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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1924
- Strukturtyp
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- 1924-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1924
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- Deutsch
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227, 26, September 1S24. Redaktioneller Teil. vörserrblatl f. d. Dychrr. vuchhauLel. 12677 kämpft, ärztliche Abhandlungen über Fragen des Geschlechtslebens in einer Weise gebracht, die nur entsittlichend wirken kannte; ebenso förderten die Anzeigen, die das Blatt brachte, ausschließlich den außerehelichen Geschlechtsverkehr. Obwohl daher die Zeitschrift in ihrer ganzen Zlbfassung geeignet erschien, im Sinne des 8 5V0/1 StrGB. zur Verbreitung der Sittenverderbnis beizutragen, wurde doch von einer solchen allgemeinen Anklage abgesehen und nur bestimmte Auf sätze und Anzeigen, die nach dem Urteil der Staatsanwaltschaft ein deutig erkennen lassen, daß sie auf eine gröbliche Verletzung der Sitt lichkeit und Schamhaftigkeit angelegt sind, unter Anklage gestellt. In seiner Verteidigungsrede beantwortet zunächst der Angeklagte Bettauer die Frage, ob er sich schuldig fühle, mit Nein. Der Staats anwalt komme mit dem Vorwurf der Unsittlichkeit reichlich zehn Jahre zu spät. (Der Angeklagte ist 48 Jahre alt und seit langem in Wien als Journalist tätig.) Damals habe er als Plauderer großer bürger licher Zeitungen die Welt von der Perspektive der Spitzenhöschen, lasterhafter Frauen und Backfische, des Ehedreiecks und des gehörnten Ehemanns aus «betrachtet und damit den Beifall der Leser gefunden. Dennoch hätte ihn damals kein Staatsanwalt verfolgt, weil die Zen soren an Zoten, Pikantericn und halbverhüllten Gemeinheiten ihre Freude hätten und nur die ungeschminkte Wahrheit bekämpften. So sei es dmnals gewesen, und so sei es noch heute. Seit jener Zeit hätten der Krieg, die Nachkriegszeit und persönliche Erlebnisse ihn zu der Erkenntnis gebracht, daß es außer der allgemeinen wirtschaft lichen Not, der Wohnungsnot usw. auch eine sexuelle Not gebe, die in ihren Wirkungen genau so verheerend sei wie jene anderen Notstände. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend habe er mit dem Mitangeklagten Olden den Plan gefaßt, eine Wochenschrift zu grün den, die alle diese intim-erotischen Probleme behandeln solle, nicht um zu verlocken und zu erregen, sondern um zu belehren, aufzuklären und vor den in Liesen Problemen liegenden Gefahren zu warnen. Dieses Programm habe er gehalten; das Blatt habe nur ernste Be trachtungen und sachliche Darlegungen, nie aber eine Obszönität ge bracht. Deshalb habe die Zeitschrift auch großen Erfolg gehabt; gerade dieser Erfolg aber sei seinen Gegnern ein erwünschter Grund gewesen, gegen ihn vorzugehen, ihn in Schmähartikeln anzugreifen, ein all gemeines Verkaufsvevbot fiir die Trafiken und schließlich, als dieses Verbot vom Bürgermeister wieder aufgehoben wurde, die Konfiskation aller bisher erschienenen Nummern von »Er und Sie« herbeizuführen. In Wahrheit handle es sich aber bei diesem ganzen Treiben, das auch schon zu Skandalszenen im Parlament und Gemeinderat führte, gar nicht um ein Vorgehen gegen unsittliche Literatur, sondern um einen persönlichen Kampf gegen einen Schriftsteller, der den Mut chabe, auch dann die Wahrheit zu sagen, wenn sie gewissen mächtigen- Kreisen unbequem sei. Die Verhandlung, die zum größten Teil unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurde, endete mit der Freisprechung beider An geklagten. Gegen Olden hatte der Staatsanwalt die Anklage zurück gezogen, iveil dieser erklärte, er habe sich hauptsächlich um den ge schäftlichen Teil des Blattes gekümmert und insbesondere die unter Anklage gestellten Artikel nicht gelesen, was nicht widerlegt werden konnte. Bezüglich des Angeklagten Bettauer wurden den 12 Ge schworenen 17 Stellen aus den fünf Nummern der Zeitschrift »Er und Sie« vorgelegt, bei denen sie entscheiden sollten, ob durch sie Sitt lichkeit und Schamhaftigkeit auf eine öffentliches Ärgernis erregende Weife gröblich verletzt worden seien; sie verneinten alle Fragen, wenn auch mit ungleichem Stimmenverhältnis. Infolgedessen wurde der Angeklagte freigesprochen. Auch einem Antrag des Staats anwalts, der Gerichtshof möge die fünf Nummern der Zeitschrift als verfallen erklären, wurde nur in bezug auf drei Nummern statt gegeben. Gegen das Urteil hat der Staatsanwalt die Nichtigkeits beschwerde angemeldet. 