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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19401121
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
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Sörsenblatt für Sen Deutschen Suchhanüel Nummer 273 vom 21. November 1940 Wichtige Mitteilungen Mitteilung des Verlags des Börsenblattes Verzeichnis vergrisscner Bücher Wir beabsichtigen, Ende November ein nach Verlagen ge ordnetes Verzeichnis vergrisscner Bücher, die vor Weihnachten nicht mehr geliefert werden können, herauszugeben. Dieses Verzeichnis soll dem Sortimenter im Weihnachts geschäft behilflich sein; den Verleger befreit es von der Notwen digkeit, den Sortimenter im Einzelfall besonders zu benachrich tigen. Wir fordern hiermit die Verleger aus, uns die Titel der zur Zeit vergriffenen Berlagswerke zu melden. Die Meldung muh bis zum 26. November listenmäßig nach dem Alphabet der Verfasser erfolgen. Bei jedem Titel ist möglichst anzugcben,wann mit der Wiederausliefcrung zu rechnen ist. Die Kosten werden nach Millimeterzeilen berechnet. Die Millimeterzeilc (l Milli meter hoch und 95 Millimeter breit) kostet 15'/- Pfg. Für den einzelnen Titel werden durchschnittlich 4 Millimeterzcilcn aus reichen. Das Verzeichnis wird der Hauptausgabe des Börsenblattes beigelegt. Leipzig, den 20. November vr. Heß Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Lieferungen nach Elsaß und Lothringen <s. Anordnung des Leiters des Deutschen Buchhandels vom 11. Sep tember 1940 Börsenblatt Nr. 218 und 217, und Bekanntmachung vom 7. Oktober 1949, Börsenblatt Nr. 285». Von der durch Anordnung des Leiters des Deutschen Buch handels geregelten Lieferung nach dem Elsaß sind ferner ausge nommen: Schulbücher. Schulbücher können ab sofort unmittelbar bestellt und geliefert werden. Leipzig, den 21. November 1949 vr. Heß Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Achtung Kalenderverlegerl Die Netchsschristtumskanimcr stellt in diesen Tagen allen Mit gliedern der Arbeitsgemeinschaft der Kalenderverlegcr Antrag- sormularc betr. Papicrzuteilung für Kalenderver- ösfentlichungen 1942 zur Verfügung. Die Betreffenden wer den mit diesen Formularen ohne besondere Anforderung versehen. Auf die Wichtigkeit dieser Anzeige wird hierdurch besonders hin gewiesen. Kalender, über die bis 8. Dezember 1949 kein Antrag bei der Rcichsschrifttumskammer Referat III 2 eingelausen ist, können nicht mit einer Papierzuteilung für 1942 rechnen. Anträge auf Pa- pterzuteilung werden nur aus den dafür bestimmten Formularen entgegengenommen. I. A.: Bischofs Dritter Fachkursus der Reichsschrifttums, kammer für Leihbuchhändler Den dritten Fachkursus für den deutschen Leihbuchhandel führt die Neichsschrifttumskammer — nach Berlin und Hamburg — nun in Wien durch. Der Arbeitsplan sieht wieder kulturpolitische Vor träge bzw. Arbeitsgemeinschaften, standespolitische Vorträge und fachliche Arbeitsgemeinschaften aus allen Gebieten mit zwölf Abenden vor. Die örtliche Leitung ist dem Landesfachberater für den Leih buchhandel, Herrn Erich Jaksch in Wien übertragen. Der Fachkursus beginnt am 29. November, 20 Uhr, mit einem Referat von Sebastian Losch vom Neichsministerium für Volks aufklärung und Propaganda über: »Die staatliche Schrifttumsfiih- rung im deutschen Leihbuchhandel«. Als nächste Vorträge bzw. Arbeitsgemeinschaften sind vorgesehen von der Kammer am 6. De zember K. H. Bischofs über: »Geschichte und Gegenwart des deut schen Buchhandels«, vom Neichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda