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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1922
- Strukturtyp
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- 1922-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1922
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- Deutsch
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sX: ISS, 28. August 1S22. Redaktioneller Teil. ILoberqor. 1478—79. 4 V6e. .« 58 000, ». guoulel, 1479. .« 71009. cluuscdujkk. eirvn 1478.) ./t 29 000. 8uso, Horvloqium. (Kolli. 0. Homborod, elreu 1480.) ./( 30 000. lepru. (Hölu. II. 2elt, etva 1470.) .« 27 000. ?urtor, 1498. ,L 27 000. V. ^oll, 1487.) .L 21 000. 1406.) " .L 17 000. etwa I486.) .« IS 000. .4. I'Iierdoeruen, 1475. ./i 20 000. 4. Kosllioll, et«-> 1482.) ^ IS 000 1476.) -/l 20 000. Oosiruelorium vitivium. (Köln, !l. (Zuentöl, 1480.) ./i 35 000. Zum Schluß sei noch auf die Desideraten-Listen Nr. 2—4 der Einkaufsgesellschafi Löwen in Leipzig hingewie sen. Sie enthalten Bibliographie, Bibliothek?- und Unibersi- tätswesen, Paläographie, Rechts- und Staatswissenschaft, Lite ratur- und Sprachwissenschaft mit annähernd MOV Nummern. Die Durchsicht wird sich sicher für jeden Antiquar lohnen, denn es werden auch manche Bücher gesucht, nach denen die Nachfrage weniger groß ist. . W. Geh. Jusüzrat Do. E. Heinitz: Das Neichsgesetz über das Verlagsrecht. 3. Aust. Biarbeitet von Rechtsanwalt Iustizrat I)r. Bruno Marwitz. sGutten- tagsche Sammlung deutscher Neichsgesetze Nr. 61.) Ber lin: Vereinigung wissenschaftlicher Verleger Waller de Gruyter L Co. 1922. 12°. Ladenpreis geb. ./i 38.—. Auch diese neue Auslage des Guttcntagschen Kommentars zum Verlagsrecht stellt (wie die neue Auflage von Lindemanns Kommen tal zum literarischen Urhebergesetz, vgl. Bbl. Nr. 176) eine wesentliche Bereicherung der urheberrechtlichen Literatur dar. Marwitz hat, soweit ich sehen kann, die Rechtsprechung bis in die neueste Zeit nachgetragen: sogar das Urteil des Reichsgerichts vom 15. November 1921 betreffend die Anwendung der Preistreibereiver ordnung auf Bücher ist bereits zitiert. Daß dabei die Rechtsprechung nicht lückenlos wiedergegeben werden konnte, ist ans dem Umfang des Kommentars erklärlich. Immerhin können bei einer Neuauflage ein zelne wesentliche Entscheidungen, wie z. B. die des Kammergerichts vom 12. Juni 1917 (GR. u. U. 1918, :14). bei 8 2 Anm. 15 betr. die Gesamtausgabe uud das meiues Wissens bisher noch allein da stehende Urteil des Landgerichts Leipzig vom 11. Januar 1909 (GR. u. U. 14. 213) beim Makulierungsrecht, Seite 37, nachgetragen werden. Die scharfe Betonung des Gedankens des unlauteren Wettbewerbs (Seite 27, 43, 54) entspricht den Anschauungen, wie sie die jüngste Lite ratur des Verlagsrechts, insbesondere Elster in seinem Grundriß des gewerblichen Rechtsschutzes, hcrvorgehobcn hat. Es ist sehr zu bedauern, daß.Marwitz gänzlich davon abgesehen hat, die Literatur ins besondere bei den umstrittenen Punkten des Verlagsrechts anzu- führen. Vielleicht gestattet ein erweiterter Umfang der kommenden Auslagen auch diesen Wunsch zu erfüllen, dann dürste auch der Druckfehler auf Seite 68 (das Urteil des Oberlandcsgerichts Dresden vom 22. Oktober 1919 ist I. W. 29. 