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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1924
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- 1924-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1924
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107, 7. Mai 1924. Redaktioneller TeU. vs-inm-o1. ». vv-d». «uch»»»d«r Redaktioneller Teil (Nr. kö.) Bericht des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, über das Geschäftsjahr 1923/24. Zu erstatten in der Hauptversammlung, Montag, den 19. Mai 1924. Das rasende Hinabgleiten der Biark in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres hat der gesamten inneren Politik des Reichs seinen Stempel aufgedrückt und auch außenpolitisch die Wirkung zur Folge gehabt, daß man im Auslande zu erkennen begann, wie dringlich die Lösung des Repara t t o n s p r ob le m s sllr die Befundung der deutschen und damit auch der europäischen Verhält nisse sei. Neben dem mit der Reparationsfrage aufs engste zusam menhängenden Währungsproblem, das durch di« Schaffung der Rentenmark zum Erstaunen der Welt aus eigener Kraft des deutschen Volkes eine vorläufige Lösung fand, wurde das politische und wirtschaftliche Leben im vergangenen Jahre durch den Ab- Wehrkampf an der Ruhr charakterisiert. Auch wenn dieser Kampf nach monatelongem zähen Durchhalten gescheitert ist, so hat er uns doch einen erheblichen Teil des berlorengegangenen Ansehens !n der Welt zurückgewonnen. War somit die gesamte Energie unseres Volkes «darauf gerich tet, den Einbruch im Westen abzuwehren und im Innern durch Sanierung der Währung «ine Wiedergesundung unseres Wirtschafts lebens anzubahnen, so liegt es aus der Hand, daß jede Verbands- tätigkeit, gleichviel welcher Art, unter den Einwirkungen dieser ge waltigen, unseren ganzen Volkskörper bewegenden Einflüsse stehen mußte und hierdurch ihre großen Ziele vorgezeichnet fand. Dies gilt vor allem auch für die Sozialpolitik, die ja keineswegs etwas Isoliertes ist, sondern sich in jeder Beziehung den wirtschaft lichen Voraussetzungen anpassen muß. Aus der Not der Zeit erwuchs insbesondere den Arbeitgeberverbänden di« große Aufgabe, im Verein mit den Wirtschaftsverbänden auf eine Produktions st e-igcrung als unerläßliche Voraussetzung für «ine Gesundung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse hinzu arbeiten. Bestand über dieses Ziel in den weitesten Volkskreisen, so wohl bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, Einmütigkeit, so bedurfte es doch einer langen und schwierigen Aufklärungsarbeit, di« selbst heute noch keineswegs zum Abschluß gelangt ist, um auch über die Wege, die zu diesem Ziele führen, Übereinstimmung zu erzielen. Mehr und mehr gewann man auch aus Arbeitnehmerseite die Über zeugung, daß eine Verlängerung der Arbeitszeit in unserer gegenwärtigen Situation, wo wir unbedingt auf den Export zur Ernährung unseres Volkes und auf Arbeit zur Befreiung von den Reparationslasten angewiesen sind, notwendig sei. Bevor jedoch dies« Erkenntnis Allgeineingut werden konnte, bedurfte es zrwor noch eines bitteren Hinabgleitens aus dem steilen Pfade des Währungsverfalls bis hart an den Abgrund. Vergeblich wurde ver sucht, durch die Art der Lvhnbercchnung der Tatsache entgegenzu- wirken, daß von Tag zu Tag der Reallohn des Arbeitnehmers sich verringerte und die in mühsamen Verhandlungen gewonnenen Er gebnisse bereits am nächsten Tage weit überholt waren. Die Lohn- und Tarispolitik stand in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres unter der Parole der Wertbe ständigkeit des Lohnes. Gedanken, die bereits vor einem Jahre mehr oder minder theoretisch die Öffentlichkeit bewegten, wie das System des Gleitlohnes, das in Österreich Schiffbruch erlitten hatte, sowie des Jndexlohnes und des Goldlohnes, fanden vom August vorigen Jahres ab ihre praktische Verwirklichung. Ver gebens war die Gegenwehr der Arbeitgeberverbände, die in voller Erkenntnis des unerbittlichen Kreislaufes von automatischen Lohn erhöhungen und Preissteigerungen den völligen Zerfall der Wäh rung voraussahcn, vergeblich war der Warnruf, daß die Lohnhöhe sich nicht lediglich nach den Lebenshaltungskosten richten könne, sondern vielmehr von