am 13. Dezember E. Langenbucher über: »Das Schrifttum in der Leihbücherei: a) Politische und unterhaltende Bücher, b) Das abenteuerliche Buch«. Bfs. Freizeit für Jugendliche im Berliner Einzel handel Die Landesleitung Berlin der Neichsschrifttumskammer hat am 7. November mit Rundschreiben über die »Bestellanstalt« folgendes bekanntgegeben: In der Berliner Ausgabe des »Völkischen Beobachters« vom 31. Oktober 1040 wurde über die Anordnung über die Freizeit der Jugendlichen im Einzelhandel die nachstehende Notiz veröffentlicht: »Das Gewerbeanfsichtsamt Berlin hat eine Anordnung über die Freizeit der Jugendlichen im Einzelhandel erlassen. Sie verfolgt den Zweck, durch eine möglichst weitgehende Durchführung des Jugend schutzes die jugendlichen Gefolgschaftsmitglieder vor den Gefahren zu schützen, die sich aus den erhöhten Anforderungen während des Krie ges ergeben. Die Anordnung bestimmt für das Gebiet der Neichshauptstadt Berlin, das; auch den jugendlichen Ge- folgschaftsmitgliedcrn zwischen sechzehn und achtzehn Jah ren in Verkaufsstellen aller Art, mit Ausnahme der Lebensmittel geschäfte, die in der Regel höchstens drei Gefolgschaftsmitglieder be schäftigen, wöchentlich ein freier Nachmittag zu gewähren ist. Der freie Nachmittag kann auch im Anschluß an die Berufsschulzeit für männliche Jugendliche über sechzehn Jahre ab 14.30 Uhr, und für weibliche Jugendliche über sechzehn Jahre ab 14.30 Uhr, gewährt werden. Die Jugendlichen dürfen dann jedoch nicht vor der Berufs schulzeit zur Arbeit hcrangczogen werben. Ausnahmen von dieser An ordnung wird das Gewerbeaufsichtsamt Berlin in Einzelfällen nur dann zulasscn, wenn nachgewiesen wird, daß die Durchführung der Anordnung auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen würde.« Die Landesleitung der Neichsschrifttumskammer weist ferner darauf hin, daß die vom Herrn Polizeipräsidenten von Berlin ange ordnete Mittagspause den Sortimentsbuchhandel nicht betrifft. Siehe auch Veröffentlichung im »Völkischen Beobachter« vom 8. No vember 1940. Frankfurt a. M. — Buchbesprechungsabend Donnerstag, 28. November, werden wir im Arbeitsraum der Städtischen Volksbüchereien, Volksbildungsheim, Eschersheimer An lage 40/41, Erdgeschoß, pünktlich um 19.30 Uhr beginnend, unsere Besprechungen neuer Bücher fortsctzen. Einige Romane und vor allem Biographien und Kulturgeschichtliche Werke werden besprochen werden. Die Arbeitsgemeinschaft wird um 21.30 Uhr be endet. Wir bitten die Mitglieder aller Fachschriften um rege, aktive Beteiligung. Für die Lehrlinge ist die Teilnahme Pflicht. Königstein/Taunus Hans Köster, Landesfachberater Schädliches und unerwünschtes Schrifttum s, Liste iS, s, Nr, 249) Auf Grund der Anordnung Nr. 70, Absatz 2, der Neichsschrift tumskammer wurden auf die Liste des für Jugendliche und Büche reien ungeeigneten Schrifttums die nachstehenden Werke gesetzt: Gerstmeyer, Hermann, Die Dame in Schwarz. Kriminalroman. L. Holzwarth-Verlag, Darmstadt. Grimm, Hubert, Harte Seele. Roman. Steuben-Verlag, P. G. Esser, Berlin. Herzog, Alfred, Spiel mit dem Tode. Kriminalroman. Verlag A. Weichert, Berlin. Münchner Jugcndbücherei, Schriftenreihe. Verlag Kösel und Pustet, München. Weihnachtskataloge Wir wären sllr Einsendung aller Wethnachtskatalogc zum Zwecke der Verzeichnung in einer Interessenten zur Verfügung stehenden Liste dankbar. Schristlcitung des Börsenblattes, 797 Börsenblatt s. L. Deutschen Buchhandel. 107. Jahrgang. Nr. 273 Donnerstag, -cn 21. November isia 877»
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