Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19240331
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192403315
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240331
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-03
- Tag1924-03-31
- Monat1924-03
- Jahr1924
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1924
- Autor
- No.
- [7] - 4331
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
77, 3l. Mürz 1SL4. Redaktioneller Teil. Sörleublatt f. d. Dtjchu. Vuchbavd«^ 4331 fache. daß Sinnes Briefe — er stand seit seiner frühesten Jugend bis in sein hohes Alter mit allen hervorragenden Naturwissen, sei,astlern Europas in ausgedehntestem und lebhaftem Briefwechsel heute außerordentlich selten aus dem Autographcnmarktc gewor. den sind. Und für Deutsche mag es interessant sein, daß die neuere Lmm-.ForschuNg das Meiste einem in Stockholm lebenden Deutschen verdankt. Erler.Koppe: Die Nentenbankverordnung vom 15. Oktober 1923 unter besonderer Berück sichtigung der Belastung von Grundbesitz, Handel und Industrie. Jndustrieverlag Spaeth K Linde, Berlin 1924. Pbd. Om. 3.80. In einer knapp gehaltenen Einführung wird zunächst das Wesent lichste über Nentenbank und Ncntenmark unter Hervorhebung der Belastung der Erwerbsstände durch die Nentenbankverordnung gesagt. Diese selbst erfährt eine eingehende Erläuterung, durch die Wesen und gesetzgeberische Gestaltung der in Form der Rentenmark gefun denen Zwischenlösung für den Übergang von der Papicrmarkwährung zur Goldwährung veranschaulicht werden. Zustimmung dürfte die Be stimmung des Nechtscharakters der Nentenbank als privatrechtlichen Vereins nach dem Muster der Aktiengesellschaft analog der Reichs bank verdienen, wenn auch das Moment des SKtteiligungs z w a n g e s der Vereiusorganisation des Privatrechts fremd ist. Mit Recht wird ferner darauf hingewiesen, das; die Festsetzung des Kapitals und der Grnndznschläge der Deutschen Nentenbank auf 32V0 Millionen Rentenmark nur eine ungefähre rechnerische Begrenzung bedeutet, da noch gar nicht zu übersehen ist, welche Gesamtsumme die Be lastung von Landwirtschaft, Handel und Industrie erreichen wird. Denn die Nentenbank erwirbt an den landwirtschaftlichen Grund stücken Grundschnldeu in Höhe von 4 v. H. des Wehrbeitragswertes, wo durch die Hälfte des erforderlichen Kapitals aufgebracht werden soll, wäh rend die andere Hälfte von Handel und Industrie aufzubringen ist. Das Ergebnis steht also noch aus, auch werden Schwankungen im Stand der Belastungen und damit zugleich des Kapitals und der Deckung der Nentenbank scheine unvermeidlich sein. Der vorliegende kleine Kommentar erfährt eine wesentliche Er gänzung durch die Aufnahme der vorläufigen Durchführungsbestim mungen und des dazu ergangenen wichtigen Erlasses vom 13. De zember 1023, an den sich die hauptsächlichsten Bestimmungen der bisherigen Nentenmarkgcsetzgel'ung sowie die Nentenbanksatzungen an- schließeu. Noch nicht erwähnt sind die weiteren Durchführungs bestimmungen vom 17. Dezember 1923 (RGBl. I, 1243). Ten Ge werbetreibenden, die in der letzten Zeit den vorläufigen Festsetzungs- bes Heid über die Nentenbankbelastnng erhalten haben, wird das Büch lein ein guter und nützlicher Berater fein. vr. Rung e. Kleine Mitteilungen. Buchhändlcrische Merktage. Das Buchfcnster im April siehe in den verschiedenen Börsenblatt- Nummern die zahlreichen Bekanntmachungen und Anzeigen der Werbe stelle des Börsenvereins sowie der Firmen, die Werke für das Schau fenster usw. angezeigt haben. 1 April 1924, Dienstag. — Ncntcnbantzinsen in Höhe von 6?5 der Belastung. Schonfrist bis 7. April. 5 April 1924, Sonnabend. Steuerabzug vom Arbeitslohn für den Zeitraum vom 21.—31. März 1924. 6 April 1924, Sonntag.- Beginn der bis 12. April 1924 dauern den Frankfurter Buchmesse, die im Nahmen der Frankfurter Frühjahrsmesse stattfindet. (Vgl. Bbl. Nr. 65 vom 17. März 1924, 3448/49 sKleine Mitteilungen).) v April 1924, Dienstag. — Hauptversammlung des Unter stützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs- Gchülscn in Berlin im »Grünen Saal«, Köthener Str. 38, abends Uhr. (Vgl. Bbl. 1924, Nr. 55 vom 5. März 1924, Seite 2823.) 19. April 1924, Donnerstag. — Der für Monat April 1924 fäl lige BörscnvereinS-Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 10. April an die Geschäftsstelle des Börseuvereins abzusühren. (Vgl. die Bekanntmachung im Bbl. Nr. 77 vom 31. März 1924, Seite 4327.) 