In Kürze erscheinen zu den beiden neuen Gesetzen des bürgerlichen Rechts 2 Praktiker-Kommentare von einem Rechtsanwalt und zwei praktischen Richtern-also Erläuterungsbücher, die gerade das bieten, was die Rechtspraxis braucht: Das großdeutsche Ehegesetz Kommentar von Or. zur. Em. H-'OIt Rechtsanwalt in München Etwa -So Seiten 8°. Leinen etwa RM 7-5» Der Kommentar von Scanzvni kommt auS der Praxis und wendet sich an sie. Er arbeitet in knapper, übersichtlicher Form das Neue der deutschen Ehegcsetzgebung heraus und trägt damit in ausgezeichneter Weise dazu bei, das Verständnis für die wichtigen Neuerungen auf diesem Gebiet zu vertiefen. Der vorbildliche klare Stil, die möglichst vollständige Verarbeitung der bisher vorliegenden Rechtsprechung und Literatur, die kenntnisreiche Beherrschung dieses bedeutsamen Gebiets, die aus dem Werk spricht, sichern ihm eine gute Aufnahme in der Fachwelt. So stellt sich der Kommentar von Scanzoni als ein besonders zweckmäßiges Erläuterungsbuch vor, das berufen ist, weitesten Kreisen die Bedeutung des neuen großdeutschen EhcrechtS nahezubringcn und zu erschließen. — Jnter-ssenten: Gerichte, Anwälte und Notare, Standesämter und darüber hinaus eine große Zahl weiterer Rechtswahrer. — Kundenprospckt. Schuldenbereinigungs-Gesetz Kommentar von ^ ^ >>r. AG.-Rat IN. LG--Rat, beide in Hamburg mit einem Geleitwort von Senator Professor Or. Rothenberger, Chefpräsident des Hanseatischen ObcrlandesgerichteS Etwa 175 Seiten 8", kart. cNva RM 5.— (VahlcnS Gelbe Hefte) Für den täglichen Gebrauch der Praxis bestimmt, erscheint in Kürze dieses eingehende Erläuterungsbuch, das die vielen Zweifels- und Streitfragen klären Hilst, die seit der Verkündung des Gesetzes entstanden sind. Das Werk, das zwei Praktiker und gute Kenner des Wirtschaftsrechts und der freiwilligen Gerichts barkeit zu Verfassern hat, enthält eine Fülle von wertvollen Anregungen und Hinweisen für Richter und Anwälte und zeigt, wie dieses so bedeutungsvolle Gesetz in nationalsozialistischem Geiste zu handhaben ist. Die Rechtswahrer werden für dieses aus langjähriger Kenntnis des Wirtschaftslebens entstandene Werk dankbar sein. Es schärst den Blick für die wirtschaftlichen Fragen des Tages und Hilst mit, die verant wortungsvolle Aufgabe zu erleichtern, die das Gesetz der deutschen RcchtSwahrerschaft gestellt hat. — Jnleresirnten sind alle Gerichte und Rechtswahrer, insbesondere Anwälte. — Kundenprospckt. vertag Franz Äahlen * Berlin 2* Nr. 1 Montag, den 3. Januar 1939 7