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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
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^ 162. 14. Juli 1923. Redaktioneller Teil. schnitten mit Unterabschnitten. — Es wäre zu wünschen, daß des Ver fassers unleugbar richtige Vorschläge nicht nur in -den Einzelwirt schaften und Unternehmungen durchgcfiihrt, sondern auch von der Ge setzgebung anerkannt würden. In der Praxis wird ihre Durchführung allerdings manchen Schwierigkeiten begegnen, die aber nicht unüber windlich sind. Daß das Buch bereits nach kurzer Zeit in zweiter und erweiterter Auflage erscheint, kann wohl als Beweis dafür angcseh-en werden, daß die in ihm vorgetragenen Gedanken großem Interesse begegnen und die ihnen gebührende Beachtung finden. A. K. Mine Mitteilungen. Sommcr-Akadcmic. — Tie geplanten ersten Sommer-Akademien fiir Mittel- und Süddcutschland werden aus bestimmten technischen Gründen zusammengelegt nnd finden vom 2. bis 13. August auf der Held bürg bei H i l d b u r g h a u s e n statt. Den bereits angc- ineldetcn Teilnehmern geht, soweit sie nicht an dem Sollinger Kurs teilnchmen, in diesen Tagen eine ausführliche Mitteilung über den Plan der Tagung und alle technischen Einzelheiten (Ankunft, Kosten usw.) zu. In ganz beschränkter Anzahl können noch Anmeldungen angenommen werden, die an Werner Lehmann, Leipzig, Noßstraße 22, zu richten sind. Die Firmeuinhaber werden ge beten, ihre Angestellten durch Gewährung von Urlaub und wirtschaft licher Beihilfe zu unterstützen, damit sie an der Tagung teilnehmen können. Nach dem bisherigen Plan würde jeder Teilnehmer für die Kosten der Verpflegung selbst aufkommen müssen, dagegen hoffen wir, daß wir aus den Reihen des Buchhandels die Mittel zur Verfügung gestellt bekommen zur Deckung der sonstigen nicht unerheblichen Un kosten der Akademie für Lehrer, Neisespcsen und dergleichen. Wir bitten, Stiftungen auf unser Postscheckkonto Leipzig 49 981, Wanderbuchhand- lnng, mit dem Vermerk »Sommer-Akademie«- zu überweisen. I. A.: Werner Lehmann. Hcrbstocrsammlung des Verbandes der Kreis- und OrtSvercinc im deutschen Buchhandel. — Wie uns mitgeteilt wird, findet die außer ordentliche Herbstversammlnng des Verbandes der Kreis- und Orts vereine am 15. und 16. September in Rudolstadt i. Thür, statt. Weitere Bekanntmachungen, Tagesordnung usw. erfolgen später. BesteUzcttclbogcn zum Börsenblatt. — In letzter Zeit haben ver schiedene Vcrlagsfirmen die Bestellzettel dazu benutzt, um auf ihnen noch allerhand Anpreisungsworte anzubringen, die nach den »Bestim mungen über die Verwaltung des Börsenblattes« nicht auf den Bestell zettel ausgenommen werden sollen, sondern nur in die entsprechende An zeige selbst gehören. Alle Empfchbungsworte und Anpreisungen müssen stets unbedingt im Inserat selbst Platz finden, denn der Be stellzettel soll nur ein Vordruck für den Besteller sein, keineswegs soll er die Anzeige selbst ersetzen oder in wichtigen Mit teilungen ergänzen. Um die einzelnen Anzeigen nicht durch Rück gabe unliebsam zu verzögern, sind einige Male solche vorschriftswidrige Bestellzettel im Börsenblatt ausgenommen worden. Da sich aber die Fälle mehren, daß umfangreiche VerlagsankiindiguNgen im Bestell zettel untergebracht werden sollen, so ist es Zeit, daß die darüber erlassenen Bestimmungen wieder mehr zur Geltung kommen. Die Redaktion wird für die Zukunft streng darauf achten, daß nur das auf dem Bestellzettel abgedruckt wird, was unbedingt direkt mit der Bestellung selbst z u sa m m e n h ä n g t, und daß fernerhin die Vorschriften der »Bestimmungen« (8 3) genau beachtet werden, die wörtlich vorschreiben: »Der Bestellzettel enthält Raum für die Firma des Auftrag gebers und fiir Ort und Datum, Angabe der Beförderungswege, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Abkürzung), Preis und Bezugsbedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblatts, die die dazugehörige Anzeige enthält. Sonstige Zusätze sind unzulässig«. Die Redaktion wird alle Anzeigen und Bestellzettel zur Änderung zu rückschicken müssen, die nicht obiger Vorschrift entsprechen. Ortsgruppe der Buchhändler in Worms a. Rh. — Aus Worms wird uns mitgcteilt, daß sich die dortigen Buchhändler, soweit sie Mitglieder des Börsenvereins sind, zu einer Ortsgruppe Worms zusam mengeschlossen haben. Gleichzeitig wird von dort der Wunsch ausge sprochen, daß alle Büchersendnngen in das besetzte Gebiet den Ver merk auf einem auffallenden Zettel tragen möchten: Inhalt: Bücher. Zollfrei! Ein Brief 1000 Mark Porto. — Der Postgcbührcnausschuß des Reichstags genehmigte die neue Erhöhung der Postgebühren voin 1. August ab. Tie Erhöhungen betragen etwa das Dreieinhalbfache der gegenwärtig geltenden Sätze. Ein Fernbrief z. B. kostet dann 1000 Mark. Zugleich wurde dem Postministcr vom Ausschuß eine Blankovollmacht gegeben, gegebenenfalls am 1. September d.ese Sätze zu verdoppeln, so daß der Fernbrief daun 2000 Mark kosten würde. So bald die einzelnen Portosätze offiziell von der Postverwaltnng bekannt- gegeben worden sind, werden wir sie wieder auf dem Bestellzet-tel- bogen (zum Aufkleben) veröffentlichen. Wiederum bedeutende Lohn- und Druckpreiscrhöhungcu im deut schen Bnchdruckgcwcrbc. (Vgl. Bbl. Nr. 160.) — In Berlin war vom 5. bis 7. Juli d. I. die Tarifkommissiou der Deutschen Buchdrucker zu einer Sitzung zusammengetrcten, da die Arbeitnehmer das bis ein schließlich 6. Juli laufende Lohnabkommen gekündigt und folgende An träge gestellt hatten: 1. Für die Woche vom 7. bis 13. Juli d. I. werden die Löhne um 130°» erhöht, und zwar mit der Maßgabe, daß die vom Reich wöchentlich festzustellcnden Jn-dexsteigernngcn vom 14. Juli ab auf de» heute festzusetzcnden Lohn aufgeschlagcn werden. 2. Festsetzung von Sonderznlagcn für die besetzten Teile der Kreise II, III und IV von 30°/» und für Hamburg von 10"/». Der Deutsche Buchdrucker-Verein stellte, wie auch in der vorigen Sitzung der Tarifkommission, folgenden Antrag: Für alle Orte der Kreise IX, XI und XII beträgt die neu festzu- Nach einer mehrstündigen Verhandlung im Plenum stellte der Vorsitzende fest, daß eine Einigung nicht zu erzielen sei. Auch für eine Kvmmissionsbcratung der Anträge, wie sonst üblich, waren die Parteien nicht zu haben. Die Vertreter des Deutschen Buchdrucker- Vereins (Prinzipalität) nahmen ganz mit Recht vor allem Anstoß au der Höhe der gestellten Forderungen sowie daran, daß diese in Verbindung mit dem Index (wertbeständige Löhne) gebracht werden sollten. Die Gehilfenvertreter beharrten aber auf ihren Anträgen und waren auch nicht fiir eine geringere Bemessung der Lohnzulageu für die östlichen Provinzen des Reiches zu haben. Nach den Vorschriften des Manteltarifs trat infolgedessen am Nachmittag des anderen Sitzungstages das Z e n t r a l - S ch l i ch - tungsamt unter dem Vorsitz des Herrn Münzdirektors vr. Pickert zusammen, welches nach langen Beratungen im Plenum und dann unter sich in später Abendstunde folgenden Schiedsspruch fällte: 1. Eine automatische Anpassung der Löhne an die Kosten der Lebenshaltung kann erst in Betracht kommen, wenn der von der Neichsstatistik geplante oder von den Parteien selbst geschaffene ver- vollkommnete Index ausgestellt ist. 2. Abschläge für Ledige und Jugendliche können vom Zentral- Schlichtungsamt nicht abweichend vom Ncichstarif vorgenommen wer den, weil der Neichstarifvcrtrag diele Frage für- die Tauer seines Bestehens erschöpfend geregelt hat; Entsprechendes gilt für die be antragten Abschläge der Kreise IX, XI und XII. 3. Die Spitzenlöhne werden vom 7. bis 13. Juli um 50 Prozent und vom 14. bis 20. Juli um 75 Prozent erhöht. Diese Löhne sind in der Form zu zahlen, daß etwa zwei Fünftel des Tariflohns in einer nach nuten auf volle Tausend abgerundeten Summe am Diens tag der Woche als Abschlag zu leisten sind. Dieser Schiedsspruch wurde am anderen Tage von beiden Parteien angenommen. Tie Conderzulage für die besetzten Ge biete des Kreises II (Rheinland-Westfalen) wurde trotz des Wider spruchs der Gehilfen in der bisherigen Höhe belassen (17^°/, auf den Tariflohn). Die Beratung über eine Sonderzulagc für die besetzten Gebiete der Kreise III (Hessen-Nassau) und IV (Pfalz) wurde ausge setzt; eine Sonderzulage für Hamburg wurde diesmal von der Prinzi palität abgclchnt, desgleichen seitens der Arbeitnehmer ein Abschlag für die östlichen Provinzen. Der Spitzcnlohn der Buchdrucker (verheiratete Gehilfen über 24 Jahre) beträgt auf Grund des Schiedsspruchs für die Zeit vom 7. bis 13. Juli 504 000 Mark und vom 14. bis 20. Juli 588 000 Mark wöchentlich (bei 25°/» Ortsznschlag). Die Maschinensetzer erhalten auf diesen Lohn noch einen tariflich vorgesehenen Aufschlag von 7^°/, und die Korrektoren 3°/<». Die Hilfsarbeiter und Hilfsarbeitcrinnon erhalten von den neuen Lohnzulagen die tariflich vorgesehenen Sätze. .Beispielsweise hat ein verheirateter Hilfsarbeiter über 24 Jahre An spruch auf einen Wochenlohn von 452 800 Mark fiir die erste und von 528 500 Mark für die zweite Lohnwoche (bei 25°/, Ortszuschlag). Das Kostgeld für die Lehrlinge wurde gleichfalls entsprechend erhöht. Es beträgt z. B. in Orten mit 25°/, Ortszüschlag für die Zeit vom 7. 976
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