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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Ausstellung. — Die Firma Otto N i e ck e r s B n ch h a n d I u n g in Pforzheim veranstaltet am 18. Juni eine große Ausstellung für alle Jugendbewegungs-Vereinigungen, soweit sie auf vaterländischem Boden stehen. Verleger geeigneter Literatur werden gebeten, Prospekte und Verzeichnisse postwendend cinzusenden. (Vgl. die Anzeige im Bbl. Nr. 129, S. 4364.) Beschlagnahmte Druckschriften. — Die Beschlagnahme der Nr. 20 des 5. Jahrgangs 1923 der periodischen Zeitschrift »Groß- Berliner Neuestc Nachrichten« wird gemäß 88 184, 1 n. 4, 40, 41 StrGB., 94, 95, 98, 102 StrPO. angcor-dnet. 127 O 4427/23. Berlin, den 19. Mai 1923. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 127. Die Beschlagnahme eines Buches, betitelt »Die Ho den ket re von Hermann Kellner, Mllllerstr. 11«, einer Hodenkette, -dreier Anpreiszettel nn-d eines Plakats wird angeordnet. 126 0 4859/23 (1). Berlin, den 19. Mai 1923. Amtsgericht Berlin-Mitte. DieBeschlagna h m e des Werkes »L e e 6 k o m o« von George Grosz sowie die das genannte Werk betreffende »Einladung zur Subskription« wird angeordnet. 24 6 1462/23. C h a r l o t t e n b n r g, den 25. April 1923. Das Amtsgericht. (Deutsches Fahndungsblatt, 25. Jahrg., Stück 7295 von, 5. Juni 1023.) PersoimlnMWeii. Gestorben: am Donnerstag, dem 31. Mai, im 63. Lebensjahre Herr I o - Hannes Morgenbesser in Bremen. In dein Dahingeschicdenen verliert der Ortsverein Bremer Buchhändler einen treuen Kollegen, der seit Gründung des Ver eins diesem angehört un-d ihn stets nach Kräften gefördert hat. Ein auf rechter Mann, ein Buchhändler von echtem Schrot und Korn ist aus nuferen Reihen geschieden, einer jener seltenen Naturen, die nie um des Gewinns halber den Buchhandel betrieben, sondern sich stets und selbstlos in den Dienst des Buches gestellt haben. Wie schwer solche Charaktere gerade in den letzten Jahren kämpfen mußten, weil sic sich der neuen Zeit aus äußeren Gründen nicht anzupassen vermochten, wissen alle Kollegen, die Herrn Morgenbesser nähergestan-dcn haben. Für ihn galt eS, nur die eine Aufgabe zu erfüllen, »immer und in jeder Lage evangelischer Buchhändler und Christ zu sein«. Alles Per sönliche stellte er zurück, um nur dies eine zu erreichen; ein schwerer Kamps, den er aber bis zu seinem Ende siegreich durchgeführt hat. Wir alle verlieren in ihm einen Kollegen, von dem man mit Recht sagen kann: Persönlichen Vorteil zu erzielen war ihm fremd, er war selbstlos, bis der Tod ihn uns entriß. SpreWal. An den deutschen Verlagsbuchhandel! Die Unterzeichneten Grazer Buchhändler erklären hierdurch, jederzeit und nachdrücklichst für die Schaffung einer Büchcraus- f u h r k o n t r o l l e in O st erreich eingetretcn zu sein. Sie müssen daher die jetzige, ganz nntersch.icdlose Behandlung -des österreichischen Buchhandels durch die deutschen Verleger, bzw. durch die deutsche Anßen'handclsnebenstelle, die die Berechnung der Bücherpreise für Österreich in Schweizer Franken, bzw. Kronen diktiert, als Unge rechtigkeit empfinden, deren Folgen zu tragen sie entschieden ablchnen. Die Grazer Buchhändler finden dabei die volle Zustimmung der Biicherkäufer der österreichischen Provinz, die entschieden erklären, so hohe Bücherpreise nicht bezahlen zu können, und die es mit Recht nicht begreifen wollen, wieso die deutschen Verleger ihre eigenen Volks genossen in Österreich rücksichtsloser behandeln als die Volksfremd- lingc in Ungarn und Polen. Die Unterzeichneten Grazer Buchhändler werden die Annahme jeder Sendung, die nicht znm deutschen Jnlanömarkprcise berechnet ist, in der Regel ablehnen müsse», zumal da das Zahlen in österreichischen Kronen von Negierungswegen strafbar ist. Für den Verein der Buchhändler von Steiermark und Kärnten: Der Vorsitzende: F. Peche l. Der Vors.