VMMkÄMMDnMMVMMM Nr. 88 <R. 45).Leipzig, Sonnabend den 13, April 1935, 1Ü2. Jahrgang. Bekanntmachung Gemäß § 22 der Satzung berufe ich hiermit die ordentliche Hauptversammlung 1935 des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ein und fordere die Mitglieder zur Teilnahme daran auf. Sie findet statt am Sonntag Kantate, dem 19. Mai 1935 vormittags 9 Uhr im großen Saale des Buchhändlerhauses in Leipzig, Eingang Hospitalstraße n, Tür 3. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1934/35 2. Berichte über die Deutsche Bücherei, die Reichsschule des Deutschen Buchhandels und die Deutsche Buchhändler-Lehr anstalt g. Genehmigung der Kassen- und Prüfungsberichte a) des Börsenvereins d) der Deutschen Bücherei e) der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt Im Anschluß an diese Hauptversammlung findet im gleichen Saale vormittags 10.30 Uhr eine gemeinsame Tagung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler statt. Die Tagesordnung hierfür wird noch bekanntgegeben. Die Teilnahme an den beiden Veranstaltungen und die Aufnahme in das Verzeichnis der an den Kantate-Veranstaltungen teilnehmenden auswärtigen Mitglieder ist auf den der heutigen Nummer des Börsenblattes beigefügten Formularen bis spätestens Donnerstag, den 9. Mai 1935 anzu melden. Mitglieder des Börsenvereins benützen dabei den weißen, Mitglieder des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler, die nicht gleichzeitig dem Börsenverein angehören, den gelben Vordruck^). Die Eintrittskarten für die Hauptversammlung und die gemeinsame Tagung werden am 15. Mai durch die Post zugestellt. Ohne Eintrittskarte ist die Teilnahme an den Versammlungen nicht möglich. Die Mitglieder des Börsenvereins können für die Hauptversammlung ihre Stimme satzungsgemäß auf andere Börsenvereinsmitglieder übertragen. Ein Stellvertreter kann nicht mehr als sechs Abwesende ver treten. Meldung über Stimmvertretung hat bis spätestens 28. April 1935 an die Geschäftsstelle zu erfolgen. Diese wird die erforderlichen Unterlagen zusenden und nach deren Rückgabe die Stimmvertretung mit der zuständigen Fachschaft oder dem zuständigen Fach- oder Auslandverein regeln. Über die anläßlich ber Kantate-Tagung stattfindenden geselligen Veranstaltungen erfolgt noch besondere Mitteilung. Leipzig, den 10. April 1935 Baur, Vorsteher 1 Dieser liegt nur der Ausgabe O des Börsenblattes bei. 297