19 April 1924, Donnerstag. — Vorauszahlung auf die Ein kommensteuer aus Gewerbebetrieb nach den Betriebseinnahmen im ' März bzw. im ersten Vierteljahr 1024 (Kleinbetriebe). Frei- ! grenzen bis 5 bzw. 20 Goldmark. Schonfrist bis 17. April. 10. April 1924, Donnerstag. — Vorauszahlung aus die Einkorn meustcucr aus Grundbesitz, freien Berufen, soustigeu Einnahmen (Spekulationsgewinnen usw.), sowie der Jestbesoldeteu mit einem 2090 Mark überschreitenden Viertel jahrseinlommen. Schonsrist dis 17. April. 19. April 1924, Donnerstag. — Vorauszahlung auf die Körper, schastsstcucr. Schonfrist dis 17. April. 10. April 1924, Donnerstag. — Voranmeldung und Vorauszah lung auf die Umsatzsteuer für Monat März bzw. das erste Viertel jahr 1924 (Kleinbetriebe) in Höhe von 2^des Umsatzes. Schon seist bis 17. April. 10. April 1024, Donnerstag. —, Auzcigensteucr in Höhe von -2-4N. >2. April 1924, Sonnabend. Beginn der dis einschließlich 27. April stattfindenden Mailänder Büchcrmcssc. (Vgl. Bbl. 1924, Nr. 27 vom 1. Februar 1924 sKleine Mitteilungen) und Bbl 1924, Nr. 33 vom 8. Februar 1924 sKleine Mitteilungen).) 15. April 1924, Dienstag. — Übersendung der Zc ich nungS liste für die Kant-Jubiläumsspendc au den Vorstand des Kreisver eins Ost- und Westpreußischer Buchhändler in Königsberg i. Pr — Siehe auch unten den 19. u. 22. April. (Vgl. Bbl. Nr. 75 vom 28. März 1924, Seite 4175 und Seite 4182 sKleine Mit teilungen).) 15. April 1924, Dienstag. Letzte Anmeldefrist Zur Kantate Bugra-Mcssc bei der Geschäftsleituug der Bngra-Messe des Deut scheu Buchgewerbevereins in Leipzig, Deutsches Bnchgewerbchans (Vgl. Bbl. Nr. 71 vom 24. März 1924, Seite 3891 sKleine Mit teilungeu).) — S. auch unten d. 30. April! 15. April 1924, Dienstag. - Der für den Bezug der Stcucrrund schreiben zu entrichtende Betrag ist unverzüglich für das 1. Viertel fahr 1924 au die Geschäftsstelle des Börsenvereins abzusühren (Vgl. Bbl. Nr. 63 vom 14. März 1924, Seite 3314 sKleine Mit teilungeu s.) 15. April 1924, Dienstag. Steuerabzug vom Arbeitslohn sin den Zeitraum vom 1. -10. Akpril 1924. 15. April 1924, Dienstag. — Letzter Termin für die Abgabe der Vcrmögcusteucrcrklärung. Fälligkeit der gegenüber der Voraus Zahlung (29. Februar) sich auf Grund der Vermögensteuererklä- ruug etwa ergebenden Nachzahlung. 10. April 1024, Sonnabend. — Beginn der bis Mittwoch, den 23. April dauernden offiziellen Kant-Feier in Königsberg. (Vgl Bbl. Nr. 69 vom 21. März 1924, Seite 3745 sH.!eine Mitteilungen), sowie auch die am Bbl. an den verschiedensten Stellen gemachten Angaben über die geplanten Feierlichkeiten und Kundgebungen in aller Welt zu Kants 200. Geburtstag.) — S. d. 15. u. 22. April 1924. 20. April 1924, Ostersonntag. — Tie am 20. März 1924 auf gerufenen Neichsbanknotcn über 10 und 100 Billionen sind als gesetzliche Zahlungsmittel ungültig. (Vgl. Bbl. Nr. 67 vom 19. März 1924, Seite 6302 sKleine Mitteilungen) und Bbl. Nr. 73 vom 26. März 1924, Seite 4032 sKleine Mitteilungen).) 22. April 1924, Dienstag. - Kant-Tag. Fninianuel Kant, geb. 1724 zu Königsberg i. Pr. Siehe oben d. 15. und 19. April! (Vgl. Bbl. Nr. 63 v. 14. März 1924, Seite 3313 sKleine Mit teilungen) und den »Aufruf« des Vorstandes des Börseuvereins für die K a n t - I u b i l ä n m s s p e n d e zum Besten der Königsberg er Universitätsbibliothek im Bbl. Nr. 51 vom 29. Februar 1924, Seite 2551 und Nr. 64 vom 15. März 1924, Seite 3363, sowie die Bekanntmachung des Vor standes des Kreisvereius Ost- und Wcstpreußischer Buchhändler im Bbl. Nr. 75 vom 28. März 1924, Seite 4175.) 25. April 1924, Freitag. Steuerabzug vom Arbeitslohn für den Zeitraum vom 11.—20. April 1021. 30. April 1924, M i t t w o ch. — Anzeigen, die in die in Aussicht ge nommenen Kantatc-Messe-Nummcrn des Börsenblattes vom 2. Mai (Freitag), 9. Mai (Freitag) nud 13. Mai (Dienstag), sowie in die Kantate-Ausgabe des Börsenblatts mit Bugra- Meß-Führer usw. Aufnahme finden sollen, sind rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Börseuvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Abt. Expedition einzusendcn. Bei Stellenangeboten Orts- und Gchaltsangabe nicht vergessen! - Immer wieder sei darauf aufmerksam gemacht, daß alle die An zeigen im Börsenblatt über offene Stellen wenig Bewerbungsschreiben zur Folge haben können, bei denen nicht der Ort angegeben ist, in dem die Stelle zu besetzen ist, und bei denen ferner alle Angaben Uber d-ie 55ö»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder