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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1923
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- Deutsch
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-6 165. 18. Juli 1923. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal Gestorben: am 12. Juli nach längerem Leiden im 79. Lebensjahre Herr Hein- rich Korb s c n. in Linz (Dunau), der dort am 1. Januar 1873 von M. Quircin die 1784 gegründete F. I. Ebenhöch'sche Buchhandlung erworben hatte. Er hat sie 40 Jahre lang mit Fleiß zu guten Erfolgen geführt, bis er sie 1913 an leinen gleichnamigen Sohn abtrat und sich ins Privatleben zurückzog. Friedrich Stein f. In H a l l e ist nach längerem Leiden am 12. Juli der ordentliche Honorarprofessor flir Ziriil- und Straf- prozeßrccht an der Universität Leipzig vr. jur. Friedrich Stein im 65. Lebensjahre gestorben. Er hat an den Universitäten Halle (1896 bis 1907) und Leipzig (seit 1908) gewirkt und ist lite rarisch auf vielen Spezialgebieten seines Lehrfachs tätig gewesen. Bon seinen Werken seien genannt: Der Urkunden- und Wechselprozeß (1887), Aktenstücke zur Einführung in das Prozeßrecht (mit Mich. Schmidt 1890, 7. Aufl. 1910), Die akademische Gerichtsbarkeit in Deutschland (1891), Das private Wissen des Richters (1893), Die Kunst der Rechtsprechung (1900), Die Voraussetzungen des Rechtsschutzes (1903), Kommentar zur Zivilprozeßordnung (früher Ganpp), 10./11. Aufl. (1910 u. f.), Die Novelle zur Zivilprozeßordnung (1910), Grenzen und Beziehungen -wischen Justiz und Venvaltnng (1912), Grundfragen der Zwangsvoll streckung (1913), Der Drittschuldner (1913), Grundriß des Zivilprozcß- rechts (1920/21). KpreWlll. Deutsche Sortimenter heraus! Großes floht auf dem Spiele! Die Zerstückelung, vielleicht das Enide des Deutschen Reiches, wenn der Nnhrkampf znsammenbricht! Deutsche Sortimenter! Gern, allzugern bei Festgelagen nennt ihr euch deutschen Geistes Pioniere und Kulturträger! Beweist es jetzt! Jeder von euch weiß, daß die Schaufenster des deutschen Sortiments von jeher Mahn- und Weckruf dcntschgeistiger Lebendigkeit waren und täglich das Ziel von Millionen denkender Männer und Frauen sind. Macht vierzehn Tage lang eins oder mehrere Schaufenster frei für die Ruhr-Propaganda. Zeigt unfern leidenden Brüdern, daß sie nicht nur Geld, sondern auch Gemeinschaftsgefühl stützt in ihrem schweren Kampfe. Mache jeder das Fenster nach seinen Gedanken, stelle Broschüren, Werke, Plakate aus uns schreibe in Flam- uienschrift darüber: Deutscher, denke täglich an Ruhr und Pfalz! St. in M. A. Hofmann L Co. G. m. b. H. in Berlin: Rabatt für die pro Juli bei der Post abonnierten Kladderadatsch je 2200 Mark. Dieser Betrag kann nach vorheriger Einsendung der Postquittung durch die BAG eingezvgen werden. Postquittungen über vorher gehende Monate werden von der Firma noch durch Überweisung des Betrags vom Postscheckkonto rabaltiert. In dieser Angelegenheit wird uns von der S t i l l e r s ch c n Hof - und U n i v e rs i t ä t s b u ch ha n -d l u n g in R o st o ck i. M. noch folgendes geschrieben: »Ter Sortimenter erhebt von dem bei der Post gezahlten Betrag den vom Verlag angegebenen Prozentsatz durch die BAG. Bei Nachzahlungen an die Post verfährt er ebenso. Die Postqnittungen lassen sich sehr gut hinter den Rücklastzettel aufklebcn. Im übrigen wäre es gut, daß die Liste z. B. durch einen * angibt, welche Verleger P o st ü b e r w e i s u n g vornehmen; denn die Pvstüber- weisungen sind wohl bei den meisten Sortimentern sehr beliebt; die Be träge dafür können ohne weiteres durch die BAG eingezogen werden.« Das Börsenblatt wird gern regelmäßig die ihm gemeldeten Rabatt- Vergütungen zusammengestellt veröffentlichen, doch müssen die Herren Verleger uns möglichst kurz die notwendigen Mitteilungen machen, die wir des hohen Portos wegen nicht von jeder Firma einzeln anmahnen können. Red. Eine Honorarirage. Ich erwarb im Jahre 1912 ein Manuskript zum Preise von 100 Mk., zahlbar nach Erscheinen des Buches. Umständehalber und infolge Aus bruchs des Krieges konnte die Herausgabe bisher nicht erfolgen. Ter Herausgeber ließ seit dem Jahre 1916 nichts mehr von sich hören, so- daß es mir unmöglich war, über das Erscheinen des Buches mit ihm nochmals zu verhandeln. Ich gab das Manuskript, da dieses nicht druckreif war, was bewiesen werden kann und was von dem Autor auch selbst anerkannt