193, 21. August 1935. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. b. Dtschn vuchhanüel. 3435 i Iliri tt K»«8«i»ävrviL LLnWatL! Das Retrladsebe kolireibandbuob, dessen prabtisebe Brauebbarbeit dureb die un- gewübnbeb bobe 2abl der Äuüagen sebon seit langem erwiesen ist, bringt eine Zu sammenstellung aller für die latiglceit der kobreibebörden maügebenden Vorsebriften (Oesetre, Verordnungen, ^usf.-^nw., Alin.-krl., kntseb. boebster Oeriebtsböfe usw.). Die gellenden Bestimmungen werden dureb burre und übersiebtbebe 2usammen- sebe Neugestaltung unseres ganzen Bebens bat ja gerade aut den überaus mannig faltigen Oebieten der polireilieben latigbeit besonders viele und eingreifende Ände rungen gebraebt. Die neue ^udage bat demzufolge rum gröüten keil einen völlig neuen Inbalt. ^ber aueb das Ludere Oewand des Dandbuebes ist umgestaltet. Die jetzige kinriebtung ist derart, dad eine Veraltung ausgeseblossen und dad jeder Be nutzer stets über die jeweils geltenden Bestimmungen Zuverlässig auf dem laufenden gebalten wird. Die neue Äudage wird dem altbewäbrten V^erb sicberlieb viel neue kreunde erwerben. kreis 25.— KN In vorbildlieb übersicbtlieber ^eise bringt der Verfasser, ein Düsseldorfer Ver- bebrs-Ofdrier, einen sebr wesentbeben keil der wiebtigsten Bestimmungen der neuen Beiebs - Ltraden - Vvrbebrs - Ordnung, mit denen der kabrer gleiebermaden wie der Oberwaebungsbeamte ru bämpfen batte. Die bleine, preiswerte Bro- geben, das die ^lögliebbeit bietet, sieb raseb und Zuverlässig über die gültigen Bestimmungen ru unterriebten, das alles rusammenfadt und auderdem in jedem kalle den Din weis entbalt, welebe gesetrliebe Vorsebrift in krage bommt. Diese Obersiebt in tabellariseber korm ist wirbbeb ausgereiebnet. deder kabrer und kolireibeamte wird das Heft begrüden. /nreresssnren: koiireibe/rörden und -Beamte, §rra/lenpoiirei-Xommandos, Xra/rver^e/rrs- ämtsr, Decker ka^rreuZbesitrer. kreis — 8V »N Der ^sldsebutr: liegt abseits der groden Ltrade, auf der die kolisei ibre Ärbeit 2u verriebten bat; er dient aber der Volbswoblkabrt niebt minder und verlangt desbalb dauernde Äufmerbsambeit und gute Lebulung der Vollrugsbeamten. Vi^ald und dagd müssen als wertvolle Volksgüter dem deutseben Volb erbalten bleiben. Die Oefabrenabwebr und die küiebt, strafbare Handlungen 2U verbüten sowie begangene Ltraftaten ru verfolgen, sollen durcb die vorbegende Arbeit prabtiseb belebt werden. lVLXL, kreunde des kka/dss, däger. kreis —.40 KN (Z) VST»t8vlLvr I^olLLSL I^T»1KvvlL «SI»