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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1923
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- 1923-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1923
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X 132, 9. Juni 1923. Redaktioneller Teil. Volkmanns wissenschaftliches Interesse wurde von den rätselhaften »Hieroglyphcninschriflen« eines der berühmtesten Bücher in öer Ge- ^ schick,te der Buchausstattung: der Uxpnerotolnsetzia UoUplriU selbst in Bewegung gesetzt. Der Krieg rief ihn ab; als er zu seinen Studien zuriickkchrte, lag inzwischen Karl Giehlows »Hieroglyphenkunde -deS Humanismus in der Allegorie der Renaissance« vor, ein Fragment in Gestalt eines »Hcft^Foliant-en von 232 Seiten. Wir verdanken cs nun der im Flusse befindlichen Gedankenmasse Volkmanns, daß uns, auf der Grundlage des Giehlowschen Werkes aufgebaut und dankbar seinen Manen geweiht, eine schöne und handliche, mit einer Fülle vor trefflicher Abbildungen versehene Darstellung dieses hochinteressante» Gebiets geschenkt wurde — eine würdige Gabe »zum 190jährigen Ge denken der Entzifferung -der Hieroglyphen«. Volkmanu gibt die Geschichte der Studien und Wiedcrentdeckungen, in denen an der Hand der alten Autoren von Hero-dot und Plato ab die Gelehrten der Renaissance in die Geheimnisse der Hieroglyphen einzudringen suchten, die Gestaltung des mystisch-allegorischen Zeichen- systems, das sich daraus ergab, gipfelnd eben in Colonnas ll^pneroto- maelria ?oIipkili, und die Hieroglyphik und Hieroglyphenkunde, die sich daran anschlossen. Er behandelt die auf der Hieroglyphik fußende Emblematik und ihre Auswirkungen in Jmprescn (Abzeichen) und Devisen (Wahlsprüchen) und läßt sich die Hieroglyphik entfalten in ihrer Ausbreitung nördlich der Alpen; für Frankreich sagen allein die Namen Jean Grolicr, Geoffroy Tory, in welche Gefilde man geführt wir-d; Erasmus reicht auch hier die eine Hand Aldus, die andere Froben: Basel ist der eine Mittelpunkt der Hieroglyphenkunde des deutschen Humanismus, der zweite der Gelehrten- und Künstlerkreis um Kaiser Maximilian, und hier ist vom hervorragendsten Interesse die nmfängliche Behandlung -der künstlerisch bedeutungsvollsten Äuße rung der Hieroglyphik in Deutschland: der Ehrenpforte Maximilians, nnd der hieroglyphischcn Tätigkeit Pirkheimers und- Dürers, der u. a. eine Nachbildung von Pirkheimers erstem Entwurf des Panegyrikus auf Maximilian beigegeben ist. Volkmanu verfolgt die Nachklänge -der Hieroglyphik lind Emblematik im 17. und 18. Jahrhundert bis zu Winckelmann und über die Jahrhundertgrenze hinaus bis zu ihrem Tode — in Ehampollions Entdeckung 1822. Er beschließt die Schrift mit dem Kapitel, auf das hier in diesem Blatte besonders hinzuweisen ist: »Hieroglyphen und Embleme in den Drucker- und Verlcgerzeichen (Signete)«. Wenn man die Versonnenheit der Renaissance in die hieroglyphisckie Symbolik eben an sich hat vorüberziehen lassen, ihre Verbreitung damals, ihre fernere Ausbreitung über Italien hinaus, erscheint die teils bewußte, teils unbewußte Anwendung der Hiero glyphik als solcher im Signet durchaus überzeugend. »Es ist unum gänglich nötig, daß jeder, -der sich mit den Signeten ernsthaft beschäftigen und namentlich