Sprache waren verboten. Unter ihnen das Buch des Führers »Mein Kamps« und Nosenbergs »Mythus des 20. Jahrhunderts«. 1938 bot dieser Iudex ein fast voll ständiges Verzeichnis des nationalsozialistischen Schrifttums jener Tage. Besonders jüdische Emigranten aus dem Reich waren es, die sich hier zu Richtern über deutsches Geistcsgut aufschwangeu und von der Bcncsch-Clique zu Rate gezogen wurden. Als Abgeordneter der Sudetendeutschcn habe ich gerade in diesem Hause mehrmals scharf gegen diese geistige Abschnürung Stellung genommen, die — wie ich mich damals ausdrllckte — eine chinesische Mauer gegen die Kultur des Reiches aufrichten wollte. Heute, nur wenige Jahre nach dem Erscheinen jenes Kataloges verbotener Bücher, wird die dritte deutsche Buchausstellung in Prag seit Schaffung des Protektorats eröffnet. So ist diese Ausstellung ein Sinnbild der Größe unserer Zeit, in der zu leben wir das Glück haben, aber auch ein Sinnbild der siegreichen Waffen deutschen Geistes. Fachzeitschriften nicht von wem die Übernahme nichteigencn Geistesgutes erfolgt, ist entscheidend, sondern w i e sie erfolgt.« Der Verfasser muß unter allen Umständen auch den Anschein vermeiden, er trage in seiner Arbeit re st los nur etwas gans Neues, Eigenes vor. Meistens wird es so sein, daß seine Arbeit auf vorangegangenen Veröffent lichungen von Erkenntnissen anderer fußt oder an diese anschließt. Das darf dem Leser nicht verheimlicht werden. Selbst auf voran- gegaugene eigene Veröffentlichungen sollte man Hinweisen, wenn man daraus etwas entnimmt. Es geht nicht an, voraus- zu setzen, daß der gesamte Leserkreis das Schrift- t u m kennt, das sich bereits mit dem Thema des vorliegenden Bei trags befaßt. Fehlen die Hinweise, dann werden unvermeidlich viele in den Glauben versetzt, daß etwas restlos Neues, nur vom Ver fasser Erarbeitetes vorgetragen wird, obwohl es sich mitunter um, wenigstens zum Teil, schon Veröffentlichtes handelt, nur ergänzt oder fortgeführt. Die eigentlich selbstverständliche Verpflichtung eines jeden Ver fassers, in den gegebenen Fällen grundsätzlich sich selbst erst einmal darüber zu unterrichten, was über das von ihm gewählte Thema bereits veröffentlicht worden ist, dürfte noch das Gute zur Folge haben, daß manches Buch oder mancher Zeitschriftenbeitrag kürzer ausfallcn, sich nur auf den Fortschritt beschränken oder ganz un geschrieben bleiben könnte. Was die Form des Hinweises anbctrifft, so soll sie bei aller gebotenen Kürze klar und eindeutig sein, so daß der Leser in der Lage ist, die Quelle leicht zu finden. Dazu gehört außer Namen und Vornamen des Verfassers Titel der zitierten Arbeit oder des Buches, bei Büchern die Angabe des Ortes, des Erscheinungsjahres und der Auflage, bei Zeitschriften Titel der Zeitschrift (abgekürzt nach Nor menblatt Nr. 1502 (mit Anhangs des deutschen Normenausschusses), Ort, Jahrgang oder Band, Erscheinungsjahr, Heft (H.), erste und letzte Seitenzahl. Es ist auch ein Mangel, an Stelle der Original- quclle etwas ohne entsprechenden Zusatz als Quelle zu zitieren, was selbst nur ein Zitat ist, oder wenn bei Angabe von Büchern nicht die neueste Auflage sestgcstellt wird. Wie kann uuu am eiusachsteu Abhilfe geschaffen werden? Doch wohl durch Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, durch Be lehrung und Erziehung seitens der Schriftleiter und Schriftwalter. 418
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