tig erscheiueude Bücher. 59, 11. März 1895. Otto BiedmLnn, Vei'lLAsduokkLncälunA, Berlin ^V. zz, siuclilrrrnrlkmA für R,6el>t8- uuä 8s:inb8ivi880ii8llstttkt6ii. (/)sl125ch d^nchstehcudc Novitäten liegen zur Versendung bereit: Klniliiicntlnc zu deu strufrchM>cu Ncl>cn>zesctzcn. I. Band: Die strafrechtlichen Mel>e»t;esetze des deutschen Reiches. Erläutert von Stenglem, — Appelins, — Kleiufeller, Rcichsgerichtsrat, Staatsanwalt, Professor. Ziuritk, l>m»tlirtr und nirsrntlich lirräudklirAnstlille bearbeitet von I)r. W. Slt'n^lt'in, Reichscserichtsrat. II. Band: Die Wre»> ßifche > i Strafgefetze. Erläutert von R. Groschusf, Scnatspräsidcntcn bci>n Kammergericht, G. Eichhorn, und Or. H. Delino, KalnmergerichtSrat Amtsrichter. Von diesem Sammelwerk liegen wieder zwei neue Ausgaben vor, worüber eingehendes Cirkular heute allgemein ver sandt wurde, das ich event, gern nochmals zur Verfügung stelle. Bezüglich des erste» Bandes: Die bereits heute, I', Jahre nach Vollendung der I. Auflage, erscheinende zweite Auflage stellt sich als ein durchaus neues Werk dar, das durch die erhebliche Verminderung des Umfangs und Preises erst in dieser Gestalt den Bedürfnissen eines lediglich für die Praxis berechnete», knrzgrfastten Hand- und Nachschlagcbiichcs entspreche» wird und der» somit nunmehr mit Bestimmtheit eine dauernde Zugkraft bei dem grasten Kreis der Praktiker vorhcrgcsagt- wcrden kann. Auch dem zweiten Band, der nunmehr ebenfalls komplett vorliegt, hat die Kritik einen hervorragenden Plah in der strafrechtlichen Litteratur zuerkannt. Erheblich gesteigert wird der Absatz dieses Werkes, da zugleich zum erstell Mule sümtliche Steuergesetze in einer Huudunsgutie darunter auch die erst am 1. April 1895 in Kraft tretenden, vereinigt sind. Käufer: Regierungen, Staatsanwaltschaften, Gerichte, sowie alle Bibliotheken, vor allem aber die zahl reichen Richter, Amts-, Staats- nnd Rechtsanwälte, Assessoren und Dozenten, sämtliche Verwaltungsbcauite, insbesondere Landratsümter, Polizei- nnd Kommnnalbehörden. Ebenso wegen der zahlreich nufgenommenen, das öffentlich-gewerbliche Leben betreffenden Gesetze Handelskammern, Banken n. s. w. Auch empfiehlt cS sich, den Käufern der 1. Ausl, des I. Bandes den tl. Band als Fortsetzung zu senden. Erscheinungsweise und Bezngsbedingnngen: I. Band: In ea. 5 Lieferungen im Umfang von etwa 50 55 Bogen (I. Aufl. 82>/g Bogen) zum Preis von 20- 24 .// vrd. (1. Aufl. 32 80 H) — Preiserhöhung nach Fertigstellung des Werkes bleibt Vorbehalte». — Freiexempl.: 9/8 bis zur Bolleuduug des Werkes, auch wenn nach und nach bezogen. Die Vollendung des Werkes ist spätestens zum Herbst zu erwarten und eine wesentliche lleberschreitnng des llmsanges ausgeschlossen. Einzelne Lieferungen können nicht abgegeben werden. Einbanddecke in eleg. Halbfranz wird mit der letzten Lieferung ausgegeben. II. Band: Brosch. 17 ^ urd., in eleg. Halbfrzbd. 19 ^ ord., Einbanddecke 1 ^ 30 H ord., 1 Freiexempl.: 13/12 in Rechnung, 9/8 gegen bar, wenn auf einmal bezogen. 5 o) bar. Als Vertricbsinittcl stelle ich zur Verfügung vom ersten Band: die 1. Lieferung in grästercr Anzahl ä. rond.; die 2. und ff. Lieferungen nur gegen bar: zu beiden Werken: Prospekte nebst Bestcllkarte gratis zur Verteilung. Handlungen, welche größere Manipulationen vornehmen wollen, lasse ich die Firma auf die Bestcllkarte gratis aufdrucken. Da in Aussicht genommen ist, von Zeit zu Zeit Supplemente erscheinen zu lassen, so empfiehlt cS sich, Kontinualionslisten anzulegen. Ta die Versendung unmittelbar bcvvrstcht, dürfte umgehende Angabe Ihres Bedarf direkt per Post in Ihrem Interesse liegen. — Nichts »»verlangt! — Jeder Band bildet ein in sich abgeschlossenes Ganzes und ist apart käuflich!