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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1931
- Strukturtyp
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- 1931-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1931
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- Deutsch
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Nr. 222 (N. 111). Leipzig, Donnerstag den 24. September 1931. 88. Jahrgang. ÄLÄMwmller TA Bekanntmachung. Betr. Studcntcn-Slbonnements. Sofern Zeitschriften zu ermäßigtem Abonnementspreise an Studenten abgegeben werden, ist dieser Studenten-Abonnc- mcntspreis in der Bibliographie und bei der Eintragung in Sperlings Zeitschriften-Adreßbuch mit anzngebcn. Ein Aufdruck auf der Zeitschrift selbst ist bei Angabe des ermäßigten Preises in der Bibliographie und im Zeitschristen-Adreßbuch nicht er forderlich. Leipzig, den 22. September 1931. Der Gcsamtvorstand des BLrscnvcrciiis der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Friedrich Oldenbourg, Erster Vorsteher. Gründung des Neichsausschusses der Deutschen Zeitschriften (NDZ). In dem Bewußtsein der hohen Bedeutung der deutschen Zeitschriften für Kultur und Wirtschaft haben die beiden Spitzen verbände, der Reichsverband Deutscher Zeitschrif- ten-Verleger und der Reichsverband der Deut schen Presse, beschlossen, die das gesamte Zcitschriftenwesen, Verlag wie Schriftleitung, gleichmäßig berührenden Fragen in einem besonderen paritätisch zusammengesetzten Ausschuß zu be raten. In Ausführung dieses Beschlusses ist der Reichsausschuß der Deutschen Zeitschriften (RDZ) gebildet worden. Dm Vor stand bilden die jeweiligen Vorsitzenden der beiden Spitzeuver- bändc. Geschäftsführer des RDZ sind die Herren vr. Dictze sReichsverband Deutscher Zcitschriftcu-Berleger), Dipl.-Jng. Wiener sReichsverband der Deutschen Presse). Die Geschäfts stelle befindet sich bei dem Reichsverband Deutscher Zeitschriften- Vcrleger, Berlin W 9, Potsdamer Str. 13. Der Reichsausschuß sieht cs gemäß seinem Gründungszwccks als seine vornehmlichc Aufgabe an, mit allen Kräften den hohen Stand des deutschen Zeilschriftenwcseus aufrechtzuerhalten und das verantwortungsbewußte Verständnis, das im Interesse des Allgemeinwohls Öffentlichkeit und Zeitschriften miteinander ver binden muß, immer mehr zu vertiefen. Entsprechend diesem Ziele stellt der Reichsausschuß seine Arbeit in den Dienst der Öffent lichkeit. Aufruf des Rcichausschusses der Deutschen Zeitschriften. Der ReichsauAschus; der Deutschen Zeitschriften, der von den Spitzenverbänden des deutschen Zeitschriftenwesens, dem Neichs- verband Deutscher Zeitschriften-Verleger und dein Reichsverband der Deutschen Presse zur Bearbeitung gemeinsamer Fragen der Verleger und Redakteure gebildet ist, beobachtet mit großer Sorge die außer ordentlich einschneidende Beschränkung der Kulturetats durch Reich, Staat und Gemeinden wie auch seitens der Betriebe der Privat wirtschaft selbst. Bei allem Verständnis fiir die durch die Not der Zeit dem deutschen Volke aufzuerlegende äußerste Sparsamkeit muß er aber doch vor einer Sparsamkeit warnen, die das wertvollste Gut des Volkes, sein tiefgegriindetes Fachwissen, anzugreifen droht und damit für die Zukunft nicht nur kulturell, sondern gerade auch materiell schwersten Schaden herbeifiihren muß. Unsere deutschen Zeitschriften sind die berufenen Vermittler