ihre Entstehung richtig begreifen will, die hicro- glyphische und emblematische Literatur sorgfältig zu Rate zieht« (118). ES sind verschiedene Lichtquellen, von denen aus die Entstehung zu bcl-encklten ist; die Volkmannsche Beleuchtung zeigt die Verlegermarke als Persöiilichkeitsmarke: ein Punkt, der, wie er geschichtlich von Inter esse ist, so noch heute für eine vertiefende Einfühlung in -die Idee des Verlegers von Bedeutung sein kann. Volkmanns Beispiele er strecken sich von Aldus' Delphin, der auf die Ik^pnerotomacliia zurück geht, bis zu dem Signet seines eigenen Hauses, dem Breitkopfschen Bären, der zurückwcist bis auf Horapollo. Es ist von verschiedenen Strahlen ein Strahl, den Volkmanu auf das Signet wirft, nnd er beabsichtigt nicht mehr. Auch -dabei freilich würde inan, quellenkritische Methode befolgend, Vorsicht walten lassen müssen. Wir nehmen ein beliebiges Beispiel, etwa den Reiher. Er ist hieroglyphischj, ist deutsches Volksgut, ist Namenssignet. Sein Vorkommen entscheidet noch nichts über daS Spiel oder Zusammenspiel der Motive, die im Einzelfall zu seiner Wahl geführt haben. Die ganze Arbeit zeichnet sich durch die Sorgfalt und Gründlichkeit -der Vorarbeiten, den Reichtum des Stoffes und die Ruhe und Klar heit der Darstellung aus. bin Namen- und Sachregister macht den Beschluß. Volkmanus Schrift ist von allgemeinem kulturgeschichtlichen Inter esse, ist von Interesse nnd Bedeutung für die Geschichte der Schrift, von Wert und Interesse für den Bücherfreund und wird von jedem Verleger mit Interesse und Spannung gelesen- werden. Die Aus stattung? Wie einst »im Frieden«. Es ist eine Freude, das Buch in seinem mit den Elefantensockel-Hieroglyphen der HvpnerotomLetzia polipdili in Gold auf rotem Schild geschmückten braunen Ganzlcincn- band mit blauem Schnitt in Händen zu halten. I. G. Mine MitteilliMii. Ausgcwicscner Buchhändler. — Unter 13 Bürgern der Stadt Landau, die wegen angeblich vorgckommeuer Cabotagchandlnn- gen im pfälzischen Eisenbahnwesen als Entgelt mit ihrer Familie ausgewicsen wurden, befindet sich auch das vielen Kollegen bekannte Vorstandsmitglied unseres Verbandes Herr Hermann L a n g (i. Fa. G. L. Längs Buchhandlung). Haus und Mobiliar verfällt der Beschlagnahme. Es bedarf wohl nur dieses Hinweises, um die Herren Verleger zu veranlassen, Rücksicht in geschäftlicher Beziehung walten zu lassen. Das Geschäft wird vorläufig von einem jungen Ange stellten fortgeführt: Herr Lang ist aber nicht in §er Lage gewesen, irgend etwas anzuordnen oder abzurechnen, da er binnen weniger Minuten des Morgens vor 8 Uhr seine Wohnung verlassen und nicht das Geschäftslokal aufsuchen durfte. Wir bitten dringend, anch der »Pfälzer« in diesen schweren Zeiten nicht zn vergessen. I. H. Eckardt, Vorsitzender des Badis-ch^Pfälzischen Buchhändler-Verbandes. Aus dem besetzten Gebiet. — Am 17. Mai stand der Buchhändler Hugo Schneider in M. - G l a d b a ch vor -dem Kriegsgericht in Aachen. Bei ihm waren einen Tag nach dem Verbot der »Lustigen Blätter« — wie er erklärte, ehe ihm das Verbot bekannt gewesen sei — einige Nummern dieser Zeitschrift beschlagnahmt worden, die er fellhielt; u. a. auch eine Nnmmer aus dem Schaufenster. Er erhielt 259 990 Mark Geldstrafe. Gestohlener Luxnsdrnck. — Am 2. Jlmi, dem