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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1931-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1931
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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NAMroneller Teil Bekanntmachung. Betr. Wegfall des Ladenpreisschuhes im Reise- und Versandbuchhandel und für Musikalien. - i. Falls bei Werken, die ihrer Statur nach in erster Linie für den Reise- und Versandbuchhandel bestimmt sind und von diesem gegen langfristige Abzahlung vertrieben werden, der vom Verleger gewährte Rabatt einschließlich aller etwaigen Sondervergütungen, z B. Partie-Freiexemplare, 6vZ(> übersteigt, kann vom Börsenverein der Schutz des Ladenpreises nicht übernommen werden. Die Gewährung eines Barskontos bis zur Höhe von Stztz fällt nicht unter die Sondervergütungen. II. Für Mnsikalien gilt die Regelung in 8 12 Abs. 2o der Verkaufsordnung des Mnsikalienhandels. Sie lautet: „Der Ladenpreis gilt als aufgehoben, wenn der vom Verleger gewährte Gcsamtrabatt (einschließlich aller etwaigen Sondervergütungen, z. B. Partie-Freiexemplare, Skonto u. dergl.) den für das betreffende Werk üblichen Normalrabatt uni mehr als 203L übersteigt. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Rabatte, die den Generalvertretern im Aus land gewährt werden." Leipzig, den IS. September 1931. Der Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Friedrich Oldenbonrg, Erster Vorsteher. Buchhändlerverein d. Provinz Brandenburg. Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 25. Oktober 1931, ab 11 Uhr vormittags, in Pots dam (Loge Teutonia) statt. Wir laden schon heute zur Teil nahme ein und bitten zu erscheinen. Die außerordentlich ernste Entwicklung der Wirtschaftslage in den letzten Monaten hat unsere Sorgen weiter anwachsen lassen. Vor uns liegt eine un gewisse Zukunft. Wir alle haben das Bedürfnis, uns über die Lage und die Zukunft im Kollegenkreise auszusprcchen. Des halb muß die Versammlung trotz aller Sorgen und Not eine Kundgebung für unverbrüchliches Zusammenhalten und Zu sammenarbeiten werden. Wir verschicken in der nächsten Zeit noch Rundschreiben mit dem Tagungsvcrlauf und der Tages ordnung. Ebers Walde, Cottbus, am 16. September 1931. Der Vorstand. Abbau der Kulturetats und seine Folgen für den Verlag wissenschaftlicher Zeitschriften. Wir bringen nachstehend eine Eingabe zur Kenntnis unserer Mitglieder, die wir an die Reichskanzlei sowie die Ministerien des Reichs und der Länder gerichtet haben: Aus allen Teilen des Reichs laufen die Klagen unserer Mit glieder über die unheilvollen Wirkungen ein, welche die Streichungen in den Anschassungsetats aller Bildungsinstitute annehmen. In vie len Gemeinden beträgt die Herabsetzung ein Viertel und noch mehr der ursprünglich bewilligten, ohnehin schon stark zusammengestrichenen Summen; es werden i» einzelnen Fällen sogar völliger Wegsall und vorläufige völlige Zahlungssperre gemeldet. Die Organisationen des Buchhandels sowie auch andere maß gebliche Stellen und Persönlichkeiten haben wiederholt die aus einem solchen Vorgehen der Behörden drohenden Gefahren und Schädigun gen gekennzeichnet. Wir verweisen auf die Stellungnahme des 2S. Bibliothekartags in Königsberg, auf de» Hilferuf der deutschen Volksbibliothekare und insbesondere auf den im März 1931 ergan genen Ausruf deutscher Hochschullehrer zur Frage der Kulturetats. Jeder Staatsbürger, und so auch jeder Gewerbetreibende, mutz nicht nur für die Gesamtheit, sonder» auch stir sich und sein Unter nehme» den unabwendbaren Zwang zur Sparsamkeit und die Pslicht, Opfer zu bringen, anerkennen. Die schematisch-bürokratische Durch führung des Sparprogramms in den öffentlichen Haushaltetats aber, wie sie vieljach festgestellt werden must, wirkt nicht nur in psycho logischer Hinsicht denkbar ungünstig, sondern birgt schwerste Ge fahren wirtschaftlicher Art für Verlag und Sortiment in sich und mutz das geistige Niveau Deutschlands auss nachteiligste beeinflussen. Sic mutz zwangsläufig zu einer weiteren Verschlechterung der ohnehin ungünstigen wirtschaftlichen Lage vieler Sortiments- und Bcrlags- betriebe führen, deren Umsatz verringern, damit ihre Steuerkrast schwächen und manche vielleicht sogar zum Erliegen bringe», und sie wird in vielen Fällen die Herausgabe »euer Werke, insbesondere aber das weitere Erscheinen wissenschaftlicher Zeitschriften unmög lich machen. Der Buchhandel hat wiederholt in Eingaben und Veröffent lichungen auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Wir möchte» heute nochmals mit allem Ernst und Vcrantwortnngsbewutztsein unsere warnende Stimme erheben. Es steht hier mehr aus dem Spiele als lediglich die Notwendigkeit, in den Etats von Reich, Län dern und Gemeinden auch die kleinsten Beträge einzusparcn. Im Vergleich z» den sonstigen Zahlen der Sparprogramme handelt cs sich bet de» hier in Frage kommenden um verhältnismätzig gering fügige Summe». So sehr cs uns notwendig erscheint, diesen Fragenkomplex gerade im Zusammenhang mit den den Buchhandel betreffenden Kürzungen an den Sachetats in Ursache und Wirkung zu klären, zu unter suchen, ob der Ausfall an produktiver Arbeit und damit an Stcuer- kraft für de» Fiskus nicht weit nachteiliger ist als die Belastung der für sachliche Anschaffungen notwendigen Etatsposten, durch welche doch dem Gewerbe Arbeit gegeben und es auch gegenüber dem Staat zahlungssähig erhalten bleibt —, so sehr uns dies, wie gesagt, not wendig erscheint, wollen wir uns doch daraus beschränken, auf die für den B c st a n d vieler wissenschaftlicher Zeit schriften durch die E I a t s str c i ch u n g e u verursachten » n m i t t eIb a r bevorstehenden Gefahren hinzu- weisen.
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