Xi 215, 14. September 1923. Bekanntmachung buchhändl. Vereine. — Gesch. Einrichtungen. vsr,«na<m,. d. DNchn. «uchh»n«-r 6597 6. Anzeigen-Teil. soweit sie nicht Organe des Börsenvereins sind. krMiW W ven Verlllli. neuen Zahlungsbedinguiwen v. einer Reihe von Verlegern: „Gutschrift d. Zahlung mit Schlüsselzahl d. Ein gangstages der Zahlung" unhaltbar, BAG oder durch Postscheck innerhalb Bei den Zahlungen ist der Stempel des Postscheckamtes maßgebend. Post- nachnahinen werden nur, ivenn so bleibt.^ Publikum muß bei Bestellungen mit I festen Preisen wenigstens innerhalb ^ 10 Tagen rechnen können, mmn Ortsverein Göttinger Dnckhändler. Göttinger,. 11. 9. 1923. verkehre nur noch direkt. zeitiger ^Benachrichtigung übe^ den Inhalt durch Rechnung. Hochachtungsvoll Flössels Buchhandlung Dresden Neue Lieferungsbedingungen. scheck-Konto geliefert iverdem Die Gutschrift dieser vorausgezahlten V«' träge erfolgt zu der an Tage des Eingangs gültigen Schlüsselzahl, ilmgerechnet ni Buchinark: dasiü ivird eine entsprechende Anzahl her g». Norddeutsche VerlagSanstaltOGoebcl,Kannoder.Kle-seId. Erklärung. der Erklärung der Heidelberger Kol legen in Nr. 210 des Bbl. an und iverden uns gegebenenfalls auf diese Anzeige berufen. Marburg a. L., 10. Sept. 1923. Akad. Duchhdlg. O. Rasch Adolf Ebel H. Hallwig (vorm. P. Treuner) Moritz Spieß. merkung zu nehmen bitten. R. Bensegger, Rosenheiin Magnus Eadter's Buchhand lung, Traunstein G H. Strfel, Traunstein vorm. H Bü-ler, Kgl. bam Hofbuchhandlung G. Schmidt. Bad Rcichenhall M. Zugichw rdl's Nachf (I. Wiedemann), Bad Reichenhall. 'VI achZem Zie 8c^lü88elrah1 Ze8 IZör8erivereir»8 I >1 6en 1at8ach1ichen Verhältni88en angepakt I8t, ergibt 8ich Zie i^öglichheit, Zie OrunZ-ahIer» al8 Oo1Zmar!cprei8e fe8t2U8et^en. Die8e v/erclen im InIanZverhehr nach wie vor mit Zer 8c1i1ü88el- 2ahl Ze8 Lör8enverein8 vervielfältigt, im ^u8lanZ- verlcelir mit 4.20 ^larh --- 1 Dollar ungerechnet. Im ühriZen 8chlie6e ich mich Zer Lelcanntmachung Zer^rheit8ßemein8chaltwi88en8chaftlicherVer1eZer im Lör8enhlatt vom 21. ^.ugu8t Zie8e8^sahre8 an. ^lle Lieferungen erfolgen har über heip^ig, unter ko8tnachnahme oZer gegen Vorau8rahlung auf OrunZ einer Vorfaktur. Die neuen krei8e 8inZ kkicttl.8 Vk«l.^65VkkicttI 1SLZ enthalten, Zie rum kreise von ZO?f. ru heriehen i8t. OHO T Nene LieserunssbeMgnnnen: Von heute ab schließe ich mich den „Richtlinien für die buchhändlerische Ab rechnung" (Bbl. Nr. ISO, 16. August I»2Z) an. Ich erinnere hiermit noch einmal an die wesentlichsten Punkte: Alle Rechnungen sstr das Inland werde» nur noch in Grundzahlen ausgestellt. Die Begleichung dieser Rechnungen hat in Papicr- mark zur Schlüsselzahl de« Tages zu erfolgen, an dem der dstr. Betrag in har, durch Scheck oder Post eingezahlt wird. Erfolgt die Zahlung durch Dritte (Bank, Koi». Missionär usw.), so gilt als Zahlungstag der Tag, an dem der Dritte die Zahlung leistet. Alle Sendungen find spätesten« innerhalb 14 Tagen nach Rcchnungsdatum zu begleichen. Beträge bis zur Grundzahl 2S netto werden bei direkten Sendungen per Postnachnahme erhoben. Bei den Bestellungen aus sofort lieferbare Werk- bi« zur Grundzahl 20 netto, welchen eine Barzahlung oder Scheck beigesügt wird, ist die Schlüsselzahl des Ein- zahlungstageS maßgebend. Berlin SW 11 Anhaltstr. 8. Otto Janke Verlag. 889