wissenschaftlicher Forschungsergebnisse wie neuer fachlicher Erkennt nisse. Nur bei schnellstem Austausch dieser Werte können Wissen schaft und Wirtschaft auf ihnen aufbauend Weiterarbeiten. Die Zeit schriften sind ihnen daher dringendstes Werkzeug. Werden im Nahmen der Sparmaßnahmen die Zeitschriften ab bestellt, so ist auch ihr Fortbestand ernstlich gefährdet. Können sie überhaupt weiter erscheinen, so jedenfalls nur in beschränktem, Wert verminderndem Umfange und nur in einer Auslage, die in späteren Zeiten den Bibliotheken nnd Instituten die nachträgliche Auf füllung entstandener Lücken nicht ermöglichen würde. Bibliotheken, Institute ir'? alle wissenschaftlichen und fachlichen Arbeiter müssen zum mindesten aus den ununterbrochenen Fc. "ng der Werte schaffenden Zeitschriften bedacht sein. Wir richten den dringenden Ruf an die Allgemeinheit, nicht auch noch die letzten Kraftquellen zu verschütten, die in stiller Weiter arbeit aller Not zum Trotz für eine bessere Zukunft freizuhalten eines der verpflichtendsten Gebote der Stunde ist. Berlin, den 8. September 1931. Neichsausschuß der Deutschen Zeitschriften Neichsverband Deutscher Zeitschriften-Verleger — Reichsverband der Deutschen Presse, gez. Greiffenhagen gez. Ackermann gez. vr. Dietze gez. Wiener Entscheidungen höherer Gerichte. Berichtet und besprochen von vr. Alexander Elster. (Zuletzt Bbl. Nr. IM.) Übertragung aller gegenwärtigen und kiinstigcn Urheberrechte. Die Leser des Börsenblattes erinnern sich gewiß des RG.- Ilrtcils »Busch-Sendcrechte- (Amtl. Sannnlg. d. RG.-Entsch. Bd. 123 S. 312 sf.), das seinerzeit hier (1929, Nr. 75 u. N3) besprochen und in wesentlichen Stücken als unbefriedigend be zeichnet worden ist. Damals handelte es sich darum, daß die Erben von Wilhelm Busch Einspruch dagegen erhoben, daß die Bassermannsche Verlagsbuchhandlung den Vortrag von Gedichten von Wilhelm Busch im Rundfunk der Vortragskünstlerin Rest Langer erlaubt hatte, da Basscrmann sämtliche Urheberrechts (auch die künftig erfließendcn) besaß. Trotz dieser weitgehenden Rechtsübertragung hat das RG. die Genehmigung zur Rund- funkwiedergabe davon ausgenommen und den Erben des Autors zugesprochen. Das jetzt mitzuteilende neue Urteil (v. 14. März 1931, Jur. Wochcnschr. 1931 S. 1897 ff.) stellt sich — ich darf sagen: gerechterweise — auf einen anderen Standpunkt. Auch hier handelt es sich um eine sehr weitgehende Übertragung von Urheberrechten, und zwar an dem Lied von Franz von Blon »Grüß mir das blonde Kind vom Rhein- an die Musikalien handlung: in dem Ubertragungsvertrage hieß es: Der Autor überläßt an die Mufikaliensirma »für die Vertragschließenden selbst und für ihre Erben und Rechtsnachfolger das ausschließ liche und unbeschränkte Verlags-, Vertriebs- und Aufführungs recht, mit einem Worte das gesamte Urheberrecht im weitesten Sinne, für alle Länder und Staaten der Erde und für immer währende Zeiten-, sowohl im Original als auch für alle beliebi gen Bearbeitungen. Und in dem Vertrage wurde ferner be stätigt, daß »alle Vorteile, welche etwa durch Veränderungen in den bestehenden Landesgesetzgebungen oder durch mit Län dern oder Staaten in Zukunft noch abzuschließendc internatio nale Verträge erwachsen dürften, ohne weiteres und ausdrück lich auf die Erwerberin und deren Rechtsnachfolger übertragcn- worden seien. 849
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