der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers, der Art seiner Arbeit, den Verhältnissen des Unternehmens mrd der wirtschaftlichen Gesamtlage abhängig sein müsse. Der Index- lohn wurde verwirklicht; doch rasch war der Traum zu Ende, und der Goldlohn erschien als neues Idol am Horizont. Unendlich viel Unklarheit herrschte über diesen Begriff, den Wohl die Mehr zahl der Arbeitnehmerschaft mit dem Fliedensreallohn mehr oder weniger in Verbindung brachte. Auch der völlig abwegig« Gedanke des Weltmarktlohnes, den es niemals gegeben hat und auch heute nicht gibt, wurde in die Debatte geworfen. Trotz alledem liefen die Verhältnisse der praktischen Ausführung dieser Ideen davon, obschon fast Tag für Tag Tarifverhandlungen stattfanden mrd eine Unsumme unproduktiver Arbeit geleistet wurde. Eine weitgehende Tarifmüdigkeit machte sich nunmehr nicht nur in Arbeitgeberkreisen, sondern auch unter den Arbeitnehmern bemerkbar. Ein Zustand der Hoffnungslosigkeit drohte alle zu erfassen, als endlich im letzten Augenblick die Rentenmark Rettung brachte, deren wichtigste Psycho logisch« Wirkung war, daß in weiten Kreisen des Volkes wieder Vorkriegsvorstellungen lebeirdig wurden und man sich mit dem Ge danken harter Arbeit als Voraussetzung für jedes Voiwärtskommcn vertraut machte. Somit schien das vergangen« Jahr mit einer all gemeinen Verlängerung der Arbeitszeit ousklingen zu wollen, als dieser Bewegung durch die auf Grund des zweiten Ermächtigungs gesetzes erlassene Arbeitszeltverordnung vom 21. De zember 1 923 «in Hemmschuh erwuchs, durch den der heute viel fach noch nicht zum Abschluß gekommene Kamps um die Arbeitszeit eingeleitet wurde, da die Verordnung die Arbeitszeitregelung vor nehmlich aus den Weg des Tarifvertrags verwies und hierdurch den Gewerkschaften ihren bereits im Schwinden begriffenen Einfluß wieder einräumte. Ein nicht minder wichtiger Markstein in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung des Vorjahres war der Erlaß der Verordnung überdasSchlichtungswesenvomZO. Oktober19L3. Die ganze politische Lage brachte es mit sich, daß auch im Berichts jahre die großen Probleme des Arbeitsrechts, zu deren Lösung schon seit langem Gesetzentwürfe vorliegen — cs sei nur an den Entwurf einer Schlichtungsordnung, des Arbeitszeit-, des Arbeits gerichtsgesetzes u. dgl. erinnert —, keine endgültige gesetzlich« Rege lung erfahren haben. Nur vorläufig wurden diese Fragen auf dem Notverordnungswege geregelt, wobei sich erhebliche Mängel, die jeder überhasteten Gesetzgebung anhaften, nicht vermeiden ließen. Nicht nur die Arbeitszeitoerordnung, sondern auch die Schlichtungsverordnung konnten den Wünschen der Arbeitgeber nicht entsprechen, weil auch in der neuen Verordnung der Tarif zwang. d. i. die Verbindlicherklärung von Schiedssprüchen, .das Gegenstück jeder Vertragsfreiheit, schlechthin beibehalten wurde. Da sich die Regierung allen von Arbeitgeberseite geäußerten Bedenken verschloß, mußten sich di« Arbeitgeberverbände schweren Heizens dazu entschließen, energisch gegen diesen den Arbeitgebern auferleg ten Tarifzwang, der die Lohnpolitik der freien Vereinbarung zwi schen den Beteiligten entzieht und sie durch bürokratische Eingriffe zu meistern sucht, vorzugehen. Nur dann würde man sich mit dieser Einrichtung Wohl oder übel abfinden können, wenn die Verbindlich- erklärung von Schiedssprüchen als uMm-i r-nio auf Fälle .beschränkt bliebe, in denen «ine Störung des ArbeitsfriedenS von Verhängnis- vollster Auswirkung für die Allgemeinheit wäre. Dies ist ja auch die Absicht des Reichsorbeitsministeriums, und es kommt nur darauf an, daß dieses Vorhaben auch in der Praxis der Schltchtungsbehör- dc» verwirklicht wird. Ein nicht minder wichtiges Ereignis auf arbeitsrechtlichem Ge biete war die Reform des Entlofsungsicchts durch die Verord nung über Betriebsstillegungen und Arbeits streckung vom IS. Oktober 1923, wodurch di« Demobil- machungsvooschiiften, welche obligatorische Kurzarbeit vorsahen, be vor Entlassungen zur Verminderung der Arbeitnehmerzahl vorge nommen werden konnten, aufgehoben wurden. Damit traten die mit der Kurzarbeit zusammenhängenden Fragen, welche die Arbeit- siv
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