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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
- Monat1935-03
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VMablatMMMMckmVLäüuulU Nr. 60 (N. 29). Leipzig, Dienstag den t2. März 1935. 102. Jahrgang. Neue Schulbücher Ostern 1935 Aus Kreisen der Buchhändler erhalten wir immer wieder Anfragen, welche Schulbücher für das Schuljahr 1935/36 gebraucht werden. Diese Fragen sind durch verschiÄene ministerielle Ver fügungen geklärt. Maßgebend ist folgendes: I. Für die Volksschulen: Erlaß des Herrn Reichs- und Preuß. Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 5. Februar 1935: »Im Anschluß an meinen Erlaß vom 16. August 1934 RU. II. 6. Nr. 5119 (für die Preuß. Behörden im Zentralblatt S. 262 veröffentlicht) weise ich erneut daraus hin, daß im kom menden Schuljahre 1935/36 mit Ausnahme des Lesebuches für das 5. und 6. Schuljahr und der Fibel mit Neueinführungcn von Schulbüchern für die Volksschulen nicht zu rechnen ist. Ich lege Wert darauf, daß alle Schüler im Besitz der vorgeschrie- bcnen Schulbücher sind urtd bitte die Schulaufsichtsbeamten an- zuweiscn, bei den Besichtigungen besonders darauf zu achten.« a) Bezüglich der Lesebücher: Die Neuschaffung des vom Roichskultusministerium bearbeiteten Lesebuchs wird etwa drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Einführung der neuen Bücher erfolgt also nicht auf einmal für alle Jahrgänge der Volksschule, sondern stufenweise. Im Schuljahre 1935 wird nur der Band für das 5. und 6. Schuljahr neu cingeführt. Die Fertigstellung dieses Bandes wird voraussichtlich kurz nach Pfingsten erfolgen. Die Ver leger für die einzelnen Bezirke werden noch bckanntgegeben. Es haben deshalb auch Bestellungen jetzt noch keinen Zweck. Für dis übrigen Schuljahre sollen die bisherigen Volksschullösebücher evtl, unter Zuhilfenahme der vorliegenden Ergänzungshcste wciterge- braucht werden. b) Bezüglich der Fibeln wollen Sie damit rechnen, daß in vielen Bezirken die bisherigen Fibeln nicht mehr weiter gebraucht und durch veränderte Neuauflagen oder ganz neue Fibeln ersetzt werden. Die Genehmigung der Fibeln ist Angelegen heit der zuständigen Regierungsstellen. In vielen Fällen werden „Die Bücher Die Rcichsschrifttumsstelle beim Reichsministerium für Volks ausklärung und Propaganda teilt mit: Die Reichsschrifttumsstelle hat vor einigen Monaten die regel mäßige Veröffentlichung der »Bücher des Monats» unterbrochen. In zahlreichen Zuschriften und Gesprächen haben nicht nur Buch händler, sondern auch breiteste Kreise der Öffentlichkeit, Behörden und Büchereien im In- und Auslande immer wieder nach dem Grunde der Unterbrechung gefragt und an der Weiterführung der Propagandaaktion so lebhaftes Interesse gezeigt, daß die Unter brechung als negative Probe aufs Exempel klarer als alle Um fragen und Untersuchungen erwiesen hat, wie fest die »Bücher des Monats« bereits im Bewußtsein der Öffentlichkeit verankert find. Die Reichsschrifttumsstelle nimmt daher die Veröffentlichung der monatlichen Listen ') wieder auf — mit dem einzigen Unterschiede, daß die Bindung an eine bestimmte Anzahl jeweils zu nennender Bücher wegfällt. *> Die Titel der für den Monat März ausgewählten Bücher sind im Börsenblatt Nr. 58, S. 188 genannt. die Regierungen im Sinne der durch einen früheren Ministerial- erlaß gewünschten Vereinheitlichung für ihren ganzen Amtsbereich nur eine Fibel genehmigen. Sollten jedoch gleichzeitig mehrere Fibeln genehmigt werden, so ist es Aufgabe der Schulräte zu ent scheiden, welche von den genehmigten Fibeln in ihrem Aufsichts- bczirk gebraucht wird. Soweit die neuen Fibeln noch nicht im Buchhandel erhältlich sind, werden die Verleger bemüht sein, die technische Herstellung so zu beschleunigen, daß die Fibeln recht zeitig zum Schulbeginn 1935, also kurz nach Ostern sertiggcstellt und durch den Buchhandel geliefert werden können. v) Bezüglich der übrigen V o l k s s chu lb ü ch e r bleibt alles beim Alten. Es sollen die bisher genehmigten und ein- gefllhrtcn Bücher weitergebraucht werden. Ich darf die Herren Sortimenter bei dieser Gelegenheit bitten, auch ihrerseits bei den in Frage kommenden Stellen auf die Forderung des Ministers in der eingangs zitierten Verfügung hinzuweisen, daß der Herr Mi nister Wert darauf legt, daß zur Aufrechterhaltung eines geord neten Schulbetriebs alle Schüler im Besitz der vorgeschricbcncn Schulbücher sind. 2. Für die Höheren Schulen hat der Herr Reichsminister ange ordnet, daß zu Ostern 1935 die bisher genehmigten und cingeführ- ten Bücher weitergebraucht werden sollen, insbesondere auch die bisherigen Geschichtsbücher, die nötigenfalls durch Auswechseln einiger Seiten oder durch Anhang an die heutige Zeit anzupassen sind. Nur ist bis heute die Frage der französischen und englischen Bücher für die Sexta noch nicht geklärt. Hierüber erwartet der Unterzeichnete noch endgültigen Bescheid des Herrn Ministers, der sofort nach Bckanntwcrden im Börsenblatt veröffentlicht wird. Düsseldorf, den 11. März 1935. Fachgruppe III Schulbuch- und Lehrmittelvcrlag Arbeitsgemeinschaft der Schulbuchvcrlcgcr. Francken-Schwann. des Monats" Amänderung des Werbebaus „Die Bücher des Monats" Für die Durchführung der Werbung »Die Bücher des Mo nats« dient auch weiterhin der »Werbebau». Durch überkleben des Rahmens erhält dieser die neue Aufschrift. In den nächsten Tagen gehen den Buchhandlungen zu: 1. Plakat zum überkleben des Werbebaus. 2. 100 Werbezcttel für den Wettbewerb. 3. Liste der für März ausgewählten Bücher zum Auflegen auf das Holzschild des Werbcbaus. 4. Ein kleiner grauer Streifen mit Aufdruck »Lcnzing/März«. 5. Anweisung zum überkleben. Als Werbebild für März wird die ursprünglich für den No vember vorgesehene, schon früher übersandte Aufnahme benutzt. Der Aufdruck »Neblung/November« ist mit dem grauen Streifen »L e n z i n g / M ä r z« zu überkleben. Die obengenannten Ersatzstllcke werden kostenlos geliefert. 193
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