8. Kulturabcnde des Hansa Buchhandels, Hamburg 24, Jssland- straße 85. — Freitag, den 12. September, las vr. Hans Harbeck in vergnüglicher Weise Dichtungen und aktuelle Satiren aus seiner Feder. — Freitag, den 19. September, sprach Hedwig Löwenthal, Ham burg, über Mensendieck-Gymnastik, während Schülerinnen der Hage- mann-Schule, Hamburg-Harvestehude, den Vortrag durch entsprechende Übungen wirkungsvoll ergänzten. Vortragsabend. — RudolfvonLaban, der bedeutende Tänzer und Tanzdichter, wird Mittwoch, den 1. Oktober, 7?L Uhr, in der Kunstausstellung Der Sturm in Berlin, Potsdamerstraße 134a, einen Vortrag über »Tanzrhythmen und Tanzformen« halten. Frankreich führt die 26prozentige Rcparationsabgabe ein. — Die französische Negierung hat ihre bereits in Nr. 201 des Bbl. ge meldete Absicht ausgeführt und am 20. September ein Dekret erlassen, daß sie in derselben Weise wie England in der Reparation Reco very ^et eine 20prozentige Abgabe auf den deutschen Export nach Frankreich erheben wird. Dieser Abgabe unterliegen nicht die deut schen Sachlieferungen, und außerdem ist eine ganze Reihe von Ausnahmefällen vorgesehen, die den Zweck haben, den deutsch-fran zösischen Handelsverkehr nicht unnötig mit dieser Maßnahme zu be lasten. Diese Einführung der 26prozentigen Neparationsabgabe durch Frankreich hat den Hanfabund für Gewerbe, Handel und Industrie veranlaßt, bei der Reichsregierung nm Herbeiführung einer schieds richterlichen- Entscheidung auf Grund des mit der Neparationskom- mission getroffenen Abkommens vorstellig zu werden, da durch die erneute Erweiterung des Systems der Reparationsabgabe auf die deutschen Exportwerte eine Entziehung von etwa 300 bis 350 Mil lionen Goldmark an Deviseneingängen im Jahre zu befürchten sei, ein Ausfall, der bei der jetzigen Lage der Handelsbilanz von der deut schen Wirtschaft nicht getragen werden könne und zwangsläufig der endgültigen Währungsgesundung entgegenwirken müsse. Auch der Deutsche Industrie- und Handelstag hat an die Reichsregierung die dringende Bitte gerichtet, alles zu versuchen, um diese französische Maß nahme rückgängig zu machen, zum mindesten aber die Rückerstattung der Abgabe in bar zu gewährleisten. Auf keinen Fall dürfe Frank reich die Abgabe als Repressalie bei den bevorstehenden Handelsver- tragsverhandlungen verwenden. Daß letztere Befürchtung nicht grundlos ist, zeigt eine Meldung der »Daily dlsil«, wonach England zu den deutsch-englischen Handels vertragsverhandlungen Las Angebot gemacht haben soll, auf die Er hebung der 26prozentigen Neparationsabgabe zu verzichten, wenn ihm die M e i st be g ü nst i g u n g sk ln u s el gewährt werde. Metallmarktbcricht der Deutschen Metallhandel-A.-G., Berlin- Obcrschöneweide, vom 24. September 1924. — Die Lage am Metall markt ist seit Schluß der Vorwoche wenig verändert. Der Preisrück gang hat bereits zu Anfang der Berichtswoche fein Ende erreicht. Zinn, das vorübergehend auf L 227.—.— gestellt war, schließt ebenso wie die übrigen Metalle ungefähr zu den Kursen der Vorwoche. Antimon hat eine weitere Befestigung auszuweisen, was auf die un sichere politische Lage in China zurückzuführen sein dürfte. Das Ge schäft am deutschen Markt ist nach wie vor außerordentlich schleppend und wird durch die leider noch immer herrschende Kreditnot charak terisiert. Der Londoner Markt schließt mit folgenden Kursen: Zinn L 233.—.—/235.—.—, Blei L 32.—.—/33.—.—, Antimon 2 54V2/55.—.—. Berlin: Metallsorten: Preise per 1 lr§ am 17.9. 18.9. 19.9. 22.9. 23.9. 24.9. Weichblei 0.63 0.63 0.63 0.63 0.63 0.63 Bankazinn 4.50 4.55 4.50 4.50 4.46 4.45 99^iges Hüttenzinn 4.40 4.45 4.40 4.40 4.35 4.W Antimon regulus 0.90 0.90 0.90 0.90 0.90 0.90 Raff. Kupfer 1.12 1.12 1.12 1.13 1.12 1.13 Stereotypemetall 0.71 0.71 0.71 0.71 0.71 0.71 Setzmaschinenmetall 0.70 0.70 0.70 0.70 0.70 0.70 Einlösung von L-Schat;anweisungcn. — Die Einlösung der fälligen R-Schatzanweisungen erfolgt in Berlin bei der Reichsschuldenkasse, außerhalb Berlins bei sämtlichen Reichsbankhauptstellen, -stellen und -Nebenstellen. Diese Neichsbankanstalten nehmen die am 1. Oktober fällig werdenden R-Schatzanweisungen schon jetzt, die später fälligen vom 15. des der jedesmaligen Fälligkeit vorangehenden Monats zum In kasso entgegen. Die Einreichung der Stücke muß zusammen mit einem Nummernverzeichnis erfolgen. Die Einreicher erhalten zunächst eine Quittung. Die Auszahlung erfolgt vom Fälligkeitstage ab, nach dem die Reichsschuldenverwaltung die Stücke geprüft und die Er mächtigung zur Auszahlung gegeben hat. Die durch das Reichs- e n t s ch ä d i g u n g s a m t ausgegebenen R-Schatzanwcisungen werden auch durch die dem deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlos senen Girozentralen, Landesbanken, Sparkassen, Kommunolbanken so wie deren Zweiganstalten eingelöst. Auch hier erfolgt die Auszahlung vom 1650
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