58 abgcdruckt) mit beseitigt werden. Wenn meines Erachtens auch üicht in allen Punkten der Ansicht von Marwitz gefolgt werden kann (so z. B. Seite 54 betr. das Recht des Verlegers aus Beifügung von Inseraten im Verlagswerk — rich tiger meines Erachtens Riezler in Ehrcnbergs Handbuch, Seite 18, der die Beigabe nur aus dem Umschläge, nicht im Text gestattet — Seite 60 betr. Veranstaltung einer neuen Auflage und Seite 92 betr. überschreiten des vereinbarten Umfangs des Werkes durch den Verfasser), so hindert dies naturgemäß nicht, anzucrkenncn, daß dieser kurze Kommentar eben durch seine knappen, das Wichtige klar Vor tragenden Darlegungen dazu berufen ist, die Lücke auszufüllen, die sich für den Praktiker des Verlagsrechts seit Jahren ergab, da der für den Laien vorzüglich verwendbare Kommentar von Voigtländer- Fuchs für den Juristen nicht ausreicht. Man darf deshalb das Erscheinen dieser neuen Auflage aus der Feder des Spezialisten des Verlagsrechts mit größter Freude begrüßen. Rechtsanwalt vr. Willy Hoff m a n n. Kleine Mitteilungen. Verkaufsordnung des MusikalienhandelS für AuSlandlieferuritz-kn. — Es wird ausdrücklich darauf hingewiefen, daß der Berechnung der Auslandpreise die vollen in Deutschland gültigen Preise und Teuerungs zuschläge zugrunde zu legen sind. Tabelle Nr. 59. Für den Musikalienhandel festgesetzter Umrechnungskurs und Valuta-Ausgleich. Gültig vom 26. August 1922 an. Bleibt so lange in Kraft, bis eine Für da- Publikum Fürd.Musikalienhandel d. In- u. Auslandes Land viel» gemäß z« gleich auf die N-rtv- Preise gemäß ; 4 Argentinien Belgien- Luxemburg Brasilien Chile I.MPes.P. v>—Fr 3 SO Milr. 600°/ 450°/ 440°/» 6>0°/» 1.20Pes.P. 5.-Fr. 3. —Milr. 4. —Pesos WO»/, 360^ 380°/ 470°/» Dänemark 650 "/o 2.50 Kr. 525°/» England und Kol. . 3,- Schill. 800°/» 2,8 Schill. 500°/» Finnland Frankreich Griechenland .... 16.—F. M. 6.- Fr. 8 50Drach. 27S°/» 4507» 1707» I2.50F. M. 7.- Drach. 2>0°/ 350°/ 120'/ 500°/ Holland 1.50 Guld. 6S0°/ 1.20 Gulden Italien 7.20 Lire 280°/» 6.— Lire 220°/ Japan 1.20-Yen 5707» 1.- Pen 460°/ Norwegen 3.30 Kr. 5807» 2.80 Kr. 480°/ Palästina 1./7 schill. 280"/» 1./4 Schill. 220^ Portugal 3.50 MUr. 130°/» 3.—Milr. 100°/ schweben 2.50 Kr. 730"/» 2.—Kr. 570°/ Schweiz 3. Fr. 570°/» 2.50 Fr. Spanien Verein. Staaten und 3.50Pes. 540°/» 3.-Pesos 440°/ Mexiko 1.—Doll. 1000°/» 0.75 Doll. 730°/ Bei Lieferungen an Deutsche in den ehemaligen deutschen Kolonien beträgt der Valuta-Ausgleich 100 Prozent. Knlturabcnde in der Kunst- und Bücherstube Kar! Rauch in Dessau. — Ju einem schön gedruckten kleinen Heft ladet obige Firma zu lite rarischen, musikalischen und Tanz-Abenden ein, die sie für den Winter vorbereitet. Sic hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Vortragsreihe zustande zu bringen, die frei von Zugeständnissen an Mode-Erscheinun gen und aktuelle Erwägungen eine gute Auswahl briugt aus dem weiten Umkreise deutscher Kultur. Der Reinertrag aus dem Erlös sämtlicher Abende soll zugunsten aufbauender Kultur- und Jugend arbeit verwandt werden. Der erste Abend am 19. September soll ein Weihc abend für Friedrich Hölderlin sein; an den folgenden werden Karl Söhle, Wilhelm Schäfer, Karl Nötiger, Will Vesper und Wilhelm v. Scholz von ihrem Schaffen erzählen und aus ihren Werken lesen. Bruno H. Bürgel, der bekannte Astronom, wird in zwei Lichtbildervorträgen von den Wundern der Sternenwelt erzählen, Oskar Besemfelder wird deutsche Volks lieder zur Laute singen, und endlich soll Edith v. Schrenck -.ine Probe neuer deutscher Tanzkunst geben. Neben dieser Hauptrcihe von zehn Abenden laufen noch einige Nebenveranstaltungcn: so wurde für September der Maler Walther Blachetta mit seiner ober- schlesischen Spielschar gewonnen, der an drei Abenden mittelalterliche Volkskunst in Mysterien- und Märchenspiclen neu beleben wird. Ein anderer Abend soll junganhaltischer Dichtkunst Vorbehalten werben Der Gründer des Kladderadatsch. — Der 21. August war der 50. Todestag von David Kali sch, dem das Verdienst gebührt, das weitverbreitete politische Witzblatt, den Kladderadatsch, aus der Taufe gehoben zu haben. In der »Täglichen Rundschau < veröffentlicht C. W. Gröhn Erinnerungen an David Kalisch, denen wir folgendes entnehmen: ES gehört eine besondere Begabung dazu, aus den politi- 1225
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