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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 167, 13. August 1923. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Stunden der Arbeitsruhe der Betrieb im vollen Umfange wieder aus genommen. Tie Herstellung der Banknoten Meidet keine Unter brechung. Die neuen Lohnerhöhungen und die noch immer anhaltende außer ordentliche Steigerung der Preise fiir alle im Buchdruckgewerbe benö tigten Materialien und oller Betriebskosten veranlassen den Deutschen Buchdrucker-Verein, die Schlüsselzahl für die Berechnung der Druckprcise mit Wirkung vom 9. August an von 5900 auf 10 000 zu er höhen. Tos entspricht einer Erhöhung der ob 4. August d. I. Mtigen Druckpreise um 229"/,. Mit der Schlüsselzahl 16 000 sind die Säße des braunen Tarifs (6. Ausgabe vom April 1922) zu vervielfachen. Bei laufenden Vertrügen, die auf Grund des berichtigten Friedens preistarifs von 1912 abgeschlossen morden waren, sind diese Preise mit den nachstehenden Zahlen zu vervielfachen: Formulare und Akzidenzen Kataloge, Preislisten und größere Druckarbeiten Werke, Zeitschriften und sonstige regelmäßig erscheinende Blätter sowie Zeitungen Qualitätsarbeiten Buchbinderarbeiten Umrechnungskurse für die Berechnung der Ausfuhrabgabe in Gold. Gültig für die Zeit vom 15. bis 17. August 1923. vorher: 539 209 168 500 511 200 159 750 489 280 152 900 565 760 176 800 539 200 168 500 100 ägyptische Piaster Goldmark: 19,77 109 amerikanische Dollar 420,85 100 argentinische Pesos (Papier) 143,91 109 argentinische Pesos (Gold) 327,06 100 belgische Franken 19,53 100 brasilianische Milreis (Papier) 43,46 100 bulgarische Lewa 3,95 100 chilenische Pesos (Papier) 53,96 100 chilenische Pesos (Gold) 149,99 100 dänische Kronen 73,91 100 deutsche Papiermark 0,0002 100 deutschösterreichische Kronen 0,0058 1 englisches Pfun-d Sterling 19,23 100 englische Schillinge 96,15 100 englische Pence 8,01 190 estländische Mark 1,20 190 finnische Mark 11,94 100 französische Franken 24,24 100 griechische Drachmen 6,96 100 holländische Gulden 165,12 109 japanische Den 295,03 100 italienische Lire 18,17 100 jugoslawische Dinar 4,45 100 lettische Rubel 1,69 109 mexikanische Dollar 299,72 100 norwegische Kronen 68,09 100 ostindische Rupien 129,39 109 polnische Mark 9,0018 100 portugiesische EskudoS 17,91 100 rumänische Lei 2,09 100 schwedische Kronen 111,67 100 Schweizer Franken 73,98 100 spanische Peseten 60,07 100 tschechische Kronen 12,42 100 türkische Piaster 2,42 100 ungarische Kronen 0,02 100 urngnaysche Pesos (Gold) 331,58 Das Goldzolllaufgeld für die Zeit vom 16. bis 17. August 1923 beträgt 42 579 900"/,. Bemerkung: Änderung in der Berechnung des Goldzollaufgel des: Bisher ist das Goldzollaufgeld seitens des Neichsfinanzministc- riums am Donnerstag einer jeden Woche auf Grund des Tollarkurses der letzten drei Wochen errechnet und jeden Freitag im Neichsanzeiger veröffentlicht worden. Es hatte Gültigkeit vom Mittwoch der nächsten Woche bis zum Dienstag der darauffolgenden. Da diese Art der Be rechnung der tatsächlichen Entwertung der Mark nicht Rechnung trug, wird vom Mittwoch, den 15. August 1923, ab das Goldzollaufgelö neu festgesetzt, und zwar nur nach dem durchschnittlichen Dollarkurse der letzten Woche. Es tritt am Sonnabend, den 18. August 1923, in Kraft und hat bis einschließlich Freitag, den 24. August 1923, Gültigkeit. Vom 35. August 1923 ab läuft die Gültigkeit des Goldzollaufgeldes stets von j Sonnabend einer Woche bis zum Freitag der nächsten. Die Veröffent lichung erfolgt, so wie bisher, jeden Freitag im Neichsanzeiger. Die Veröffentlichung der Umrechnungskurse für die Berechnung der Aus- fuhrabgabc i-n Gold wird der Veröffentlichung des Goldzollaufgeldes angepaßt. Die Umrechnungskurse und das Goldzollaufgeld werden wöchentlich im Börsenblatt veröffentlicht. Für Auslandlieferungcn nach Österreich wird von der Außenhan- delsnebenstelle beim Verkehr über Leipzig vom 15. bis 17. August 1923 1 Krone — 55.