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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1931
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- 1931-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1931
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248, 24. Oktober 1931. Mitteilungen des Deutschen Berlegervereins. Nr. VI. Börlknblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. finden. Das »Dcckungsvcrhältnis« ist daher derjenige Ansatz der Kalkulation, mit dem am ehesten all den Momenten der Un sicherheit Rechnung getragen werden kann, die sich nun einmal jeder rechnerischen Erfassung entziehen. Deshalb erscheint es mir auch unerläßlich, daß bei allen anderen Ansätzen jede Will kür ausgeschaltet wird. Auch hier haben sich die Verhältnisse in den letzten Jahr zehnten grundlegend geändert. In meinem Verlag liegen aus den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts Kalku lationen gangbarer Werke vor, bei denen noch weniger als die halbe Auflage zur Deckung von Herstellung und Spesen genügte. Heute wird man bei solchen Werken ein Deckungsverhältnis von 60—70^ der Auflage als angemessen ansehen müssen *). Wie hoch stellt sich nun bei diesen Ansätzen der Ladenpreis etwa eines Lehrbuches, dessen Herstellung in einer Auflage von 3000 Exemplaren 10 000 RM. kosten mag, wenn außer diesen technischen Herstellungskosten ein bei Druckvollendung zahlbares Honorar von 1026, 121626 oder ISA vom Ladenpreis einkalku liert werden muß, und wenn reichlich zwei Drittel der Auflage die gesamten Aufwendungen für Herstellung und Vertrieb decken sollen? Ladenpreis 15.— RM. Nettopreis 9.75 RM. Herstellungskosten 10 000.— RM. 10^ Honorar 4 500.— RM. 14 500.— RM. 4026 Handlungsunkosten 5 800.— RM. 20 300.— RM. 2083 Exemplare bringen 20 309.25 RM. Ladenpreis 17.— RM. Nettopreis 11.05 RM. Herstellungskosten 10 000.— RM. 12)4 H Honorar 6 375.— RM. 16 375.— RM. 4026 Handlungsunkosten 6 550.— RM. 22 925.— RM. 2075 Exemplare bringen 22 928.75 RM. Ladenpreis 20.— RM. Nettopreis 13.--- RM. Herstellungskosten 10 000.— RM. 1526 Honorar 9 000.— RM. 19 000.— RM. 4026 Handlungsunkosten 7 600.— RM. 26 600.- RM. 2047 Exemplare bringen 26 611.— RM. Und wie stellt sich die Kalkulation desselben Buches unter sonst gleichen Bedingungen, wenn ein Honorar von 1026, 12)426 oder 1526 erst nach Maßgabe des tatsächlichen Absatzes, also als Beteiligungshonorar zu bezahlen ist? In diesem Fall hat der Verleger für die Herstellung des Buches lediglich die in unserem Beispiel angenommenen 10 000 RM. zu investieren. Dagegen wird der Erlös aus dem Verkauf jeweils nicht nur um den Buchhändlerrabatt *), son dern auch um die für jedes verkaufte Exemplar an den Verfasser abzusührenden 1026, 12)426 oder 15A des Ladenpreises verkürzt. Nach der hier vertretenen Auffassung sind die Spesen aus die gesamten risikobelasteten Investitionen zu verteilen. Außer den Herstellungskosten von 10 000 RM. sind also in diesem Fall weitere 4000 RM. für allgemeine Handlungsunkosten zu decken. Bei einem Ladenpreis von 12.50 RM. beläuft sich der Netto preis auf 8.12 RM. Nach Abzug eines Beteiligungshonorars von 10^ bleiben dem Verleger noch 6.87 RM. Verkauft er zu diesem Preis 2038 Exemplare, so ergibt das einen Gesamterlös von 14 001.06 RM., der zur Deckung von Herstellung und Spesen ausreicht. Um bei einem Beteiligungshonorar von 12)6 A einen Er lös von 6.87 RM. für das Exemplar zu erzielen, bedarf es eines Ladenpreises von 13.10 RM., bei einem Beteiligungshonorar von 1526 eines solchen von 13.75 RM. Vergleicht man, um das Ergebnis unserer Untersuchung möglichst übersichtlich zusammenzustellen, die Ladenpreise, die die drei in unseren Beispielen herangezogenen Honorarsätze bei den beiden als möglich angenommenen Vereinbarungen über die Fälligkeit dieser Honorare bedingen, so ergibt sich folgendes Bild: Der Ladenpreis stellt sich: bei einem Bersasserhono- rar von 1026, 12)426, 1526, bei Honorierung nach dem Absatz auf 12.50 RM., 13.10 RM., 13.75 RM., bei Honorierung nach Druckvollendung auf 15.— RM., 17.— RM., 20.— RM. Diese Gegenüberstellung bestätigt zweifellos die innere Be rechtigung der zu Eingang vertretenen Auffassung: Honorarsätze, die auch heute meistens tragbar sein werden, wenn der Verfasser durch Honorartantiemen am Erfolg eines Werkes beteiligt wer den soll (Beteiligungshonorar), müssen bei Vorauszahlung des Honorars jedes Buch in einer Weise verteuern, die sich in den seltensten Fällen verantworten läßt. In solchen Verträgen sollte das Honorar des Verfassers daher nur noch nach den früher im wissenschaftlichen Verlag allgemein üblichen Methoden als Bogenhonorar oder als Pauschalhonorar in einem festen Betrag vereinbart werden. Mitgliederbewegung des Deutschen Verlegervereins Neu ausgenommen wurden vom 24. April bis 16. Oktober 1931: <Die mit * Bezcichneten sind außerordentliche Mitglieder, die mit * Bezeichnclcu sinh zugleich Mitglied des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.) Herr »Rudolf WendI i. Fa. Klassische und Neue Kunst Berlagsgesellschaft in. b. H., Berlin. » vr. Walther Klinkhardt i. Fa. Julius Klink- hardt, Verlagsbuchh., Leipzig. „ vr. D a n i c l B r ö d y i. Fa. Rhein-Verlag, Aktiengesell schaft, München. „ »Paul Voigtländer i. Fa. R. Boigtländers Ver lag, Leipzig. „ »Fritz Thierbach i. Fa. Moritz Schäfer, Leipzig. „ » Siegfried Toeche-Mittleri. Fa. E. S. Mitt ler L Sohn, Berlin. ') Nach Menz, »Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandcl« vom 12. Oktober 1828, Red. Teil, S. 1085. 34 Herr Justizrat vr. C u r t H i l l i g i. Fa. Bibliographisches In stitut A.-G., Leipzig. „ »Henri Jonquisres i. Fa. Verlag Henri Jon- quieres, Paris. „ »Franz Winkler i. Fa. Franz Winkler Verlag, Linz. „ » * Eugen Bartels i. Fa. E. Bartels Berlagsanstalt, Berlin. „ vr. Reinhold Heine» i. Fa. Kommunal-Schriften- Berlag, G. m. b. H., Köln. ,, »Ludwig Simon i. Fa. Verlag Ludwig Simon, Berlin. „ « vr. Manfred Bott - Bodenhausen i. Fa. Han seatischer Rechts- und Wirtschastsverlag, G. m. b. H., Ham bürg. „ »Bernhard Rosneri. Fa. Agis-Verlag, G. m. b. H., Berlin. *) Da es für das, was gezeigt werden soll, aus die Höhe des Sortimentcrrabattcs nicht so sehr ankommt, wurde einfach der dein Eisselbschen Beispiel zugrunde liegende Rabattfatz übernommen.
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