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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1925
- Strukturtyp
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- 1925-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1925
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- Deutsch
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als auch bezüglich des textlichen Inhalts sehr gut den Vergleich mit den englischen, amerikanischen und französischen Katalvgeu aushalten könnten. Mit allem Nachdruck müsse darauf aufmerksam gemacht werden, daß der Schutz der Kataloge nicht etwa nur in Ausnahme fällen bestehe, sondern eigentlich die Regel bilde snach Maßgabe des Urheberrechts an Werken der Literatur von 1M1). Die Rechtsprechung stehe längst auf dem Standpunkt, daß die Preisverzeichnisse und Ka taloge nicht schon um deswillen schutzlos seien, weil sie der Anregung der Kauflust und insoweit als Hilfsmittel bei dem Handel dienen sollen, sondern daß es lediglich darauf ankomme, ob Text und Ab bildungen sich als Erzeugnis eigener geistiger, individueller Tätigkeit des Urhebers darstellen und ob ihnen die objektive Eigenschaft und Tauglichkeit beiwohne, eine Belehrung zu bieten. Dies sei aber bei sehr vielen Katalogen der Fall. Nach der Ansicht Fulds kann für ge wisse Kataloge auch der Schutz des Kunstschutzgesetzes in Anspruch ge nommen werden, z. B. die Kataloge der Kunsthandlungen. Aber auch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb könne gegen eine Nachahmung mit Erfolg eingeschritten werden. Die Recht sprechung habe seit Jahren je länger je mehr den Gesichtspunkt an erkannt, daß es gegen die guten Sitten verstößt, die Früchte des Arbeitsergebnisses zu dem Zweck zu benutze», einem anderen, namentlich demjenigen, welcher auf dieses Arbeitsergebnis Mühe und Kosten verwendet hat, Konkurrenz zu bereiten. Wenn also ein Export katalog glatt nachgeahmt wird, so verstößt dies gegen die guten Sitten (wegen der Aneignung der Früchte fremder Arbeitstütigkeit zum eigenen Vorteil), und cS ist ganz gleichgültig, daß im gegebenen Falle weder für den Text noch für die Abbildungen ein Urheberrecht besteht. Die April-Ausstellung des Sturm in Berlin, Potsdamer Straße 134 s, zeigt Gemälde des Konstruktivisten Oscar Nerlinger und expressionistische Gemälde und Zeichnungen des ungarischen Malers Hugo Scheider, unter anderm Porträts des österreichischen Gesandten Riedl, des österreichischen Unterrichtsministers Schneider, des Dalai Lama, der Berliner Kritiker Fritz Stahl und Herwarth Waiden. Vortragsabende. — Im Buch- und Kunst-Antiquariat Hein r i ch Tie d e m a n n in B e rl i n W. 8 «fand kürzlich eine Nachmittagsver- anstaltung statt, bei der vr. P e t« r B a ch zur Laute Lieder von- Rilke, Wildgans, Beer-Hofmaun u. a. vortrug. — Am 10. April (Karfrei tag) werde» in derselben Kunststätte die Damen Gerda Müller, Mar garete Anton und Lina Lossen die Kantate für drei Stimmen von Paul Claudel: »Das ist die Stunde, die Frühling und Sommer trennt«, deutsch von Roman Woerner, zur Aufführung bringen. Falsche Rcntcnbankscheinc zu SV Mark sind seit einiger Zeit in Verkehr. Die Falschstücke haben ein künstliches Wasserzeichen, das dem der echten Scheine unvollkommen nachgeahmt ist. Sie sind mit dünnem Seidenpapier überklebt, unter das im Schaurand Fasern ein gestreut sind. Muster und Farbe des Untergrundes weichen von den echten Scheinen erheblich ab, vielfach geht die Tönung des ganzen Druckbildes sowohl der Vorder- als auch der Rückseite zu stark ins Grüne. Besonders auffällig ist der verschmierte Druck der Unter schriften und die Verwendung zu kleiner Typen zu den Nummern. Päckchcnverkehr mit dem Saargcbiet. — Vom 10. April an werden im Verkehr mit dem Saargebiet Päckchen unter den Bedingungen der Postordnung 8 11 zugelassen. Die Gebühr für Päckchen aus dem Saar gebiet beträgt 1 Fr. 80 c. Für Päckchen mit zollpflichtigem Inhalt nach dem Saargcbiet sind die Zollvorschriften im Bricfposttarif zu beachten. Warenproben als außergewöhnliche Zeitungsbcilagen. — Die Be stimmungen über außergewöhnliche Zeitungsbeilagen werden mit so fortiger Wirkung wie folgt geändert: Drucksachen, die nicht als gewöhnliche Zeitungsbeilagen angesehen werden können, und Warenproben dürfen den Zeitungen und Zeit schriften unter folgenden Bedingungen als außergewöhnliche Beilagen mitgegeben werden. Die Beilagen müssen sich nach Form, Größe und Stärke sowie nach ihrer sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit den Zeitungen eignen. Die Drucksachen müssen im