— Mk. umgercchnei. Nächste Umsatzstcucrzahlungcn bis 15. August. — Der Reichs- min ist er der Finanzen hat auf Grund des Notgesctzcs vom 24. Februar 1923 verordnet, daß die Umsatzsteuer in monatlichen Ab schlagszahlungen abzuführen ist. Hiernach ist die Umsatzsteuer für die in einem Monat getätigten Umsätze bis zum 10. des folgenden Monats unter gleichzeitiger Abgabe einer Voranmeldung zu zahlen. Für den Monat August ist cs den Steuerpflichtigen gestattet, die auf die Juli umsätze geschuldete Umsatzsteuer bis zum 1 5. A u g u st zu zahlen. Leistet der Steuerpflichtige bis zum Ablauf der Frist die Abschlagszahlung nicht, so setzt die Steuerstelle den zu zahlenden Betrag fest. Die nicht pünktliche Leistung der Abschlagszahlung wird einen der Geldentwer tung angepaßten Zuschlag zur Folge haben. Falls bei der nach Abschluß des Steuerabschnitts erfolgenden Veranlagung eine Umsatzsteuer fest gesetzt wird, die den Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen um mehr als 20 o. H. überschreitet, so wird die Steuer künftig nicht wie bisher nur um 10 v. H. des überschießcnden Betrages, sondern um einen höheren vom Reichsminister der Finanzen der Geldentwertung angepaßt.'n Prozentsatz erhöht werden. Für Steuerpflichtige, deren Umsätze im Kalenderjahr 1922 nach ihrer Erklärung oder, falls eine Veranlagung bereits erfolgt ist, nach dieser den Betrag von 1,5 Millionen Mark nicht überstiegen haben, bleibt es bei der vierteljährlichen Zahlung. Fünffache Postgebühren ab 1. September. — Dem Verkehrs- bei rat der Neichspost lagen bei seinen Verhandlungen am 8. August 5 Vorlagen vor. Zunächst die Einführung von Grundgebühren, die je nach der Geldentwertung mit einer Indexziffer verviel-- sacht werden sollen. Ta das Ministerium nicht glaubt, daß dieses neue Gesetz rechtzeitig vor dem 1. September zur Verabschiedung gelangen werde, so ist außerdem ein Entwurf vorgelegt worden, der aufjedcn Fall ab 1. S e p t e m b c r e i n e V e r f ü n f fa ch u n g der jetzi gen Gebühren vorsieht. Schließlich wurde über die Erhebung eines Rnhrzuschlags gesprochen. Gegen letzteren erhoben sich grundsätzliche Bedenken, n. a. weil diese Steuer in dieser Form auch von den Nuhreinwohnern selbst getragen werden müßte. Gegen die Septembervorlage (Verfünffachung) wurden keine Einsprüche erhoben. Auch bei der Einführung von Grundgebühren und Multiplikation mit einem Index war grundsätzlich allgemeine Zustimmung vorhanden, über Einzelheiten wird noch verhandelt. Beim Fernsprechwesen sollen die Grundgebühren abgeschafft und durch eine M i n d e st g e s p r ä ch - gebühr ersetzt werden (29—25 Gespräche monatlich je nach Größe des Orts). PersoimlnMWeii. Gestorben: am 7. August kurz vor Vollendung seines 76. Lebensjahres nach längerem Leiden an Rippenfellentzündung Herr Hans Kühl, Gründer der Firma W. H. Kühl, Spezialbuchhandlung flir Technologie und Marine-Literatur in Berlin. Er hat stets mit großem Eifer und hervorragender Fachkenntnis die von ihm gewählten Fächer gepflegt und sehr brauchbare Kataloge darüber hcrausgegeben; ferner: am 6. August nach kurzem, schwerem Krankenlager infolge Schlag anfalls Herr Verlagsbnchhändiler Konsul a. D. Gustav Kreienbrink, Inhaber der gleichnamigen Verlagsbuchhand lung in Detmold, die besonders die Herausgabe medizini scher Bücher und Zeitschriften pflegt. SpreWal. Grinidzalilen-Dämmeriin". Von Otto Erich Deutsch-Wien. Die bischerigen Beratungen der Valorisisrungs-Aommission sind silr die Allgemeinheit des deutschen Buchhandels ergebnislos geblieben. Der Widerstand gegen die zu Kantate laut gewordene Idee, nur in Grundzahlen zu fakturieren, war nicht bloß beim Sortiment, sondern auffäUigerwcise auch beim Verlag zu groß, um die Vorschläge der an- regenden Gruppe burchzusetzen. Wie weit daran bas in Deutschland 1143
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