letzten Tage einer Ausstellung, die öer Deutsche Kunstverlag G. m. b. H. in Berlin W. 8, Wilhelmstraße 69, von den Münchener Firmen O. C. Recht Verlag, Kurt Wolfs Verlag und Delphin-Verlag veranstaltete, wurde folgender Luxus-Druck entwendet: Wilde, llis Lallack ok lieack-inZ Oaol, mit Radierungen von Rudolf Schlichter, Ausgabe U, Nummer 12, Pergament. Da es nicht unwahrscheinlich, ist, daß dieses kostbare Buch, zum Verkauf angeboten wird, werden die Herren Kol legen gebeten, darauf zu achten und der bestohlenen Firma umgehend Mitteilung zu machen. Eine angemessene Vergütung wird zuge- sichert. Schlichtnngsausschuß und Tarifvertrag. — Es ist eine alte Erschei nung, daß Arbeitnehmer, denen irgendwelche tarifliche Abmachungen nicht passen oder die schon im voraus wissen-, daß sie mit ihren Wün schen und Absichten bei -den tariflichen Instanzen nicht durchdringen, diese allzugern umgehen, bzw. als »unzuständig« erklären nnd ihr Recht an anderen Stellen suchen, von denen sie eine größere Will fährigkeit voraussctzcn. So hatte z. B. kürzlich eine Bnchdruckerei- firma in Offenbach a. M. für ihren Betrieb eine Verkürzung der Arbeitszeit angcordnet. Die Belegschaft war aber mit dieser Ver kürzung nicht einverstanden, und unter Umgehung des tariflich vorgc- schriebenen Rechtsweges rief der Betriebsrat der betreffenden Firma den Ossenbacher Schlichtnngsausschuß zur Entscheidung an, um hier durch selbstverständlich ein Verbot oder wenigstens eine Einschränkung der ungeordneten Verkürzung öer Arbeitszeit zn erreichen. Mit seinem Ansinnen hatte aber der Betriebsrat wenig Glück, denn der Schlich- tnngsausschnß faßte folgenden Beschluß: »Der Schlichtungsausschuß er klärt sich für unzuständig und muß deshalb in Anbetracht öer für das Buchdrnckgewerbe bestehenden reichstariflichcn Vereinbarung die beantragte Verhandlung ablchnen«. Die Arbeitnehmer wandten sich hierauf an das berufliche Schicös- amt in Frankfurt a. M., das nach § 25 des Buchdrucker-Manteltarifs ganz allein in Frage kommen konnte. In der Sache selbst wurde der Einspruch der Arbeiter einstimmig zurückgewiesen und die Berechti gung der Firma anerkannt, die verkürzte Arbeitszeit anzuordncn. Der grundsätzlichen Bedeutung wegen seien nachstehend noch die Gründe angegeben, die den Offenbacher Schlichtungsausschuß veranlaßtcn, die beantragte Verhandlung abzulehnen: »Die Tätigkeit des Schlichtungs ausschusses ist nach Maßgabe des Bctriebsrätegesetzes genau vorge schrieben. Hiernach hat der Schlicklungsausschuß die Aufgabe, in allen im Gesetz vorgesehenen Streitfällen zu schlichten nnd Recht zu sprechen, sofern nicht Vereinbarungen unter den Partnern bestehen, die nach be sonderen Vorschriften zu regeln sind. Ta in dem hier vorliegende» Falle zwischen den Parteien -ein Rcichsmanteltarif abgeschlossen isi und Nechtsgültigkeit besitzt, nach dem u. a. alle Meinungsverschieden heiten besonderen Schicdsstellen übertragen sind, entfällt für den Schlich- tnngsansschuß jede weitere Aufgabe. Von diesem Grundsatz ist auch der Schlichtungsausschnh »och niemals abgewichen; wollte er sich trotz dem als zuständig betrachten, so wäre dies ei» Verfahren, -das jeder gesetzlichen Unterlage entbehren würde«. (Aktz. Nr. 103/2Z.) 797
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