x° 121, 25. Mai 1927. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel. 6041 In Kürze erscheinen: VesatzungsleistungSgesetz Gesetz über die Vergütung der Besatzungsleistungen und .Vermögensschäden (Besatzungsleistungsgesetz) vom 5. April 1927 erläutert von vr. Paul Dreist Senatspräsident beim Reichswirtschastsgericht (Zugleich 3. Auflage des Kommentars zum Okkupationsleistuugsgesetz) Gebunden etwa 7 M. Das am 22. April 1927 in Kraft getretene Besatzungsleistungsgesetz hat auf dem Gebiete der Vergütung der Besatzungsleistungen eine völlige Umgestaltung sowohl der materiellen als auch der Verfahrensvorschriften des bisher auf Grund des Okkupationsleistungs gesetzes und seiner Ergänzungen geltenden Rechts gebracht. Dadurch ist die neue Auflage erforderlich geworden. Sie stellt ein ganz neues Werk dar. Die Rechtsprechung des Reichswirtschaftsgerichts, soweit sie für das neue Gesetz Geltung beanspruchen kann, ist darin bis in die neueste Zeit berücksichtigt. DM" //anal/«/r§x/r r>r rrHeLo/anS u/rck au/ ck/sses INe/L Femacä/. Gesetz zur Abänderung der Arbettszettverordrnmg vom 14. Avril 1927 Nachtrag zu Klehmet, Arbcitszeitrecht (Band 7 der Sammlung Feig-Sitzler, Das neue Arbeitsrecht) bearbeitet von Gerhard Klehmet Ministerialrat i. R., Geheimer Oberregierungsrat Kart. 2 M. O/e «/es 7. Ssn«/os «/e^ Samm/onF „Oas oe«/e ^4^de//s^ocL/", n^e^«/eo aueL e//esos U^e^/ro/ro/i L^e^/r a/s /: // r«//r^ /es «//«-„. Weitere Intereffenten sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, größere und kleinere Betriebe, Gewerk» schäften, Betriebsräte, Schlichlungsbehörden, Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, die arbeitsgerichtlichen Kammern bei den Amts» und Landgerichten, die Beisitzer der Arbeitsgerichte, Arbeitgeber, Arbeitnehmer usw. Anleitung für die iurisiischen Mmgs- und Prüfungsarbeiten Von Geh. 3irstizrat vr. Franz Leonhard ordentl. Professor der Rechte an der Universität Marburg Sechste, verbesserte Auflage Kart, etwa 75 Pf. Von der Leonhardschen Anleitung wurde eine neue (sechste) Auflage notwendig, die bei Studierenden des Rechts und Referendaren wiederum gute Aufnahme finden wird. Das Recht der Aktionäre aus Mitverwaltung Von vr. Walther Nord Rechtsanwalt in Hamburg Geh. etwa 2.40 M. Interessenten sind die Aktiengesellschaften, die Großbetriebe, die Syndizi industrieller Unternehmungen, ferner alle Aktionäre, Rechtsanwälte und Notare usw. Zettel zu Bestellungen liegt bei. Berlin W S, Lmkstraße 16 S L«anz BahleU