übrigen den Be stimmungen im 8 7,1 und II der Postordnung entsprechen; nachträgliche Änderungen und Zusätze dürfen in ihnen nicht vorgenommen werden. Als Warenproben sind bedruckte und unbebruckte Probe» von Papier, Pergament, Leinwand oder ähnlichen Stoffe» von geringer Stärke zu- gelasscn. Vorschriftswidrige Drucksachen und Warenproben, insbesondere solche, die durch ihre Form, ihren Umfang oder ihr Gewicht ein Zu sammenlegen oder Falten der Zeitungen zu angemessener Größe ver hindern oder die Versendung der Zeitungen unter Streifband oder in Paketen sowie ihre Zustellung erschweren, sind von der Beförderung als außergewöhnliche Zeitungsbetlagieu ausgeschlossen. Beihilfen zu Forschnngszwecken. — Die Preuß. Akademie der Wissenschaften hat zu wissenschaftlichen Zwecken bewilligt: 3000 Mark zur Fortführung des akademischen Unternehmens »Das Pflanzenreich«, 1466 Mark als Zuschuß zu den Herstellungskosten des Werkes »Das Tierreich«, 750 Mark für die Arbeiten der Preußischen Kommission, 800 Mark für die Herausgabe der mittelalterlichen Biblio thekskataloge, 600 Mark zur Fortführung der Kirchenväterausgabe, 900 Mark als Druckzuschuß zu den »Tscheremissischen Texten« des Prof. vr. Ernst Lewy in Wechterswinkel. Die 44. Hauptversammlung der Freunde wissenschaftlicher Päda gogik findet unter dem Vorsitz von Prof. W. Rein-Jena am 13. und 14. April in Bamberg (Aula des alten Gymnasiums) statt. Ver handelt wird über Kriecks Pädagogik nach Leitsätzen von Oberstudien direktor vr. E. Weber-Bamberg und vr. E. Krieck-Mannhcim und über Gaudigs pädagogische Anschauungen nach Leitsätzen von Prof. vr. G. Weiß-Jena. Büchcrverbot im besetzten Gebiet. — Die Rh « i n l a n ü ko m - Mission hat am 28. März d- I. unter Nr 18008/V.6.I.DR. in der Erwägung, daß das von Dor in eyer L Kunst in B e r l i n her ausgegebene, den Titel »10 0 0 Jahr e Deut f ch t u m an Rhein-' Ruhr-Saar« tragende Buch unter die Kategorie der Veröffent lichungen fällt, die auf Grund des Artikels 1 der Verordnung Nr. 294 verboten sind, weil sie das Ansehen und die Sicherheit der Besatzungs streitkräfte beeinträchtigen, beschlossen, die Beschlagnahme der vorhandenen Exemplare diese Buches im ganzen Bereich der besetzten Gebiete zu b e s e h l e u. Beschlagnahmte Druckschriften. — Die Broschüre »D i e K. P. D., die einzige Arbeiterpartei in Dawes-Deutschlan d«, herausgegeben von der Vereinigung Internationaler Verlagsanstalten G. m. b. H., Berlin SW. 61, Planufer 17, gedruckt in der Friedrichstadt- Druckerei G. m. b. H., Berlin SW. 48, ist durch Beschluß des Staats gerichtshofes zum Schutze der Republik vom 6. 3. 1025 zu 13 I 09/28 auf Grund der 88 81 Ziff. 2, 86 Strafgesetzbuchs zu beschlag nahmen. 611 I ^ 1/28. Berliu, 30. 3. 1928. Der Polizeipräsident, Abt. I -r- Die Broschüre »Theo Freimund«, ein Leben in Bil dern, von Hermann Schilling, herausgegeben vom Logcn- verlag Richard Lantzsch in Berlin, Wallstraßc 85, ist durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 10. 3. 1025 zu 146 v 992/25 auf Grund der 88 40 und 130 St.-G.-Bs. zu beschlagnahmen 1434 I 1/25. Berlin, 28. 3. 1025. Der Polizeipräsident, Abt. I (Deutsches Fahndungsblatt 27. Jahrgang, Nummer 7850.) Nächste Nummer des Börsenblattes — Des Karfreitags und des Osterfestes wegen fällt die Nummer vom Sounabend, dem 11. April, aus; die nächste Nummer des Börsenblattes (86) erscheint also erst Dienstag, den 14. April. Um in den Aufuahmeterniincn der für spätere Nummern aufgegcbenen Anzeigen keine Änderung vornehmen zu müssen, erscheint Sie heutige Nummer als Doppel,nimmer 84/85. PersonallillAWen. Jubiläen. — Der Prokurist der Firma Herder L Co. G. m. b. H- Verlagsbuchhandlung in Freiburg i. Br., Herr Franz Jst- w an», konnte am 1. April auf 50 Jahre buchhändlerischer Tätigkeit zurückblicken. Er hat seine Lehre bei Ferdinand Schöningh in Pader born bestanden und mar dann bei I. Esser, Sortiment, ebendort als Gehilfe tätig gewesen. Nachdem Herr Jstwann noch die frühe« Nassesche Verlagsbuchhandlung in Münster als Geschäftsführer geleitet hatte, kam er 1885 zu Herder in Freiburg, wo er feine Lebensarbeit finden sollte. An seinem Ehrentage ist der Herr Jubilar von seinen Chefs und seinen Kollegen in sinniger Weise geehrt worden. Der Buchhandlungsgehilfe Herr Emil Külbel konnte am 6. April das Jubiläum SOjähriger Tätigkeit im Haufe K. F. Koehlcr, Kommissionsgeschäft in Leipzig begehen. Er wurde seitens der Chefs und seiner Mitarbeiter herzlich beglückwünscht und durch Ehrengaben erfreut.
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