ist, einem anderen Schriftsteller zur vollständigen Umarbeitung. Ta seit acht Jahren kein Lebenszeichen von dem Autor bei mir einging und dieser sich im jugendlichen Alter befand, so nahm ich an, der Betreffende wäre im Kriege gefallen. Jetzt nun ist das Buch erschienen und aus oben ermähnten Gründen das Honorar in den Verkaufspreis nicht eingerechnet. Jetzt meldet sich plötzlich der Autor und beansprucht Zahlung von 400 Friedensmark, laut seinerzeit abgeschlossenem Vertrag. Es liegt mir daran, die Ansicht der Herren Kollegen zu hören, ob ich verpflichtet bin, die 400 Mark nach dem heutigen Tollarstande zu bezahlen, oder ob wohl in diesem Falle das Gesetz ans die heutigen veränderten Verhältnisse Rücksicht nimmt nnd einen anderen Betrag, der heute zahlbar wäre, festsetzen kann. Ferner wäre cs mir erwünscht, die Stellungnahme der Redaktion zu erfahren. Für gef. Beantwortung dieser Frage an dieser Stelle wäre ich den Herren Kollegen sehr zu Tank verpflichtet. W. K. in M. Erhebung des Postrabnits sür Zeitschriften durch die BAG. iVül. «bl. Rr. 148 u. 1LS.> Auf die im Bbl. veröffentlichten Anregungen, im Börsenblatt eine Liste der auf Zeitschriften bei Postbezug gewährten Rabatt vergütungen zu veröffentlichen, sind nns bis heute nur vier Mel dungen zugegangcn: H. Bcchhold Verlag in Frankfurt a. M.: Der Bezugs preis der Wochenschrift Die Umschau beträgt für Juli 4800 Mark ord., 3600 Mk. netto nnd 11/10. Der P o st bczugspreis war jedoch nur mit 3600 Mark angcsetzt nnd der fällige Mehrbetrag von 1200 Mark ist nicht durch die Post eingezogen worden. Flir Buch händler stellt daher dieser Mehrbetrag von 1200 Mark den Rabatt dar, sodaß eine Erhebung des Rabatts durch die BAG oder auf sonstigem Wege nicht mehr erforderlich ist. Einsendung der Juli- quittnng kann deshalb auch unterbleiben. Engen Diederichs Verlag ln Jena: Der Rabatt für »D i e T a t« beträgt durchgängig 30°/,. Die Postbezieher können jeweils 30°/, von dem Betrag der Postqnittnng, die mit entsprechendem Ver merk einznsenöcn ist, durch die BAG erheben. Bei Ausbleiben der Postqnittungen maß Nücklastschrift erfolgen. Franckh'sche V e r l a g 8 h a n d l u n g in Stuttgart vergütet Mk. 830.— Mk. 770.- Mk. 900.- Mußestunden, April—Juni Basteln und Bauen, April—Hunt Mikrokosmos, April—Juni Kosmos, Ausgabe ^ Mk. 940- zu wenig gezahlt Mk. 700.— Kosmos, Ausgabe 0 Mk. 1330.— zu wenig gezahlt Mk. 1100.— Mk. 240.— Mk. 230.- Hierzu möchten wir folgende Auskunft geben: Die Antwort auf die vorgclegte Frage ergibt sich aus der Recht sprechung des Reichsgerichts über die Erfüllung von Vorkriegsverträgcn unter den völlig veränderten Kriegs- und Nachkriegsverhältnissen, was in den Bereich der Lehre von der sogenannten clausula rebus sie stantibus gehört. Grundsätzlich steht das Reichsgericht ans dem Stand punkt, daß die völlig veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie der Krieg und seine Folgen gezeitigt haben, Vorkriegsverträge entscheidend beeinflussen, sodaß der Gedanke der Vertragstreue hinter dein Grundsatz von Treu und Glauben und der Zweckbestimmung des gegenseitigen Vertrags, daß nämlich Leistung und Gegenleistung Aqni- valenzcharakter tragen sollen, znrllckzntreten hat. Bevor man jedoch einen billigen Ausgleich zwischen den Parteien anstrebt, ist zunächst die Vorfrage zu stellen, ob die Verzögerung der Vertragserfüllung von einer der Parteien verschuldet ist, oder ob sie sich gar im Verzüge (88 284, 326 BGB.) befindet; denn in einem solchen Falle würde man im Einklang mit der Rechtsprechung im allgemeinen darauf zu- koinmen müssen, demjenigen Vertragsteil den von der Geldentwertung verursachten Schaden anfzubürden, welcher die Verzögerung herbeige- führt hat. Läßt sich aber ein derartiges Verschulden nicht fcststellen, was für den vorliegenden Fall zntreffcn dlirfte, so wäre der Geldent- wertnngsschaden unter den Beteiligten angemessen nach Treu und Glauben zu verteilen. Die beste Basis wäre natürlich eine gütliche Einigung zwischen Autor und Verleger, da eine vollkommen gerechte nnd befriedigende Lösung infolge Mangels einer sicheren Rechnnngs- grundlage kaum möglich ist. Man könnte vielleicht daran denken, die Geldentwertung durch Heranziehung des Goldankaufspreises oder des höheren Lcbenshaltungsindex zu ermitteln, indem man als Stich tag den Tag des Erscheinens des Buches wählt. Von dem auf diese 1007
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