-Stellvertreter: H. F l e ck e r. Der Schriftführer: Georg Adler. Zur Frankenverecrnung an das österreichlsare Sortiment. Seitdem nach den Bestimmungen der Auhenhandelsnebenstellc an das österreichische Sortiment in Schweizer Franken nach der Relation 1 Fr. — 9000 Kr. geliefert wird, herrscht in der Formulierung solcher Rechnungen eine vollkommene Verworrenheit, un-d es wäre sehr am Platze, sowohl im Interesse der deutschen Verleger als der österreichi schen Sortimenter, wenn darin etwas einheitlicher vorgegangen würde. Äon in letzter Zeit an einem Tage empfangenen acht Fakturen sind fünf auf verschiedene Weise abgefaßt. Der erste Verleger rechnet Schweizer Frankcn-Ordinärprcis ^ Franken-Nettopreis — österr. Kr. und- wirft Porto und Verpackungs kosten separat in Mark aus. Der zweite Verleger rechnet Porto und Verpackungskosten gleich in Kronen um, sodaß der Enddetrag seiner Rechnung nur auf Kronen lautet. Der dritte Verleger setzt den Preis seines Buches sofort ord. und netto in Kronen an, ohne den Schweizer Frankenpreis zu nennen. Der vierte Verleger setzt die Porto- und Verpackungskosten neben der Kronenrechnnng auf eine eigene Rechnung. Der fünfte Verleger rechnet die Kronensumme wiederum in- Mark zurück und verlangt die Einzahlung in Mark. Zum ersten Fall sei bemerkt, daß diese Art der Nech.nungSstcllung für beide Teile Umständlichkeiten in -der Verbuchung bereitet (Füh rung je eines Mark- und Kronen-iKontos). Der zweite Fall weist eine logische und einheitliche Abfassung auf. Im dritten Fall muß aus dem angesetzten Kronen-Ovdinär- und -Nettopreise erst der Frankenpreis vom österreichischen Sortimenter durch eine Nückrechnung ermittelt werden, was zeitraubend ist. (Die Auszeichnung der Bücher im öster reichischen Sortiment erfolgt in Frankenwährnng.) Im vierten Fall ist ebenso wie im ersten eine Doppelkontenführung nötig, und endlich im fünften Fall dürften sich bei Zahlung des Markbetrags im Falle neuerlicher Knrssenkungen der Mark Nachbelastungen von seiten des deutschen Lieferanten fühlbar machen. Wie diese Beispiele zeigen, ergeben sich durch diese verschiedenen Berechnungswcisen entweder für -die Verbuchung oder für die Auszeich nung Umstände und Schwierigkeiten, die bei einer einheitlichen Art der Fakturierung leicht vermieden werden könnten. Es wäre zu emp fehlen, wenn alle deutschen Verleger ihre Rechnungen so halten wollten: x-Werk ^ Fran-kenpreis ord. ergibt Frankenpreis netto ^ österr. Kr., hierzu Znsendungsspesen, umgerechnet in österr. Kr., nach dem Stande der Mark am Ausstellungstage der Faktura, ergibt Schlußsumme in österr. Kronen. Hierdurch ist der deutsche Verleger vor Kurseinbnßcn geschützt, und dem österreichischen Sortimenter ist sowohl zur Ermittelung der Fran- kcnpreise wie auch zur Verbuchung der Rechnungen ein festes, klares Bild gegeben. Sollte sich -die Nachricht bestätigen, daß sich schon mehrere deutsche Verleger ein österreichisches Postscheckkonto eingerichtet haben und die österreichische Nationalbank von einer jedesmaligen Beibringung einer Bewilligung bei Überweisung eines Betrags an einen ausländischen Gläubiger absieht, so könnte die Bezahlung ja sehr einfach im Clearing verkehr des österreichischen Postscheckamtes geschehen. Sobald jedoch die Abrechnungsgenossenschast ihren Betrieb eröffnet, hört diese Zahlnngs- iveise ohnehin auf. Ans alle Fälle jedoch sei den deutschen Verleger» geraten, -die Bcrechnungsweise möglichst einheitlich durchzuführcn. Bei dieser Gelegenheit sei ein anderer Ubelstand dieser Franken- berechnnng berührt, und zwar der, daß dadur-ch der bisher üblich ge wesene Sortimenterzuschlag gefallen ist und daß das österreichische Sortiment mit einem Rabatt von 35"/«, wie ihn -die meisten deutschen Verleger gewähren, auf gar keinen Fall das Auskommen findet. Ter durch seine moderne Geschäftsgebarung bekannte Anthropos-Vcrlag in München-Prien ist auch darin klug und einsichtsvoll vorgegangen, jn- -dcm er ans seine Franke »preise einen Nachlaß von oO^ö gewährt. Es ist selbstverständlich, daß der österreichische Sortimenter sich für solche Werke, die ihm nur einen so minimalen Bruttogewinn eintragen, nicht tatkräftig verwendet. Die deutschen Verleger wollen deshalb auch diese Seite bedenken. O. N e i t in a i e r. Jung-Buchhandel Groß-Berlin. Zwecks Zusammenschlusses der kulturell gerichteten Bnchhand-- lungsgehllfcn Groß-Berlins zu einer Arbeitsgemeinschaft im Sinn der Ergebnisse der Le n ch t c n b u r g e r Tagung bitten wir diejenigen Kollegen, die dieser Sache wirkliches Interesse entgegcnbringen, Sonn abend, den 10. Juni, abends 1^8 Uhr, in den Räumen der »Vereini gung für deutschen Wcrtbuchhandcl«, Berlin-Zehlcndorf-West, Lessing- straßc 2, 1. Stock, zu erscheinen.
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